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Die Entscheidung über Abschiebeschutz für Engin Celik steht kurz bevor!

By azadi, 18 March, 2007

Das Verwaltungsgericht in Schleswig wird nächste Woche über den Antrag auf Abschiebeschutz für den kurdischen, oppositionellen Künstler Engin Celik entscheiden.

Pressemitteilung zum download

Es gibt auf der einen Seite zahlreiche gute Gründe dafür, dass der Antrag positiv entschieden werden müsste. Auf der anderen Seite ist es unsere Erfahrung, dass die guten Gründe sehr häufig nicht anerkannt oder nicht zu Gunsten des Verfolgten ausgelegt werden.

In Herrn Celiks Fall war dies bereits im Erstverfahren zu erkennen und nun auch wieder im aktuellen Asylfolgeverfahren in der Ablehnungsbegründung des Bundesamtes Nürnberg.

Während Herr Celik aufgrund seiner Aktivitäten in der Türkei verfolgt war, mehrmals Festnahmen mit schweren körperlichen Misshandlungen und Bedrohungen erfuhr, wird dies durch das Bundesamt angezweifelt und bagatellisiert. Bisher hätte der Antragsteller noch keinen ernsthaften Schaden hinnehmen müssen. Man wünscht dem Verfasser der Ablehnung Erfahrungen, wie sie Herr Celik gemacht hat, damit solche lebensfremden und leichtfertigen Äußerungen nicht mehr über das Leben und die Zukunft anderer Menschen entscheiden.

Das politische Engagement von Herrn Celik in der Türkei wird ebenfalls angezweifelt und unterbewertet, um sein unbestreitbares und dokumentiertes Engagement im Exil als selbst geschaffene Nachfluchtgründe zu diffamieren, die somit dann nicht als asylrelevant gewertet werden. Sein großer Einsatz innerhalb der ADHK, seine Vorstandstätigkeit bei der Jugendorganisation und seine öffentlichen Auftritte nicht nur bei MKP-nahen Organisationen werden als „Mitläufertum“ abgetan. Auch wenn das häufige exilpolitische Auftreten, die Arbeit in mehreren MKP-nahen Organisationen in Deutschland und auf europäischer Ebene vom Bundesamt nicht in Frage gestellt werden können, argumentiert die Behörde dann in bekannter Manier mit den aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes, welches eine Gefährdung weitgehend ausschließt.

Auf der einen Seite warnt das Auswärtige Amt auf seiner Homepage deutsche Türkeireisende davor, sich in der Türkei politisch zu äußern, andererseits wird bezüglich türkischer und kurdischer Flüchtlinge, die aktiv gegen die türkische Staatspolitik arbeiten, eine substanzielle Verbesserung in Fragen von Meinungsfreiheit und Demokratie attestiert. Es ist hierbei hervorzuheben, dass sich das Bundesamt gerade diese Passagen aus den Lageberichten als Argumentationshilfe aussucht. Die eher kritischen Äußerungen werden ignoriert. Der aktuelle Lagebericht zur Türkei zeigt auf, dass viele der vom türkischen Staat verkündeten Verbesserungen lediglich Lippenbekenntnisse sind und die Umsetzung mehr als mangelhaft ist. Dies bestätigen gerade auch die internationalen und nationalen Menschenrechtsorganisationen.

Es mutet naiv an (was dem Bundesamt allerdings nicht unterstellt werden kann), wenn behauptet wird, dass in keiner Weise erkennbar sei, dass der türkische Staat nicht bereit oder willens ist, Schutz vor rechtsgerichteten Angriffen zu gewähren. Das Gegenteil ist der Fall, der türkische Staat selbst wird geführt von nationalistischen und chauvinistischen Kräften, die oft Hand in Hand mit den rechten Banden gehen und diese wiederum durchsetzt sind mit Personen, die den staatlichen Sicherheitskräften dienten oder dienen.

Aktuell findet seit Monaten eine massive chauvinistische Kampagne statt gegen Kräfte, die das „Türkentum beleidigen“. Die jüngste Zeit ist geprägt von Festnahmen, Strafverfahren und Angriffen gegen Gewerkschaftler, Journalisten, Intellektuelle und Mitglieder demokratischer Vereine.

Es ist absurd, wenn das Bundesamt Nürnberg vor diesem Hintergrund die Abschiebung für zumutbar hält.

Tausende Menschen protestieren gegen Herrn Celiks Abschiebung und gerade auch PoltikerInnen, Intellektuelle und KünstlerInnen, die sich mit der Situation in der Türkei befasst haben, setzen sich für seine Asylanerkennung ein. Im Januar ließ die Außenstelle des Bundesamtes in Schleswig-Holstein wissen, dass eine positive Entscheidung über Herrn Celiks Asylfolgeantrag zu erwarten sei, da gute Gründe dafür vorlägen. Dann übernahm die Zentrale in Nürnberg den Fall und es wurde eine negative Entscheidung getroffen.

Nach den ersten positiven Entwicklungen in Schleswig-Holstein, die Herrn Celiks konkrete und praktische Opposition und seine politische Entwicklung als Jugendlicher in der Türkei bis zum heutigen Tag sowie die Situation im Land zu Grunde legten, ist es merkwürdig, dass das Amt in Nürnberg das Ganze auf den Kopf gestellt hat. Engin Celik hat gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Wir gehen davon aus, dass in einer neuen Verhandlung die Argumentation des Bundesamtes nicht standhalten wird.

Es darf es nicht sein, dass Herr Celiks Leben durch eine Abschiebung in die Türkei in Gefahr gebracht wird. Allerdings müsste ihm dazu vom Verwaltungsgericht Schutz vor Abschiebung garantiert werden. Diese Entscheidung wird in den nächsten Tagen gefällt werden.

Die Ausländerbehörde in Schleswig hat erklärt, dass sie diese Entscheidung abwartet. Sie hat aber auch von Beginn an erklärt, dass sie sicher sind, dass Herrn Celiks Asylverfahren negativ ausgehen wird.

Die Behörde hat fest vor, ihn am 27. März mit einer Sammelabschiebung per Charterflug von Düsseldorf in die Türkei zu deportieren.

Wir rufen alle auf, denen die Menschenrechte etwas bedeuten, sich bereit zu halten und alles für die Durchsetzung des Rechts auf Asyl für Herrn Celik zu tun.

Hamburg, 17.03.2007

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