Pressemitteilung von
Förderverein The VOICE e.V. Göttingen und vom Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung von Asylsuchenden e.V.
Göttingen, 26.10.2005
Für das Recht auf Bewegungsfreiheit ins Gefängnis?
Der Aktivist der Flüchtlingsorganisation "The Voice Refugee Forum Deutschland" Cornelius Yufanyi aus Victoria-Limbe in Kamerun, Familienvater und Student der Forstwissenschaften an der Universität Göttingen, soll am Donnerstag den 27.10.05 zur Ausführung des gegen ihn ausgestellten Haftbefehls beim Amtsgericht vorstellig werden. Yufanyi lebt seit 1998 in Deutschland und kämpft seit Jahren gegen die sog. Residenzpflicht. Bereits drei Mal sollte Yufanyi sich vor Gericht verantworten, seit er wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht im Jahre 2000 auf der Anklagebank sitzt. Die Angebote des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld wurden von Yufanyi abgelehnt. Yufanyi soll nun eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 10 Euro bezahlen. „Ich werde für mein Recht auf Bewegungsfreiheit nicht bezahlen und bin bereit dafür auch ins Gefängnis zu gehen“, sagt Cornelius Yufanyi, der weiterhin für einen Freispruch sowie die Abschaffung der menschenrechtswidrigen und diskriminierenden "Residenzpflicht für Asylsuchende" kämpft.
Yufanyi soll jetzt gezwungen werden, seine finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Am Donnerstag den 27.10. muss Yufanyi vor dem Gerichtsvollzieher erscheinen. Andernfalls wird der Haftbefehl erlassen. Der Hintergrund: Im Jahr 2000 war Yufanyi auf einem Kongress in Jena. Cornelius Yufanyi unterlag damals der sog. Residenzpflicht. Diese besagt, dass Flüchtlinge ohne Genehmigung der Ausländerbehörden den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht verlassen dürfen. Yufanyi wurde die Erlaubnis verweigert, obwohl er einer der Hauptorganisatoren dieses Kongresses war. Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld/ Thüringen) entdeckte ein Interview mit Yufanyi in einem Zeitungsartikel der Thüringer Allgemeinen und zeigte ihn an.
„Das ist eine menschenunwürdige Praxis, der wir uns nicht beugen werden“, so Yufanyi. Und er hat viele Mitstreiter. Yufanyi und andere Aktivisten haben den deutschen Staat inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen rassistischer Gesetzgebung angeklagt. Denn Deutschland ist das einzige europäische Land, das Flüchtlingen faktisch verbietet, sich frei zu bewegen. "Die Gesetzgebung erinnert stark an die Apartheid-Gesetzgebung im damaligen Südafrika", so Yufanyi.
Vielleicht können uns ja die Deutschen in Zeiten von Hartz IV (eine der zentralen Reformen des Sozialabbaus in der BRD) besser verstehen“, so Osaren Ogbinoba, Vorsitzender der Flüchtlingsorganisation "The Voice Refugee Forum Deutschland". „Deutsche Arbeitslose brauchen von den Arbeitsagenturen eine Genehmigung, wenn sie ihren Wohnort verlassen wollen.“ Laut Staatssekretär Andres müssen "Betroffene an jedem Werktag persönlich am Wohnort erreichbar sein". „Anders jedoch als bei Flüchtlingen“, so Osaren Ogbinoba weiter, „wird dies kaum zu vermehrten Kontrollen durch Polizei und BGS führen“. Nicht-deutsch aussehende Menschen müssen hingegen ständig damit rechnen, kontrolliert zu werden. Und dann gibt es eine Strafe wegen unerlaubten Verlassen des Landkreises. Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Residenzpflicht müssen Flüchtlinge mit einer Geldstrafe von 2500 Euro oder einer einjährigen Haftstrafe rechnen.
