Gestern, am 07. Juni 2005, fand der erste Prozeßtag gegen zwei Aktivisten einer Kampage gegen Abschiebung statt.
Vor dem Hintergrund der Kampagne "Latife bleibt" -SchülerInnen gegen Abschiebung- im Herbst 2003 stehen nun 2 Personen wegen angeblicher Widerstandshandlung vor Gericht.
2000 gesammelte Unterschriften sollten damals der Hamburger Bürgerschaft übergeben werden. Diese war bereits wegen der geplanten Kinderabschiebungen nach Ghana mit öffentlichem Protest konfrontiert.
Den auf dem Rathausmarkt zusammengekommenen Schülern und Schülerinnen wurde eine praktische Unterrichtseinheit in Sachen Demokratie und Rechtskunde erteilt.
Die Annahme der Unterschriften ablehnend, wurde die Polizei mit der Räumung des Rathausmarktes beauftragt. Nachdem dies erfolgt war, scheiterte der Versuch ein Bettuch zu beschlagnahmen.
Während die heute Angeklagten die Bedeutung des Einsatzes von Schülerinnen und Schüler für ihre von Abschiebung bedrohten Freundin hervorhoben und ein Dutzend gerader aktueller Schulkampagnen für ein Bleiberecht von MitschülerInnen aufzählten, erklärte die Staatsanwaltschaft ihren unbedingten Verfolgungswillen.
Im Spagat zwischen Menschenrecht und Zivil Courage einerseits und Bannmeilengesetz zum Schutz der Regierung und Zerren am Bettuch als Widerstandsakt andererseits verlief der erste Prozeßtag mit der Zeugenbefragung eines Polizeibeamten.
Dieser kannte seinen Bericht, hatte ansonsten sehr wenig Erinnerung. Am Freitag, den 17. Juni (9°° Uhr, Strafjustizgeb. Sievekings-Platz Raum 292) wird die Verhandlung mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt; eine teure Gerichtsposse als Warnung an aufbegehrende Menschlichkeit.
Hamburg, 07.06.2005
Koordinationskreis Hamburg
Tel: 040-43 18 90 37
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schriftliche Darstellung der Prozeßerklärung:
Zunächst drei Zitate vorangestellt:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Abs 3 Grundgesetz)
"Jeder hat soviel Recht wie er Gewalt hat" (der niederl. Philosoph Spinoza Mitte 17 Jh)
"wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht" aus dem Liedtext (Titel: der Kampf geht weiter) der Musik-Gruppe "Ton Steine Scherben" 1970 oder im Volksmund "Die Kleinen hängt man auf und die Großen läßt man laufen"
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In Deutschland existiert ein umfassendes Gesetzeswerk zur Sonderbehandlung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, erteilt je nach Status mehr oder weniger Recht bis zur Aufhebung von Grund- und Menschenrechten. Galt bis 1965 die Ausländerpolizeiverordnung von 1938 der Nazidiktatur wurde danach auf gleicher Grundlage ein neues Ausländergesetz verabschiedet. Die (nicht definierten) Belange des Staates bestimmen über Aufenthaltstatus und Ausweisung. Dies bildet die zentrale Grundlage, sowohl in der alten Reichsverordnung wie auch im bundesrepublikanischen Staat.
Verletzt werden damit Menschenwürde und Menschenleben. Das wird auch in dem Fall der Schülerin der FSP, Latife Vaiti, deutlich in dessen Zusammenhang wir vor Gericht stehen. (später mehr)
einige Zahlen:
Laut den Recherchen der Antirassistischen Initiative Berlin sind durch staatliche Maßnahmen der BRD zwischen 1993 und 2004 mindestens 323 Flüchtlinge ums Leben gekommen - durch rassistische Übergriffe oder bei Bränden in Unterkünften starben 79 Flüchtlinge.
Weltweit gibt es nach offiziellen Zahlen zwischen 13 Mio und 20 Mio Flüchtlinge. Nicht mehr als 5 % Prozent erreichen die europäischen Kernstaaten. Durch Grenzaufrüstung, Aussenlager und sog. Pufferstaaten sinken die zahlen weiter. Die Zahlen der auf der Flucht ums Leben Gekommenden steigen. Das Mittelmeer wird allgemein in diesem Zusammenhang als Flüchtlingsfriedhof bezeichnet. Fischer aus Lampedusa (Italien) sagten kürzlich in einem Interview: "Wir haben keine Krabben in den Netzen, sondern Leichen." Da Flüchtlinge, allein durch ihr Erscheinen, den Blick auf die weltweit immens auseinanderklaffenden Existenzbedingungen lenken und dies Fragen aufwirft, möchten selbst manche Erbauer der Festung Europa weniger Tote im Mittelmeer. Es begann der Bau von Internierungslagern in Nordafrika(z. Zt. in Tunesien und Lybien). Die Flüchtlingsleichen in den weiten Wüstengebieten können nicht an europäische Strände gespült werden. Auch läßt sich nicht feststellen, ob sie auf ihrem Weg Richtung Europa oder auf ihrem erzwungenen Rückweg durch die Wüste starben.
