Am 21. August 2007 entschied die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig, dem kurdischen Oppositionellen und Künstler bis zum Abschluss des Klageverfahrens Abschiebeschutz zu garantieren.
Zuvor hatten Herr Celik und sein Rechtsanwalt einen erneuten Eilantrag gestellt und neue Beweise, eine Einschätzung des Internationalen Menschenrechtsverein IHD in Istanbul und ein Gutachten bezüglich der Verfolgungsgefahr eingereicht.
„...Die Herleitung und die gelieferten Belege lassen es möglich erscheinen, dass der Antragsteller tatsächlich als Mitglied oder Unterstützer der MKP angesehen und bestraft wird. In diesem Kontext erhöht sich zudem die Wahrscheinlichkeit, dass er im Zuge der Einreisekontrollen und späteren Verhören bei der politischen Polizei in Tunceli (Dersim, Anm. d. Karawane) menschenrechtswidrigen Behandlungen ausgesetzt wird. ...“ argumentiert die Richterin.
Wir danken allen, die Herrn Celiks Kampf für sein Recht bisher unterstützt haben. Zusammen mit dem Engagement des Rechtsanwalts und vor allem dem unbeugsamen Kampfeswillen Herrn Celiks haben wir einen großen Schritt geschafft.
Wir halten Euch auf dem Laufenden im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Solidarität gegen Abschiebung!
Karawane Hamburg Hamburg, 14.09.2007