Ajaga Christopher Mbah, ein politischer Flüchtling von Kamerun, ist momentan im Abschiebegefängnis in Büren. Ajaga Christopher kam 2002 nach Deutschland um politisches Asyl zu beantragen. Als aktives Mitglied des Nationalrats von Südkamerun (SCNC) war er wegen seiner Aktivitäten verfolgt worden und mehrmals wegen politischer Aktivitäten und Demonstrationen verhaftet worden. Christopher`s Leben war in Gefahr und sehr bedroht, da er aus extralegaler Internierung geflohen war, er entkam in die BRD und beantragte hier Asyl.
Sein Asylantrag wurde abgelehnt, weil das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seine politischen Tätigkeiten nicht in beachtenswert fand. Mit Hilfe seiner Rechtsanwältin legte er Widerspruch ein, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Die Anwältin beantragte erfolgreich ein Asylfolgeverfahren, welches noch nicht entschieden wurde. Vom Gericht erhielt er eine Aufenthaltsgestattung bis zum Termin der Gerichtsverhandlung im Juli. Trotzdem wendete die Ausländerbehörde in Rheda-Wiedenbrück zweifelhafte Methoden an und übte massiven Druck auf Christopher aus, um ihn bereits vor der Gerichtsverhandlung abzuschieben. So versuchte Ausländerbehörde, Reisedokumente bei der kamerunischen Botschaft für die sofortige Ausreise zu erhalten.
Als Christopher zur Ausländerbehörde ging, um seine Aufenthaltsgestattung zu verlängern, wurde er festgehalten und ins Abschiebegefängnis Büren gebracht. Damit setzt sich die Ausländerbehörde in Rheda-Wiedenbrück über die Entscheidung des Gerichtes hinweg, Christopher`s Abschiebung vorläufig zu stoppen. Er ist schwer krank, traumatisiert und leidet unter ständigen starken Kopfschmerzen, wegen denen er in Faundenberg behandelt wird.
Eine mögliche Rückkehr nach Kamerun würde Christopher`s Leben in Gefahr bringen, weil dort seit diesem Jahr ein gültiger Gesetzesentwurf für politische Aktivisten existiert, nach welchem diese sofort nach ihrer Rückkehr verhaftet werden und langjährige Gefängnisstrafen verbüßen müssen. Die politische Situation in Kamerun hat sich nicht geändert, seit Christopher das Land verlassen hat, da schwere Menschenrechtsverletzungen immer noch weit verbreitet sind. Das diktatorische Biya Regime verwendet willkürliche Verhaftungen und Gefangennahmen. Viele Aktivisten des SCNC sind verhaftet und gefoltert worden.
Dies ist ein Anruf zur Solidarität. Es ist skandalös, dass die Ausländerbehörde auf Christophers Abschiebung besteht, obwohl das Gericht entschieden hat, seine Abschiebung zu stoppen. Je mehr der politische Druck auf die Ausländerbehörde wächst, umso größer sind die Chancen Christopher`s illegale Abschiebung zu verhindern.
Deshalb bitten wir Sie/ Euch um Solidarität mit Christopher indem Sie/ihr dazu betragen/betragt, den politischen Druck zu erhöhen und diese Informationen zu verbreiten um seinen Fall öffentlich zu machen. Schicken Sie /schickt Faxe und Protestbriefe an die Ausländerbehörde und unterstützt unsere Forderung die Abschiebung von Christopher zu stoppen.
Schicken Sie /schickt Briefe und Telefax zu folgender Adresse:
Ausländerbehörde
Wasserstrasse, 14
33378 Rheda-Wiedenbrück
Stoppt die Abschiebung von Ajaga Christopher Mbah!
Stoppt alle Abschiebungen nach Kamerun!
Unbegrenzter Aufenthalt für alle Flüchtlinge!
Abschaffung der Residenzpflicht und aller Sondergesetze gegen Flüchtlinge und Migranten/innen.
Die Faxkampagne ist nur der Anfang. Wir werden was auch immer nötig ist tun, um die Abschiebung von Christopher Ajaga Mbah zu verhindern und benötigen daher jede Art von Unterstützung.
Kontaktinformationen:
The Voice refugee forum,
Schillergäßchen 5,
07545 Jena
Tel:03641665214, Handy:01773834176
faxcampaign/ form
Absender:
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Ort Datum
An das
Verwaltungsgericht Minden
Fax: 0571 8886329
Keine Abschiebung für den Kameruner Menschenrechsaktivisten Ajaga Christopher Mbah
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben mit großer Besorgnis erfahren, daß Ajaga Christopher Mbah aus Südwest Kamerun in Abschiebehaft genommen wurde.
Ich bitte Sie daher DRINGEND, die Abschiebung bis zu einer erneuten und gründlichen Prüfung seines Falls auszusetzen.
Berichte von Amnesty International und anderen Menschenrechts-Organisationen sowie persönliche Berichte zeichnen ein katastrophales Bild der politischen Lage in Kamerun, insbesondere im südwestlichen Landesteil: das Verschwindenlassen von Menschen, Inhaftierungen ohne gerichtliche Verfahren und Folter sind Alltag.
Herr Ajaga Christopher engagierte sich in Kamerun und danach während des Asylverfahrens in Deutschland als politischer Aktivist gegen die Diktatur in Kamerun. Vor dem Hintergrund, daß sein Asylverfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, stellt sich die Frage, warum er im Abschiebehaft sitzt.
Herrn Ajaga droht bei einer Abschiebung unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. In den Berichten der Antifolter-Kommission der U.N können Sie entnehmen, daß die Regierung Kameruns systematische Folter zur Unterdrückung der Bevölkerung einsetzt. Im Falle seiner Abschiebung nach Kamerun erwartet Christoper Haft und Folter, die er vermutlich nicht überleben wird.
Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die europäische Menschenrechtscharta ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, politisches Asyl und humanitären Schutz verfolgten Menschen zu gewähren. Bei unvoreingenommener Betrachtung des beschriebenen Falles bedeutet dies, Herrn Ajaga ein Aufenthaltsrecht für Deutschland einzuräumen.
Ich appelliere an Sie, diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und dem Antrag von Christopher Ajaga auf Aussetzung der Abschiebung stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
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(Unterschrift)