Die absolute Mehrheit der Flüchtlinge wird in den sog. Entwicklungsländern aufgenommmen. Hauptauslöser für Flucht und Verteibung ist das herrschende globale Wirtschaftsystem, dessen Schaltzentralen in den reichen westlichen Ländern liegen.
Die Flüchtlingspolitik und Ausländergesetze werden von den Staatsrepräsentanten als Schutz und Nutzen für den Staates und seine Bürger deklariert. Manche Staatsrepräsentanten drücken das in populistischen Slogans so aus: "Mehr Ausländer die uns nutzen, statt die uns ausnutzen"(Beckstein) nach kapitalistischer Verwertungslogik - oder: "Kinder statt Inder"(Rüttgers) nach deutscher Volkskörperideologie entsprechend der Nazi-Parole "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus". Solche Politikerstatements sind keine Ausrutscher oder Einzelpositionen sondern drücken klar und deutlich einen Grundkonsens einer herrschenden Klasse aus und dienen dazu ein angeblich gemeinsames national-gesellschaftliches (klassenverleugnendes) Interesse zu konstruieren. Das Bedürfniss der Wirtschaft zu jeder Zeit seinen Arbeitskräftebedarf am profitabelsten zu decken, macht Rassismus als Steuerungsmittel unentbehrlich.
"Ihr könnt keinen Kapitalismus haben ohne Rassismus." (Malcom X in einer Rede vom 29. Mai 1964)
Wurden in den 60zigern Jahren Arbeitsimmigranten offiziell "willkommen" geheißen, wohlgemerkt als Gastarbeiter (damals gab es Gastarbeiterlager), wurde, nachdem der Bedarf der Wirtschaft gedeckt war, der Anwerbestopp (1973) ausgerufen. Man sprach im weiteren Verlauf schließlich nur noch von Wirtschaftsflüchtlingen. Im Jahr 2002 war es Hamburgs ehemaliger Innensenator Ronald Schill, der in einer Rede auf dem Bundesparteitag seiner Partei Rechtsstaatlicher Offensive im Jahr 2002 sagte, dass " Ausländer unseren Wohlstand verfrühstücken". CDU-Chef Dirk Fischer verteidigte die Äußerung gegen Proteste in der Öffentlichkeit.
Gerade in Zeiten ökonomischer Krisen werden die Formen des Zugriffs auf die Menschen verschärft. Für Flüchtlinge und MigrantInnen bedeutet dies unter Arbeitsverbot oder Nachrangigkeit auf dem Arbeitsmarkt schlechteste Beschäftigungsverhältnisse und Illegalisierung. Der ohnehin kaum noch zu erreichende dauerhafte Aufenthaltsstatus ist gekoppelt an eine bestimmte Einkommenshöhe. Die Höhe des nachzuweisenden Einkommens ist im lezten Jahr noch raufgesetzt worden bei gleichzeitig sinkenden Löhnen und steigender Arbeitslosigkeit. Ausbeutung der Arbeitskraft wird maximal optimiert, in dem der einzelne (wenn kein organisierter Widerstand vorhanden ist) gezwungen wird, jede noch so menschenunwürdige Bedingung anzunehmen, um zu überleben. Gleichzeitig sorgt ein ausgefeiltes Rechtssystem dafür, als überflüssig erachtete Menschen massenhaft abzuschieben (seit mehreren Jahren 30.000 Menschen im Jahresdurchschnitt).
Ökonomisches Interesse vor Menschenrechte gestellt, hat die Frage von Flüchtlingsschutz und Recht auf Asyl weitestgehend abgeschafft. So heißt dann auch das von der Regierung als modern gepriesenes Zuwanderungsgesetz im eigentlichen Wortlaut "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung von Migration". Es trägt den Interessen der deutschen Wirtschaft auf Kosten des Asylrechts Rechnung. Rassismus als legales Instrument der Herrschaft wirkt in doppelter Weise: als direkter Angriff auf die Existenz in Deutschland lebender Flüchtlinge und MigrantInnen und als Spaltkeil im Klassenkampf. In Konkurrenz zueinander gesetzt, sollen wir uns gegenseitig verachten und bekämpfen. Wenn dem einem seine Rechte geraubt werden sollen, dann wäre es für den Räuber fatal, käme es zu einer Solidarisierung und setzte sich die Erkenntnis durch, selbst auf der Liste des Räubers zu stehen.
Mit der neuen Ausländergesetzgebung ist ein Instrumentarium geschaffen worden, das jede und jeden Nicht-Deutschen in eine Art Geiselstatus nimmt. Umfassende Optionen zur Ausweisung und Abschiebung sind präpariert worden, bspw. ökonomische Situation, Veränderung der Lage im Herkunftsland, politische Betätigung; alles mögliche kann zum Ausweisungsgrund gemacht werden.