„Ich kämpfe auf jeden Fall weiter“, sagt Cornelius Yufanyi, „für mein Recht auf Bewegungsfreiheit und für meine Menschenwürde.“ Yufanyi wird in Absprache mit seinen Anwälten am 27.10.05 nicht vor Gericht erscheinen. "Ich stand vor den deutschen Gerichten - bis hin zum Bundesverfassungsgericht -, um für meine Rechte zu kämpfen. Ich bin nicht länger bereit zu kooperieren." Was ihm deshalb bevorsteht ist höchstwahrscheinlich Gefängnis. Bis er seine finanziellen Verhältnisse offen legt und seine Geldstrafe von 323,20 Euro abgesessen hat. Weil sie gegen die Residenzpflicht gekämpft haben, mussten bereits zwei andere Aktivisten und Flüchtlinge der Organisation "The Voice Refugee Forum Deutschland" Gefängnisstrafen von zwei Wochen absitzen.
Verschiedenste Organisationen protestieren seit Jahren gegen die diskriminierende Gesetzgebung. Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat bereits mehrfach erfolglos an deutsche Behörden und Gerichte appelliert, die Residenzpflicht zu überprüfen. Die Regelung ist nach UNHCR-Auffassung mit internationalen Rechten unvereinbar. Der Fall Yufanyi zusammen mit dem Fall Sunny Omwenyeke vor dem Europäischen Gerichtshof wird u.a. von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl unterstützt.
Kontakt: Cornelius Yufanyi, Handy: 01708788124
für weitere Infos:
Bericht vom Prozess in Worbis
http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/portrait/corneliusyufanyi.html
http://www.thevoiceforum.org/search/node/residenzpflicht
oder suche auf www.google.de nach Cornelius Yufanyi
Ein jahrelanger Kampf um das Recht auf Bewegungsfreiheit endet im Gefängnis
Cornelius Yufanyi, Flüchtling aus Kamerun, Mitglied der Menschenrechtsorganisation “The Voice Refugee Forum” in Deutschland soll wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht ins Gefängnis – 5 ½ Jahre nach seiner Teilnahme am Flüchtlingskongress in Jena, dem Ausgangspunkt des Verfahrens.
Inzwischen hat Cornelius Yufanyi eine kleine Tochter mit deutscher staatsangehörigkeit. Sein Studium der Forstwirtschaft hat er schon fast erfolgreich beendet. Noch immer ist er politisch aktiv und bekämpft die rassistische Flüchtlingspolitik der BRD.
Hintergrund
Da sein Leben in Kamerun in Gefahr war, floh Yufanyi im Dezember 1998 nach Deutschland und beantragte im Januar 1999 Asyl. Flüchtlinge dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen und so musste er in einem im Wald gelegenes Asylbewerberheim in Weilrode im Eichsfeld leben. (Dieses Heim ist mittlerweile aufgrund von Protesten gegen die Lebensbedingungen geschlossen worden.) Trotz der beabsichtigten Isolation war und ist er aktives Mitglied in der Flüchtlingsselbstorganisation The Voice sowie der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen.
1999 organisierte er mit anderen den Flüchtlingskongress “Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung”, der vom 20. April bis zum 1. Mai 2000 in Jena stattfand. Vielen Flüchtlingen wurde damals die Teilnahme am Kongress verwehrt, weil die Ausländerbehörden ihnen keine Reiseerlaubnis erteilten.
Flüchtlinge unterliegen der sogenannten Residenzpflicht, die es ihnen nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet, den ihnen zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Auch Cornelius Yufanyi war nicht im Besitz einer Reiseerlaubnis.
Am 28. April, acht Tage nach Beginn des Kongresses wurde in der Thüringer Allgemeinen ein Interview mit Yufanyi veröffentlicht. Dieser Artikel wurde von Herrn Schäfer, Vertreter der Ausländerbehörde in Heiligenstadt kopiert und zur Landespolizei geschickt, die Cornelius Yufanyi einige Wochen später zu einer Befragung vorlud. Yufanyi ging nicht zu dieser Befragung und das Amtsgericht verhängte ohne Anhörung eine Geldstrafe von 600,- DM.
Cornelius Yufanyi weigerte sich, diese Geldstrafe zu bezahlen. “Ich werde keine Strafe dafür bezahlen, dass ich mich frei bewegen will. Es ist das Recht jedes Menschen, zu gehen, wohin er will.” Deshalb musste er am 12. Oktober 2000 das erstemal vor Gericht.
