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Kein Rechtsschutz für Nico P. - erneut von Abschiebung bedroht

By azadi, 25 June, 2009

NEU: Nico P. am 30.6.2009 in Härtefallkommission Sachsen-Anhalt aufgenommen - Ausländerbehörde Burg schikaniert weiter - Pressemitteilung vom 02.07.2009 zum download

Pressemitteilung Berlin, den 25.6.2009

In Verwaltungsverfahren auf Erteilung eines Aufenthalts für Nico P. lehnt OVG Magdeburg vorläufigen Rechtsschutz ab.
Ausländerbehörde Burg gibt Grenzübertrittsbescheinigung bis 30.6.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener Partnerschaft seit Februar 2007

Im Rechtsverfahren um einen Aufenthalt für Nico P. ist es zu einer Zuspitzung gekommen. Am 22.6.2007 lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit juristischen Kapriolen in letzter Instanz ab. Damit hat die Ausländerbehörde Burg freie Bahn, die Abschiebung von Nico P. zu betreiben. Dies nutzt sie auch sofort. Noch am selben Tag zog sie die Duldung zurück und händigte Nico eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ von einer Woche bis zum 30.6.2009 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Herr P. nach Willen der Ausländerbehörde nach Benin ausgereist sein.
Mehr denn je ist das Innenministerium Sachsen-Anhalt gefordert, in dieser Sache einzugreifen. Die rassistischen und homo/transphoben Aktivitäten der Ausländerbehörde Burg müssen gestoppt werden. Die ARI Berlin fordert von Innensenator Hövelmann, Nico P. endlich Aufenthalt und Arbeitserlaubnis zu erteilen, oder zumindest den Umzug Nicos zu seiner Partnerin nach Berlin zu ermöglichen.

Nico P. lebt seit 2003 in Deutschland als Flüchtling aus Benin. Seit Februar 2007 ist er mit einer transsexuellen Partnerin in Berlin verheiratet. Die Ausländerbehörde Burg möchte ihn nur in eine Richtung gehen lassen: nach Afrika. Nico ist in Burg (Sachsen-Anhalt) im Asylbewerberheim untergebracht, er darf Burg nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen („Residenzpflicht“) und bis zuletzt wird ihm trotz verschiedener Arbeitsplatzangebote eine Arbeitserlaubnis verweigert.

Als Antirassistische Initiative stehen wir schon mehrere Jahre in Kontakt zu Herrn P. und haben in dieser Zeit mehrfach rassistische und homophobe Schikanen der bislang zuständigen Ausländerbehörde in Burg, Sachsen- Anhalt öffentlich gemacht. Zuletzt haben wir anlässlich des zweiten Hochzeitstages des Paars in Burg einen „transgenialen Polterabend“ veranstaltet, um die Ausländerbehörde auf die Nicos Recht auf Leben bei der Partnerin (Unverletzbarkeit der Ehe und Familie), Aufenthalt und Arbeit hinzuweisen.

Nicos Antrag auf Aufenthalt nach seiner Eheschließung wurde über mehr als zwei Jahre verschleppt. In dieser Zeit argumentierte die Ausländerbehörde zunächst mit einem laufenden Residenzpflichtverfahren, dann verwies sie darauf, dass eine eingetragene Partnerschaft nicht unter den Schutz der Familie nach Grundgesetz falle, inzwischen behauptet sie, der Abschluss eines Ehevertrags verweise auf eine Scheinehe. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und schikanös.

Die geforderte Ausreise nach Benin gefährdet Nico unnötig, denn dort wird offene Homosexualität verfolgt. Sie würde das Paar auf unabsehbare Zeit trennen, ist teuer und unnötig. Sie befriedigt lediglich die rassistischen und transphoben Bedürfnisse der Ausländerbehörde Burg.

Rückfragen an:
01520 567 0288
Siehe auch: Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland

Mehr auf der Webseite der ARI

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