Flüchtlingsrat Bremen
Vahrer Str.247
28329 Bremen
Pressemitteilung zur Schließung des Asylbewerber-Wohnheims Peenemünder Straße
Im Juli 2004 beschloss die Sozialbehörde, das Wohnheim für Asylbewerber in der Peenemünder Straße zum März 2005 zu schliessen. Dann sollen die Gebäude, in denen bislang 280 Flüchtlinge lebten, an das Bundesvermögensamt zurückfallen. Begründet wird diese Entscheidung mit den sinkenden Flüchtlingszahlen, nach denen das Ressort hofft, 320 Wohnheimplätze "einsparen" zu können. Umsiedlungen der derzeitigen Bewohner sollen bereits in diesem Jahr erfolgen und spätestens im März nächsten Jahres abgeschlossen sein. Bereits jetzt wird mit der sukzessiven Verlegung der Bewohner in andere Wohnheime begonnen.
Auch für den Träger der Einrichtung, den Arbeiter-Samariter-Bund, war die äußerst kurzfristige Nachricht von der bevorstehenden Schließung eine unangenehme Überraschung. Sieben zum Teil langjährige Mitarbeiter des ASB werden durch diese Maßnahme arbeitslos.
Beim Treffen des Flüchtlingsrates am Dienstag baten Bewohner des Heimes, u.a. Flüchtlinge aus dem Kosovo, Irak, Algerien und westafrikanischen Ländern, um Unterstützung. Sie berichteten, dass die Mehrzahl der Bewohner des Heims gegen eine Verlegung ist, da dies für die meisten eine massive Verschlechterung bedeutet. Die ihnen angebotenen Heimplätze sind zum Teil weiter abgelegen und schlechter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen als die Peenemünder Str. Besonders betroffen sind kinderreiche Familien, da ihre Kinder die Schule wechseln müssen und aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden. Insgesamt sind etwa 60 Kinder davon betroffen. Die Verlegung in andere Heime bedeutet ausserdem oft eine ungünstigere Raumaufteilung, z. B. soll eine Großfamilie, die in der Peenemünder Straße vier Zimmer bewohnt, zukünftig nur noch zwei Zimmer zur Verfügung haben. Problematisch ist die Situation weiterhin für körperlich und psychisch kranke alleinstehende Personen, die Ruhe benötigen und derzeit noch über ein Einzelzimmer verfügen. Zukünftig sollen sie in Zimmern mit bis zu drei weiteren Personen zusammengelegt werden.
Der Bezug einer Privatwohnung gestaltet sich für viele Betroffene als schwierig, da hierzu keine Hilfsangebote aus der Sozialbehörde erfolgen - dort meint man, die Betroffenen müssten selbst eine Wohnung auf dem privaten Markt finden. Dies ist sehr schwierig, da die Mehrzahl der Wohnungen für Ausländer mit unsicherem Aufenthaltsstatus nicht zur Verfügung steht. Ein Teil der Bewohner darf auch keine Privatwohnungen beziehen, weil sie laut Gesetzeslage erst nach 3 Jahren Aufenthalt die Berechtigung dazu erhalten.
Die Flüchtlinge wehren sich gegen eine Verlegung, die für sie gravierend schlechtere Lebensbedingungen bedeutet, und fordern eine stärkere Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Sie möchten nicht in andere Heime in komplett andere Stadtteile verlegt werden, sondern Wohnraum erhalten, der ihnen eine Aufrechterhaltung ihrer bisherigen sozialen Bezüge erlaubt und ihnen weiterhin eine Privatsphäre ermöglicht.
Konkret lauten ihre Forderungen:
unbürokratische Hilfe bei der Bereitstellung von Wohnungen durch die Bremische Gesellschaft
Möglichkeit einer stadtteilnahen Unterbringung von Familien mit Kindern, so dass Schulwechsel vermieden werden
direktes Gespräch zwischen den Betroffenen und Mitarbeitern der Sozialbehörde sowie der Bremischen Gesellschaft, um die bestmögliche Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen zu garantieren, und Überprüfung der anschließenden Umsetzung der Gesprächsergebnisse
Der Flüchtlingsrat Bremen schliesst sich diesen Forderungen an und wird die Flüchtlinge darin unterstützen, ihre Interessen hörbar zu machen und Verbesserungen zu erreichen. Insbesondere bietet der Flüchtlingsrat an, die Betroffenen bei den Gesprächen mit den Behördenmitarbeitern zu begleiten.
Bremen, 09.09.2004