Der erste Prozess
Am 12. Oktober 2000 kamen rund 80 UnterstützerInnen zum Amtsgericht Worbis, um gegen die Residenzpflicht zu protestieren. Nur 36 UnterstützerInnen passten in den Sitzungssaal, die anderen mussten draußen warten. Wer eine Platzkarte ergattert hatte, musste Leibesvisitation inklusive Metalldetektor über sich ergehen lassen. Begleitet wurde das ganze (auch die anschließende Demonstration) von einem überdimensionierten Polizeiaufgebot. Offenbar sollte der Eindruck entstehen, hier werde etwas ganz gefährliches verhandelt.
Im Verfahren selbst saß nicht Cornelius Yufanyi, sondern die Residenzpflicht als rassistisches Sondergesetz auf der Anklagebank. Die Anwälte von Yufanyi und er selbst machten “die rassistische Umsetzungspraxis des Gesetzes zum Thema, und das eröffnete tiefe Einblicke in die Abgründe verbeamteten Rassismus. Ein Lehrstück dafür, welche Spielräume für Kontroll-, Spitzel- und Denunziantentum Sondergesetze ihren Vollstreckern eröffnen”, so beschrieb eine Beobachterin später den Prozess.
Als Zeuge vorgeladen war der Beamte, der den Zeitungsausschnitt an die Polizei weitergeleitet hatte. Während seiner Befragung durch die Verteidigung kam vor allem die Willkürlichkeit der Erlaubnisvergabe ans Licht: “bei Reisegenehmigungen müsse man doch ein Maß finden, auch gegenüber den anderen Flüchtlingen”. Als Gründe für eine Erlaubnis gab er an: “Familien- und Freundesbesuche unter Vorlage der Adresse, EXPO-Besuche, religiöse Aktivitäten, wenn sie dem Flüchtling Halt gäben”. Auch spielten Häufigkeit und Ziel der Anfragen eine Rolle. “Ich prüfe auch den Rücklauf. Und machen wir uns doch
nichts vor: es gibt auch Ladendiebstahl”. Da werde er einem Antragsteller kaum ein zweites mal eine Reisegenehmigung an diesen Ort erteilen.
Seine “Erkenntnisse” über Cornelius Yufanyi hat Schäfer unaufgefordert dem Bundesamt für die Anerkennung von Asylsuchenden und das Verwaltungsgericht weitergeleitet. Ihm dränge sich der Verdacht aus, heißt es etwa in dieser Weiterleitung, dass Herr Yufanyi seinen Aufenthalt in Deutschland dafür nutzt, um politisch tätig zu werden. Im Wohnheim halte er sich nur an den Tagen auf, an denen Geld gezahlt werde. Außerdem werde er oft von einer deutschen Studentin aus Niedersachsen begleitet. Laut dem Thüringer Datenschutzbeauftragten, fast alles “unzulässige Mitteilungen”, für die Anwälte eine Zusammenballung von Rassismen.
Nach der Vernehmung wurde die Verhandlung vertagt. Eine Einstellung des Verfahrens lehnte Yufanyi ab. Sein Ziel sei die Abschaffung der Residenzpflicht, nicht eine Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Der zweite Prozess
Am 24. Okotober 2002 kam es zur zweiten Prozessrunde in Worbis. Diesmal gelang es dem Gericht zu klären, dass Cornelius Yufanyi im April 2000 tatsächlich in Jena gewesen war. Wieder aber stand im Mittelpunkt des Verfahrens die Vergabepraxis von “Urlaubsscheinen”. Laut interner Behördendokumente dürften AsylbewerberInnen nur ein Mal pro Monat einen “Urlaubsschein” erhalten. Andere “Regeln” für die Vergabe konnten in der Befragung nicht geklärt werden. Eine pauschal festgelegte Vergabe ist nicht rechtmäßig.
Weder Staatsanwalt noch Verteidigern reichten die Aussagen des vernommenen Behördenmitarbeiters. Für den dritten Verhandlungstermin sollte der damalige Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Eichsfeld, Michael Wickmann sowie ein Vertreter des Thüringer Innenministeriums als Zeuge vorgeladen werden. Wickmann ist mittlerweile als Northeimer Landrat bei der massenhaften Abschiebung staatenloser libanesischer Flüchtlinge engagiert und hat sich gegenüber Kollegen von Cornelius Yufanyi damit gebrüstet, "Architekt" des
Residenzpflichtverfahrens zu sein.
