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Ausländerbehörde Wittenberg versucht Pässe & Identitätsnachweise zu erpressen

By azadi, 20 August, 2009

Pressemitteilung 19.08.09
Flüchtlingsinitiative Möhlau & no lager halle

Ausländerbehörde Wittenberg versucht Pässe & Identitätsnachweise bis zum 11. September 2009 zu erpressen

Anfang August schickte die Ausländerbehörde an fast alle Flüchtlinge im Lager Möhlau eine "Aufforderung zur Mitwirkung an der Identitätsfeststellung und der Beschaffung von Rückreise­dokumenten über Botschaft bzw. Heimatbehörden".

Flüchtlinge berichteten, dass sie bereits vor einem Jahr einen Brief mit selben Wortlaut bekommen haben.

In diesem Brief wird die Einreise der Flüchtlinge als "illegal" bezeichnet und behauptet, dass sie ihrer Mitwirkungspflicht zur Beschaffung eines Identitätspapieres zum Vollzug ihrer Abschiebung nicht nachgekommen seien. Zudem hofft die Ausländerbehörde, die Flüchtlinge hätten noch Papie­re, die sie noch nicht erhalten haben könnte. Außerdem verlangt die Ausländerbehörde "Familien­angehörige, Bekannte oder Verwandte" im Herkunftsland bei der Passbeschaffung eingeschaltet werden sollen.

Einige Flüchtlinge berichteten, sie haben schon vor Jahren ihren Pass bei der Ausländerbehörde abgegeben und vermuteten, dies sei so lange her, dass der Pass inzwischen abgelaufen seien könnte.

Falls sie innerhalb eines Monats nicht sämtliche Papiere, die notwendig sind, um eine Abschiebung durchführen zu können, bringen, droht die Ausländerbehörde ein ganzes Bündel an Repressionen an:

- Verbot der Ausführung einer Beschäftigung (kaum ein Flüchtling hat eine Arbeitserlaubnis)
- Leistungskürzung (die Flüchtlinge erhalten jetzt schon gekürzte Sozialleistungen)
- die Ausländerbehörde will Flüchtlinge anzeigen, wenn sie nicht alle Papiere (die zur Abschiebung nötig sind) vorlegen, dies soll eine Strafe von bis zu 1 Jahr (oder eine Geldstrafe) nach sich ziehen können
- wenn falsche Papiere abgegeben werden, wird dies ebenfalls zur Anzeige gebracht und soll Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren (oder eine Geldstrafe) nach sich ziehen können
- es soll weiterhin eine Ausweisungsverfügung drohen selbst bei:
1. Ehe mit deutschen Staatsbürgern
2. der Geburt eines Kindes

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Stellungnahme der Flüchtlingsinitiative Möhlau:

Die Stimme der staatenlosen Flüchtlinge

Die grundlegende Basis, auf der das Administrationssystem der Welt erschaffen wurde, war Men­schen zusammen zu verwalten, um sogenannte Staaten oder Länder zu formen. Auf Grundlage dieser Theorie versuchen die Gesetzgeber zu definieren, wer national ist und wer nicht, indem sie etwas einführten, was wir Nationalitätsgesetze nennen. Das heißt, dass Individuen oder Personen, die als national von einem Staat unter Anwendung seiner Gesetze angesehen werden, eine Nationa­lität haben. Dem entgegengesetzt sollte man sich zu Bewusstsein rufen, dass Millionen von Individuen des Innehabens und Profitierens von einer Nationalität beraubt worden sind, denn Nationalität ist eine Manifestation der Souveränität und Identität eines Landes. Es gibt viele Mechanismen, die dazu beitragen können, von Staatenlosigkeit betroffen zu sein, wie beispielsweise die Verletzung der Menschenrechte, Unterschiede vor dem Gesetz, Gesetze zur Registrierung von Geburt und Heirat, Nationalität durch Abstammung, politische und administrative Änderungen, Diskriminierung auf­grund von Rasse, ethnischer Abstammung oder Geschlecht, das Ausweisen von Kindern, deren migrierte Eltern so früh starben, dass sie nicht in der Lage waren, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben, wenn das Land kein standardisiertes internationales Datensystem besitzt, zwischen-ethnische Konflikte, Staatennachfolge und erzwungenes Wegziehen verursacht durch Krieg oder unterbrochene Angliederung aufgrund von Einheiraten und Vertreibung etc. All diese Gründe führen dazu, dass Menschen, die dies betrifft, von keinem Staat als national anerkannt werden unter den jeweils angewandten Gesetzen.

Solche Menschen werden manchmal als de jure staatenlos kategorisiert, Personen, die legitimierten Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft haben, jedoch ihre Staatsbürgerschaft nicht nachweisen können oder deren Regierungen sich weigern, der Nationalität der Personen Anerkennung zu zollen.

Komplikationen können auftreten, wenn es Unterschiede zwischen den Gesetzen, die die Nationali­tät betreffen, verschiedener Staaten gibt. Einige Länder bestimmen Nationalität durch den Ort der Geburt, während andere die Nationalität durch die Abstammung von den Eltern wahrnehmen.

Kinder von migrierten Arbeitern waren genauso Opfer: Die Autoritäten in dem Land des elterlichen Aufenthalts können sich weigern die Geburt zu registrieren, oder wenn eine Registrierung statt­findet, dann gilt das Kind als staatenlos. Das Herkunftsland kann auch eine Politik verfolgen, in der die Staatsbürgerschaft aufgrund des Geburtsorts erteilt wird. In diesem Fall wird den Kindern von migrierten Arbeitern auch in dem Herkunftsland eine Staatsbürgerschaft verweigert. Staatenlosig­keit kann auch zustande kommen, wenn Kinder aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen abgegeben werden müssen oder die Voraussicht auf den bevorstehenden Tod die emigrierte Mutter zwingt, ihr Kind wegzugeben oder, wenn Ausländer und eine weiblichen Bürgerin außerehelich Kinder bekommen. Dies führt zu illegalen Adoptionen.

Einige der Flüchtlinge erlebten Verfolgung, Krieg, politische Krisen, Naturkatastrophen und mussten deshalb ihre Geburts- und Aufenthaltsländer verlassen und forderten Asyl hier in Deutsch­land. Ihre Asylanträge wurden zurückgewiesen und ihre Zukunft ist hoffnungslos ohne Lösungs­weg, ohne staatlichen Schutz.

Deswegen rufen wir die verantwortliche regionale Regierung (Kreistag Wittenberg), der diese Flüchtlinge zugeordnet wurden, um Solidarität zu erfahren und die das Recht auf Existenz der Flüchtlinge anerkennen muss, auf, aufzuhören die Flüchtlinge unter Druck zu setzen. Es ist dieser Regierung bekannt, dass staatenlose Flüchtlinge keine Möglichkeit haben, an legale Papiere zu kommen. Darüber hinaus ist es nicht die Schuld der Flüchtlinge und sie können keine Dokumente eines souveränen Staates fälschen.

Flüchtlingsinitiative Möhlau (Kreis Wittenberg)

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