Ein kurdischer Politiker ist am 10. April 2008 vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wegen angeblicher
Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung nach
Paragraph 129 Strafgesetzbuch zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wirft dem im August 2006 in Mannheim verhafteten 52jährigen Muzaffer Ayata vor, als hauptamtlicher Kader für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK die Arbeit in Süddeutschland geleitet zu haben. Das Urteil des OLG stützt sich hauptsächlich auf Telefonüberwachungen und Zeugenaussagen ehemaliger PKK-Mitglieder. Der seit 2002 in Deutschland lebende Ayata arbeitete unter anderem als Europa-Vertreter der mittlerweile in der Türkei verbotenen kurdischen Parteien HADEP und DEHAP. Journalistisch setzte er sich in der Tageszeitung Özgür Politika für eine friedliche Lösung des Kurden-Konfliktes ein. Während Ayatas Anwälte Revision gegen
das Urteil ankündigten, ist beim OLG Frankfurt ein Auslieferungsverfahren angelaufen. Die türkische Justiz macht Ayata, der bereits 20 Jahre in türkischer Haft verbrachte, für 3000 Morde mitverantwortlich -- gemeint sind offensichtlich bei Gefechten mit der PKK-Guerilla getötete Soldaten.
Ebenfalls am gleichen Tag stürmte die Polizei den kurdischen
Kulturverein Birati in Bremen und neun Wohnungen von Vereinsmitgliedern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund von Spendensammlungen für die PKK wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung«. Dies sei eine »neue Qualität der psychologischen Kriegsführung gegen die kurdische Befreiungsbewegung in Europa«, sagte Monika Morres vom Rechtshilfefonds für Kurden AZADI in Düsseldorf. Bislang
wurden Spendensammler wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz mit Geldstrafen belegt. Jetzt droht Haft wegen
Unterstützung oder Bildung einer kriminellen Vereinigung. So
solle die Mitgliedschaft der Kulturvereine eingeschüchtert
werden.
(FR und Azadî, PM, 10.4.08; junge Welt, 11.4.08)