Der dritte Prozess
Am 4. September 2003 fand der dritte und letzte Verhandlungstermin in Worbis statt.
80 Menschen hatten sich zu Kundgebung und Prozessbeobachtung vor dem Amtsgericht eingefunden.
Die jetzt für den Prozeß zuständige Richterin hatte weder jemanden vom Innenministerium noch Wickmann vorgeladen. Sie hatte deren Vernehmung nicht für nötig erachtet.
Gleich zu Beginn beantragte der Rechtsanwalt die Aussetzung der Verhandlung und eine Übergabe an das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht lehnte ab, weil das BVerfG schon früher einmal die Residenzpflicht als verfassungskonform angesehen hat.
Nach der Vernehmung von Cornelius selbst forderten die Anwälte einen Freispruch.
Der gesetzeswidrigen Fahrt nach Jena habe ein “Notstand zugrundegelegen”. Er hätte zwar Rechtsmittel gegen das Reiseverbot einlegen können, aber das Verfahren hätte zu lange gedauert.
Der Prozess endete mit einer Verurteilung zu 15 Tagessätzen a 10 Euro. In der Begründung sagte die Richterin, dass sie den Notstand nicht erkennen kann.
Dieser sei erst dann gegeben, wenn Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestehe. Freiheit sei die Freiheit, die einem der Staat zugestehe. Seine Beweggründe seien achtenswert, aber er müsse das Gesetz auf politischem Weg bekämpfen. Die Anwälte kündigten Berufung an und wollen evtl. bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Resumee
Inzwischen liegt der Fall im Zusammenhang mit dem Fall von Sunny Omwenyeke tatsächlich dem Europäischen Gerichtshof vor. Eine Entscheidung wird sich allerdings noch jahrelang hinziehen. Und inzwischen wird die Residenzpflicht weiter eingesetzt, um Flüchtlinge zu isolieren und auszugrenzen.
Gegen Cornelius Yufanyi liegt ein Haftbefehl vor, weil er sich nach wie vor weigert, für sein Recht auf Bewegungsfreiheit zu bezahlen. Er ist nicht der erste, der dafür ins gefängnis geht. Auch Sunny Omwenyeke saß dafür schon im Knast. Wie Yufanyi bekam er keine Erlaubnis, auf den Kongress nach Jena zu fahren. Im Dezember 2004 trat er seine Ersatzfreiheitsstrafe an. Am 4. April 2005 musste Momodou Barrow eine dreimonatige Haftstrafe in der JVA-Rottenburg antreten. Auch er wegen mehrmaligen Verstoßes gegen die Residenzpflicht.
Schon während der Kolonialzeit haben die Deutschen versucht, die Bewegungsfreiheit der Kolonisierten zu kontrollieren und zu unterbinden. Damals wurden dafür in den Kolonien ein “Eingeborenenregister” und eine Art Pass (eine Blechmarke) eingeführt. “Da jeder Pass nur in einem Bezirk gültig und durch entsprechende Nummernfolgen gekennzeichnet war, sollte jederzeit möglich sein, festzustellen, ob Afrikaner ihren Bezirk oder Distrikt verlassen hatten.
Wollten sie dies legal – für einen befristeten Zeitraum – tun, mussten sie sich von der zuständigen Polizeistation einen Reisepass geben lassen. Am Reiseziel selbst hatten sie sich ihre Ankunft mit Uhrzeit bestätigen zu lassen. Lückenlos überwacht, sollten die Kolonisierten keine Möglichkeit haben, sich frei zu bewegen.” (Aus: Gesetzliches Unrecht, S. 139) Eines der damaligen Kolonien war Kamerun, das Herkunftsland von Cornelius
Yufanyi.
Es ist höchste Zeit, dass dieses Gesetz sowie alle anderen Sondergesetze gegen Flüchtlinge abgeschafft werden!
Kontakt: Cornelius Yufanyi, Handy: 01708788124
Für die Kampagne gegen die Residenzpflicht und zur Unterstützung von Cornelius
Yufanyi werden Spenden benötigt:
The Voice Refugee Forum
Ktnr.: 127 829
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Stichwort: Residenzpflicht Cornelius
email: the_voice_goettingen at gmx.de