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Zentralrat der Yeziden zu Inhaftierung und Folterung von Frau Houran infolge Abschiebung nach Syrien

By azadi, 12 August, 2009

Anbei das Schreiben des Zentralrats der Yeziden mit der Bitte um Verbreitung zwecks Information der Öffentlichkeit. Die abgeschobene, im fünften Monat schwangere Frau Houran ist nach der Abschiebung übel malträtiert worden. Es wird geklärt, inwieweit die Einzelheiten ohne Gefährdung von Kontaktpersonen in Syrien veröffentlicht werden können.

Jedenfalls können Asylanträge mit dem Hinweis auf die Folgen dieses skandalösen Vorgangs gestellt werden.

Dokument zum download
__________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble!

Bereits die erste uns bekannte Abschiebung im Rahmen des Rückführungsabkommens mit Syrien hat für die Betroffene schwerwiegende Folgen: Frau Abta Houran, 25 Jahre alt, yezidisch verheiratet und im fünften Monat schwanger, ist nach der Abschiebung am Donnerstag, dem 06. August, bis zum folgenden Sonntag inhaftiert worden.

Die Vorgänge sind uns in nicht bezweifelbarer Weise bekannt. Es wird noch abgeklärt, inwieweit Einzelheiten genannt werden können. Wir stellen jedenfalls unmissverständlich fest, dass der Ablauf der typischen Vorgehensweise entspricht. Es konnte mit Mühe eine Entlassung erreicht werden. Wir mussten zuvor zur Kenntnis nehmen, dass trotz unserer Appelle und Bitten weder Behörden noch die Gerichte ein Problem darin sehen, eine schwangere Frau allein nach Syrien abzuschieben.

Ebenso wie andere Organisationen haben wir Behörden und Gerichte vor der Gefahr gewarnt, dass Abgeschobene in Syrien gefoltert werden. Im Jahresbericht Syrien 2009 hat Amnesty International darauf hingewiesen, dass dem Regierungs-Dekret Nr. 69 vom 30. September 2008 zufolge Angehörige der Geheimdienste, der Polizei und der Zollbehörden für Verbrechen während der Dienstzeit nicht verfolgt werden.

Die syrischen Behörden werfen den Abgeschobenen vor, „Republikflucht" begangen und in Deutschland Asylanträge gestellt, also schlecht über Syrien gesprochen zu haben. Ein Familienvater, der vor zehn Jahren abgeschoben wurde und zurückkehren konnte, berichtete folgendes: Nachdem ihn deutsche Polizisten in Damaskus abgeliefert hatten, wurde er beim syrischen Geheimdienst gefoltert. Eingezwängt in einen Autoreifen, festgebunden auf einem „Stromstuhl", mit der Bastonade (Schläge auf die Füße) und Schlägen mit zusammengebundenen Kabeln traktiert, sollte er angebliche politische Aktivitäten zugeben. Mit einer erheblichen Summe als Kaution kam er nach Monaten frei. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass sich die Verfahrensweisen geändert haben. Auch die Lageberichte des Auswärtigen Amtes bestätigen bis heute, dass willkürliche Verhaftungen und Folter üblich sind.

Frau Houran ist vor neun Jahren als 16-Jährige nach Deutschland gekommen, wobei sie auf Anraten von Schleusern einen falschen Namen angab, diese Angabe jedoch schnell korrigierte. Gleichwohl wurde gegen sie eine sog. Ausweisungsverfügung erlassen. Sie kann nach jetzigem Stand zu dem Vater des Kindes, ihrem religiös angetrauten Ehemann nach Deutschland, lebenslang nicht zurückkehren. Sie ist nicht standesamtlich verheiratet, weil die Oberlandesgerichte in Absprache mit den Ausländerbehörden Eheschließungen wegen angeblich nicht ausreichender Dokumente nicht zulassen.

