Ayfer K. wegen türkischer Haftbefehle in Münchner Frauengefängnis. Razzien in Deutschland und Österreich
Von Nick Brauns in jungeWelt vom 15.03.08
»Öcalans blauäugige Geliebte in Deutschland gefaßt«, jubelte die türkische Presse Mitte der Woche. Gemeint ist Ayfer K., die dem Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans PKK, Abdullah Öcalan, in Italien und Griechenland als Dolmetscherin zur Seite gestanden hatte, bevor dieser 1999 von Geheimdiensten aus Kenia in die Türkei verschleppt wurde. Der leitende Münchner Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel bestätigte am Freitag, daß Ayfer K. bereits am 2. März bei einer Schleierfahndung nahe der österreichischen Grenze festgenommen wurde. Gegen die 36jährige Kurdin lägen zwei türkische Haftbefehle vor. Sie sei zur internationalen Fahndung ausgeschrieben gewesen. Ayfer K. befindet sich jetzt im Münchner Frauengefängnis Neudeck in Auslieferungshaft.
Die türkische Justiz hat insgesamt 40 Tage Zeit, um Beweismittel für den Auslieferungsantrag vorzulegen, der dann vom Landgericht München auf Zulässigkeit geprüft werden muß. Die letzte Entscheidung über eine Auslieferung liegt bei der Bundesregierung. Bislang scheiterten derartige Gesuche im Falle politisch Verfolgter vor deutschen Gerichten, da die türkischen Justizunterlagen europäischen Rechtsstandards nicht entsprachen.
Wie Azadi, der Rechtshilfefonds für Kurden, am Freitag in Düsseldorf mitteilte, wurden bei Razzien in Privatwohnungen in Hannover und Linz bei Bonn am Donnerstag drei Kurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz verhaftet und in verschiedene Gefängnisse in Rheinland-Pfalz gebracht. Offenbar solle den Verhafteten ihre aktive Mitarbeit im kurdischen Verein zum Vorwurf gemacht werden, so Azadi. Ebenfalls am Donnerstag fanden Durchsuchungen bei deutschen Mitgliedern der Informationsstelle Kurdistan ISKU in Hamburg statt. Durch die Razzien bei dem Verein, der vor allem Presseinformationen aus der Türkei veröffentlicht, sollten »unbekannte Verantwortliche« für die Website der Informationsstelle ermittelt werden, so die Staatsanwaltschaft. Auf der deutschsprachigen Seite fänden sich positive Berichte über die kurdische Befreiungsbewegung. Zudem könnten dort das Programm und Statut des Volkskongresses Kurdistan Kongra-Gel gelesen werden. Dadurch solle die Zahl von dessen Anhängern vergrößert werden. Außerdem könne sich »der Leser« in eine Unterschriftenliste unter den Aufruf »Kurden fordern Gerechtigkeit – PKK von der Terrorliste streichen« eintragen. Auch darin sieht das Hamburger Amtsgericht einen Verstoß gegen das PKK-Verbot.