Am Dienstag, 3. Mai, steht ein 33-jähriger Flüchtling aus Kamerun wegen eines zwei Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen die Residenzpflicht im Amtsgericht Rathenow vor dem Richter. Der Flüchtlingsrat fordert die Einstellung aller Residenzpflicht-Verfahren.
Bisso G. kann sich nur schwer daran erinnern, wie oft er schon wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht bestraft wurde. Seit 2002 ist er in Rathenow untergebracht, vier Mal wurde er von der Polizei in Berlin kontrolliert und mit Bußgeldern und Geldstrafen belegt. Im Mai 2009 geriet er in eine Polizeirazzia im Prenzlauer Berg. Das Amtsgericht Rathenow verurteilte ihn im März 2010 zu 40 Tagessätzen à 2 Euro. Doch die Verhandlung wies so schwerwiegende Rechtsfehler auf, dass das Oberlandesgericht das Urteil kassierte und zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Rathenow verwies.
Wie Bisso G. eine Strafe bezahlen soll, ist völlig unklar. Die Ausländerbehörde Rathenow wirft ihm vor, seinen "Mitwirkungspflichten" bei der Passbeschaffung nicht ausreichend nachzukommen. Sie hat ihm jegliches Bargeld gestrichen. Der Kameruner lebt ausschließlich von Wertgutscheinen.
Aus demselben Grund ist er von den "Lockerungen" der Residenzpflicht,
die in Brandenburg seit Juli 2010 gelten, ausgeschlossen.
Der Flüchtlingsrat fordert die Einstellung aller Residenzpflichtverfahren und die volle Gewährung der Reisefreiheit.
Dienstag, 3. Mai 2011
9.15 Uhr
Amtsgericht Rathenow
*Solidarität mit Bisso*
*Gemeinsame Fahrt zum Prozess*
Treffpunkt: Berlin Ostbahnhof
Reisezentrum
Zeit: Dienstag, 3. Mai
7:15 Uhr (pünktlich!)
(Der Regionalexpress fährt um 7:47 Uhr von Gleis 7 ab.)