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Residenzpflicht erneut vor Gericht

By markus, 10 December, 2004

Presserklärung betr. Prozess gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht

Am Mittwoch, den 8.Dezember, wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt die Anklage gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht verhandelt. Dieser wurde im Juni diesen Jahres vom Amtsgericht Gotha zu einer Geldstrafe von 150.- Euro bzw. 50 Tagen Gefängnis (Tagessätze à 3 Euro) verurteilt. Gegen diesen Beschluss hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Die Residenzpflicht wurde 1982 im deutschen Asylverfahrensgesetz verankert. Danach dürfen Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden, den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung, nicht verlassen. Da die Vergabepraxis dieser Urlaubsscheine mitunter restriktiv und willkürlich gehandhabt wird, stellt dieses Gesetz eine starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit für alle Asylsuchenden dar. Ein ähnliches Gesetz existierte schon 1938. Nach der Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nr.132, §1-2, wurden Ausländer, die ihre Landkreise ohne Genehmigung verliessen, zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnis verurteilt.

Der aus Jenin stammende Sameer war 2002 nach Deutschland gekommen und hatte politisches Asyl beantragt. Seitdem setzte er sich immer wieder einerseits gegen die Ausgrenzungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in Deutschland und andererseits für eine friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Israel und Palästina u.a. in Zusammenarbeit mit israelischen AktivistInnen ein.

Der Fall Sameer fand Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Etwa 70 Menschen, darunter JournalistInnen, waren bei der Verhandlung anwesend. Vor dem Landgericht Erfurt bestritt Sameer gegenüber der Vorsitzenden keinen der ihm vorgeworfenen Straftatbestände bezüglich der Residenzpflicht. Auch machte er gleich zu Beginn des Prozesses unmissverständlich klar, dass er dieses Sondergesetz für einen Eingriff in die natürlichen und verfassungsmässigen Rechte der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit hält. Er betonte, dass es ihn bei seiner Ankunft in Deutschland sehr überrascht habe, solche restriktiven Bedingungen in dem Land vorzufinden, in dem er Schutz vor den Lebensverhältnissen in Palästina unter der israelischen Besatzung gesucht hatte. Im weiteren Verlauf des Prozesses machte er auf die sozialen Bedingungen in den Flüchtlingsheimen und -unterkünften aufmerksam, welche die Kriminalisierung der Flüchtlinge zur Folge hätten. So stellte Sameer fest, dass er den gesamten Prozess der Asylbewerbung für „eine Form der organisierten Repression gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen“ hielte, die nur der Abschreckung und der Kontrolle dienen. Des weiteren zeigte er die willkürliche Vergabepraxis von Urlaubsscheinen der Ausländerbehörde Gotha auf.

Hierzu wurde Frau Birgitt Seidl, Beamtin an der Ausländerbehörde Gotha, in den Zeugenstand gerufen, um rauszufinden, ob die Vergabepraxis der Urlaubscheine tatsächlich so restriktiv sei, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Angeklagten damit eingeschränkt werden.
Bei der Befragung der Zeugin wurde zunehmend klar, dass den Flüchtlingen nur in Ausnahmefällen mehr als einmal im Monat und länger als drei Tage „Urlaub“ gewährt wird. Klare Weisungsrichtlinien durch das Innenministerium Thüringen bestehen zudem nicht.
Da die Zeugin aber nur im Falle der Urlaubsvertretung die Urlaubsscheine für AsylbewerberInnen bearbeitet, entschied die Prozessvorsitzende in Absprache mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger Ulrich von Klinggräf den Prozess am kommenden Montag, den 13. Dezember, fortzuführen, um als weitere Zeugen die Hauptverantwortliche der Ausländerbehörde Gotha bei der Vergabe von Urlaubsscheinen und betroffene Asylbewerber laden zu können.

Nach dem Prozess fand auf dem Domplatz von Erfurt eine Demonstration gegen Residenzpflicht und andere Sondergesetze für Flüchtlinge mit etwa hundert TeilnehmerInnen aus Berlin, Weimar und Erfurt statt.

Der Fall Sameer steht nicht alleine. Am 10. Dezember muss der nigerianische Sonny Omwenyeke (The Voice – Refugee Forum) seine 15tägigen Gefängnishaft wegen Verletzung der Residenzpflicht antreten. Andere Verfahren gegen Flüchtlinge, welche die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit nicht hinnehmen, wie Janak Pathak aus Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), Cornelius Yufanyi aus Göttingen und Akubo Chukwudi in Parchim – Mecklenburg - Vorpommern, gelten als Beispiele für die staatliche Repression aber auch für den aktiven Widerstand der Flüchtlingen selbst.

Die Fortführung des Prozesses gegen Ahmed Sameer findet am 13. Dezember um 9 Uhr im Sitzungssaal E24 im Landgericht Erfurt statt.

DIE INITIATIVE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTINNEN AUS BERLIN

Für weitere Informationen:
Ahmed Sameer (0173/8463038), Osaren Igbignoba (0176/24568988)

siehe auch: www.thevoiceforum.org

*Zweite Protestaktion in Erfurt in, vor und um das Landesgericht Thüringen*

*Montag, den 13. Dezember, 9 Uhr - Landesgericht Erfurt – Domplatz 37* *Der Bus wird (wieder) voll!!!*

/Abfahrtort: Ostbahnhof (Haupteingang, raus gehen, gleich nach rechts laufen bis Ihr den Bus sieht)– Sonntag 18 Uhr – Bitte Schlafsäcke und Isomatten mitbringen

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