Eine stärke Sensibilisierung für Vorurteile und Stereotype in der Öffentlichkeit ist notwendig
In der Nacht vom 02. auf den 03. August 1944 wurden die letzten ca. 2900 im sogenannten „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau verbliebenen Sinti und Roma in den Gaskammern ermordet. An diesem Tag gedenken wir der unzähligen Menschen, die während des Nationalsozialismus als „Zigeuner“ verfolgt und ermordet wurden. Dieser Tag mahnt uns aber zugleich auch daran, immer wieder einzuschreiten und anzukämpfen gegen die vielgestaltige und nicht endend wollende Diskriminierung von Sinti und Roma.
Roma in den neuen EU-Mitgliedsländern
Über die Situation der Roma in Rumänien, Bulgarien und anderen Ländern Ost- und Südosteuropas ist viel publiziert worden. Auch in den zahlreichen Berichten der EU-Kommission wird immer wieder dokumentiert, wie Roma - zwanzig Jahre nach dem Systemwechsel – verstärkt wirtschaftlich und sozial diskriminiert und ausgeschlossen werden: Hohe Arbeitslosigkeit, segregierte Wohngebiete und Schulen, der faktische Ausschluss von Sozialleistungen, sowie rassistische Diskriminierung und Gewalt sind alltäglich. Die prekäre Situation wurde weiter verschärft, seitdem Rumänien und Bulgarien mit dem EU-Beitritt von 2007 und der Wirschaftskrise enorme Preissteigerungen, einen Anstieg der Arbeitslosigkeit und Sozialkürzungen im Rahmen von Sparmaßnahmen erfahren haben.
Vorurteile in der Berliner Öffentlichkeit und in den Medien
Medienkampagnen gegen die angeblichen „Bettel-Roma“ in BZ und Tagesspiegel im Sommer 2009, welche dieses Jahr ihre Fortsetzung fanden, zeigen die Ausgrenzung und den Rassismus gegenüber Roma, wie sie hier und heute in Berlin anzutreffen sind. Ähnlich diskriminierende Kampagnen finden sich seit einigen Jahren verstärkt auch in anderen deutschen Städten und in fast allen Staaten Westeuropas. Fliehen Roma aus Ländern Ost- und Südosteuropas, also vor Diskriminierung, extremer Armut und fehlender sozialer Sicherung in die vermeintlich sicheren westeuropäischen Länder, begegnen sie hier ebenfalls Ablehnung und sozialer Ausgrenzung. In den Texten der Presse wiederholen sich immer wieder die Muster der gleichen rassistischen und antiziganistischen Vorurteile und Stereotype, die in der Öffentlichkeit Spannungen erzeugen und zur Gefahr werden können.
In die gleiche Sparte wie die in den Medien aufgegriffenen Kategorien „Bettel-Roma“ fallen auch Begriffe wie „mobile ethnische Minderheit“- ein polizeilicher Ordnungsbegriff, welcher als Ersatz für das in Verruf geratene „Landfahrer“ verwendet wird - oder die neuste Kreation der „Rotationseuropäer“. Alle diese Begriffe verweisen auf Stereotype von vermeintlich umherziehenden kriminellen Banden, welche mit der Realität nicht das Geringste zu tun haben. Aber selbst die relativ neutral klingende Bezeichnung „Wanderarbeiter“ ist irreführend: Viele der rumänischen und bulgarischen Roma leben seit vielen Jahren in der Hauptstadt Deutschlands, ihre Lebenssrealitäten sind äußerst vielfältig und nicht verallgemeinerbar.
Rechte und Zugang zur Grundversorgung verwehrt
Auch und vor allem die zweifelhafte Rechtsauslegung des EU-Rechts für Neu-UnionsbürgerInnen hierzulande führt dazu, dass den Menschen kaum Teilhaberechte zugestanden werden.
Aufgrunddessen leben die Menschen oft völlig mittellos und ohne soziale Absicherung in Berlin und sind gänzlich auf sich allein verwiesen. Kindern, Schwangeren und anderen besonders schutzbedürftigen Personen wird häufig immer noch die medizinische Versorgung versagt und Obdachlose haben keine realisierbaren Ansprüche auf eine Notunterbringung, um nur zwei Beispiele der sozialen Ausgrenzung zu nennen, die sich in unserer alltäglichen Unterstützungsarbeit immer wieder zeigen. Auf Kosten der Betroffenen werden auf politischer Ebene Zuständigkeiten abgeschoben und die politische wie die historische Verantwortung Deutschlands nicht wahrgenommen.
Für Staatsangehörige der Beitrittsstaaten von 2004 und 2007 gelten in Deutschland Übergangsregelungen, die den Arbeitsmarktzugang zusätzlich beschränken (für Rumänien und Bulgarien ist eine Zugangsbeschränkung bis zum 31. Dezember 2013 gültig) und die ein existenzsicherndes Einkommen durch Erwerbstätigkeit für viele zum unerreichbaren Traum machen.
Die rechtliche Situation von Neu-UnionsbürgerInnen regelt hierzulande das Freizügigkeitsgesetz/EU, das die Vorgaben der Unionsbürgerrichtlinie umsetzt. Alle EU-BürgerInnen haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten des Gesamtgebietes der EU einzureisen und sich dort aufzuhalten. Die in der Öffentlichkeit oft verwendete Bezeichnung „Touristen“, die in keiner EU-Richtlinie auftaucht, ist aus diesem Grund schlichtweg falsch.
Aufruf zu Toleranz, Dialog und Unterstützung für die Betroffenen
Amaro Drom e.V. ruft die Mehrheitsgesellschaft auf, diskriminierende Strukturen abzubauen und mehr Respekt, Verständnis und Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen. Von den zuständigen Stellen und PolitikerInnen erwarten wir mehr Zusammenarbeit und konkretes Handeln, sowie Maßnahmen, die den Betroffenen direkt zu Gute kommen und dies hier und heute und nicht erst 2014!
Amaro Drom e.V.
Amaro Drom e.V. ist eine interkulturelle Jugendselbstorganisation von Roma und Nicht-Roma. Schwerpunkte des Vereins sind die soziokulturelle Arbeit und die Stärkung des Selbstwertgefühls jugendlicher Roma und ihre politische und gesellschaftliche Beteiligung in Deutschland und Europa. Darüber hinaus wollen wir eine Plattform anbieten zu Entwicklung von Eigeninitiativen und Vernetzungen. Als junge Europäer wollen wir einen aktiven Beitrag leisten zu Toleranz und Respekt, gegenseitigem Verständnis und Integration. In einem aktuellen Projekt bauen wir mit unserem Partner südosteuropa Kultur e.V. und mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Migration und Integration in Berlin eine Anlaufstelle für Roma aus den neuen Beitrittsländern der EU auf, die Hilfestellungen und Beratungen durch aufsuchende Sozialarbeit anbietet.
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Amaro Drom e.V.
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