Das Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 3. April 2008 entschieden, dass die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und der aus ihr hervorgegangene Volkskongress Kurdistan Kongra-Gel von der Terrorliste der EU gestrichen werden müssen. Die Europäische Union habe die Aufnahme der Organisationen in die Liste in den Jahren 2002 und 2004 nicht ausreichend begründet, rechtfertigte das Gericht seine Entscheidung mit Verfahrensfehlern.
Praktische Folgen wird das Urteil nicht haben. Denn schon längst hat das hinter verschlossenen Türen tagende Gremium des EU- Rats eine von dem Urteil nicht berührte Neufassung der Liste beschlossen, die weiterhin die PKK und Kongra-Gel enthält. So ist das aktuelle Urteil lediglich eine weitere Ohrfeige für die »schwarzen Listen« und ein erneuter Beweis für Rechtsverletzungen im so genannten Anti-Terror-Kampf.
Auch der Sonderermittler des Europarats, Dick Marty, hatte
vergangenen November harte Kritik an den willkürlichen
Terrorlisten geübt und mehr Rechtsschutz für die Betroffenen
eingefordert. Denn schon ein vager Verdacht reiche aus, um als unbescholtener Bürger auf die Terrorlisten zu kommen mit
gravierenden Folgen wie der Sperrung der Konten und der
Unterbindung aller Geschäftsbeziehungen der Betroffenen.
Die Listen mit rund 50 als »terroristisch« eingestuften
Organisationen und eben so vielen Einzelpersonen waren nach
den Anschlägen vom 11. September 2001 vom Rat der Europäischen Union eingeführt worden. Allein außenpolitische
Interessen der EU-Staaten entscheiden darüber, ob eine
Gruppierung als terroristische oder Befreiungsbewegung
eingestuft wird. (...)
Zusätzlich zu den Terrorlisten besteht in Deutschland seit 1993 das PKK-Verbot. In den letzten Wochen wurden deswegen
wieder mehrere Kurden verhaftet und Kulturvereine durchsucht.
Regelmäßig kommt es zu Polizeiübergriffen auf friedliche
Demonstrationen, nur weil dort Bilder des in der Türkei
inhaftierten kurdischen Politikers Abdullah Öcalan gezeigt
werden. Organisationen, die wie der Kongra-Gel für eine
politische Lösung der kurdischen Frage im Rahmen einer
demokratischen Föderation eintreten, werden verfolgt und
kriminalisiert. (
)
Ein Ende des PKK-Verbots in Deutschland ist notwendig, um hier lebenden kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern eine
demokratische politische Betätigung zu ermöglichen. Dies wäre ein Beitrag zu einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage auch in der Türkei.
(Ulla Jelpke in Neues Deutschland, 11.4.08; Azadî e.V., FR und
Der Standard, 3.4.08; AFP, 4.4.08)