Vorstand: Telim Tolan (Vorsitzender), Süleyman Kaya (stv. Vorsitzender), Orhan Onat (Generalsekretär), Güler Tuku (Frauen), Kazim Oba (Finanzen), Murad Mahdo, Semseddin Tunc, Osman Güden, Selim Temin, Bozo Agirman, Hatun Kizilyel, Genco Mezkal Oldenburg, d. 11.08. 2009 Offener Brief Frau Houran war im Landkreis Ammerland heimisch. Allein dort sollen etwa 100 Personen, davon rund die Hälfte Kinder und Jugendliche, nach Syrien abgeschoben werden. Es handelt sich überwiegend um Yeziden. Die Eltern müssen als Folge der Abschiebung Folter und Inhaftierung auf unabsehbare Zeit befürchten, sofern keine Kaution aufgebrachtwerden kann.

In Syrien gibt es nach unserer Zählung 3.357 Yeziden, die in der Region Hassake, weit entfernt von Damaskus, leben. Deren Möglichkeiten, den Abgeschobenen zu helfen und die Kinder aufzunehmen, sind nahezu erschöpft. So ist zu erwarten, dass Kinder nach der Verhaftung der Eltern allein und mittellos auf der Straße stehen, herausgerissen aus ihrer Heimat Deutschland, und völlig hilflos, weil sie Arabisch nicht verstehen. Die Familien sind durchweg mehr als zehn Jahre in Deutschland. Die Kinder sind hier aufgewachsen und überwiegend auch hier geboren.

Mit besonderer Härte gehen Behörden in Niedersachsen gegen die Yeziden aus Syrien vor: Bleiberechte, die in Anspruch genommen werden könnten, werden ihnen verweigert. Mit falschen und teilweise abenteuerlichen Konstruktionen wird unterstellt, sie hätten die Behörden irgendwie über ihre Identität getäuscht. Gründe für dieses Vorgehen sind uns nicht bekannt.

Unsere Menschen sind trotz jahrelanger Kettenduldungen integriert. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Unterstützung in der Bevölkerung, in Schulen und Kirchengemeinden bei Protesten gegen die Abschiebungen und dem breiten Mitgefühl für die Betroffenen. Dass wegen einer vermeintlichen Belastung der öffentlichen Kassen wegen einige tausend Menschen nicht nur entwurzelt, sondern auch Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt werden, erscheint uns unvereinbar mit humanistischen und christlichen Wertvorstellungen, denen auch wir uns verpflichtet fühlen.

Die Yeziden aus Syrien wurden zeitweise von Gerichten als Flüchtlinge anerkannt. Heute leben in Deutschland asylberechtigte und eingebürgerte Yeziden aus Syrien neben solchen, die vor der Abschiebung stehen. Die Trennung geht bisweilen mitten durch die Familien. Das Yezidische Forum e.V. hat in seinem Gutachten zur Situation in Syrien festgestellt, dass die Lage weit schlimmer ist als die Gerichte annehmen.

20 Prozent der yezidischen Familien waren in den Jahren 2000 bis 2008 von Verfolgung betroffen. Das bedeutet: Vertreibung aus den Dörfern, auch durch die Behörden, Niederbrennen der Häuser, Abriegeln der Wasserzufuhr, Körperverletzung und Mord. Die Zahl der Yeziden in Nordost-Syrien sinkt: Von 12.256 in 1990 lebten Ende 2008 nur noch 3.357 dort. An die Ausübung der Religion – ein Grundrecht – ist nicht zu denken. Hilfsmöglichkeiten von hier aus sind kaum gegeben. Finanzielle Unterstützung würde die Adressaten nicht erreichen.

Diese Situation wird sich dramatisch verschlimmern, wenn jetzt einige tausend Familien
abgeschoben werden.

Wir bitten Sie um eine Mitteilung, ob für Sie ein Stop der Abschiebungen in Betracht kommt.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Telim Tolan Süleyman Kaya

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