Auf Hochtouren läuft nun die nächste Phase, die jetzt große Teile der deutschen Bevölkerung miteinschließt. Soziale Rechte und Arbeiterrechte werden entsorgt. Agenda 2010, Hartz I bis (vorläufig) Hartz IV, Studiengebühren, Aufhebung der Lehrmittelfreiheit, Kündigungsschutz, Arbeitszeitverlängerung bei Lohnverzicht, Ein-Euro-Arbeitsdienst sind nur einige Schlagworte, die reale Schläge von oben nach unten sind. Wenn der erste Bürgermeister der Stadt letzte Woche ankündigt: "es wartet das Tal der Tränen auf uns", dann ist das keine leere Drohung und ganz sicher meint er uns unten und nicht sich und seinesgleichen. Aber mit der alten "alle in einem Boot" Rhetorik soll der Klassencharakter verschleiert werden. Solange das funktioniert, gehen immer nur die Ruderer über Bord aber nie Steuermann und Kaptitän.
Kommen wir zurück auf den konkreten Hintergrund zu diesem Prozeß. Eingebettet in diesen kurz angerissenen Kontext, passiert die Ungerechtigkeit gegen Latife, wie auch gegen viele andere Schüler und Schülerinnen an vielen Schulen in diesem Land. (z.B. aktuell : Geschister Scholl Gesamtschule in HH-Osdorf für Cansu Yilmaz; Schule in Herford für Artak Apresjan, Gesamtschule Dormagen für Tlostan und Kantemir Schagen, Realschule in der Lohe Düsseldorf für den Jungen aus dem Kongo (wie die Presse ihn statt bei seinem Namen nennt), Gesamtschule Weierheide Oberhausen für Manuel und Nezir Ramanovic und Frankfurter Schulen für Aferdite Hasanaj, Haris Memovic und weitere Schüler und Schülerinnen in Frankfurt.)
Diesen Kontext zu erkennen, zu benennen und gemeinsam zu bekämpfen ist eine ernste Aufgabe für eine fortschrittliche Entwicklung der Gesellschaft. Jedes demokratische Recht auch und gerade im Einzelfall muss verteidigt werden.
Latife war im Herbst 2003 Schülerin an der Fachschule für Sozialpädagogik in der Wagnerstrasse in Hamburg. Gut gelaufen war vieles schon vorher nicht, aber der Schritt, das was sie quälte, zu verändern, brachte neue existenzielle Probleme. Mit jungen Jahren war sie von den Eltern verheiratet worden und lebte jahrelang mit ihrem Ehemann zusammen. Als sie seine Gewalttätigkeiten nicht mehr aushalten konnte, kam es zur Scheidung. Aus Rache behauptete ihr Exmann später, die Ehe sei nur eine Scheinehe gewesen. Daraufhin entzog die Ausländerbehörde Latife ihren Aufenthaltstitel und kündigte die Abschiebung nach Mazedonien an. Gerade hatte sie begonnen, sich ein neues Leben und eine Zukunftsperspektive aufzubauen, als die "Wir tun nur unseren Job"-Beamten in der Abschiebeabteilung der Amsinckstrasse die offensichtlichen Lügen ihres Ex-Mannes nutzten, ihre Pläne zu zerstören.
Mischüler und Mitschülerinnen von Latife und auch der Klassenlehrer wurden aktiv. Die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit nicht akzeptierend starten sie die Kampagne "Latife bleibt", machten den Fall öffentlich, schrieben Briefe und Petitionen und sammelten Unterschriften.
Wie es dann weiter ging, brachte ein Kampagnenflugblatt treffend auf den Punkt: Zitat "Wieder einmal vom größten Teil der Elterngeneration im Stich gelassen, nehmen Schülerinnen und Schüler die Initiative in die Hand und unterrichten die Gesellschaft in den Fächern Gerechtigkeit, Solidarität, Menschenwürde und Humantität. Die Staatsvertreter antworten mit Ignoranz, und wenn das die Jugend nicht in die gesellschaftliche Norm schweigender, ohnmächtiger Akzeptanz ... zurückdrängt, dann tritt die Staatsgewalt auf den Plan." Zitatende
Am 29.10.2003 fand in der Hamburger Bürgerschaft eine Debatte über Abschiebungen von Minderjährigen statt.
Die Schwestern Gifty und Silvia (13 und 14 Jahre alt)sollten von ihrer Mutter getrennt und nach Ghana abgeschoben werden. Wenn nötig, sollten sie dort in ein Waisenhaus, da Verwandte, die sie versorgen würden, nicht vorhanden waren. Die Mutter hatte die Kinder ohne gültige Einreisepapiere nach Deutschland geholt. In Anwesenheit der betroffenen Familie demonstrierten Senatsmitglieder ihre Rechtsauffassung . Innensenator Nockemann: wegen "illegaler Einreise ist die Wiederausreise zwingend" und Frank Bauer (Schill): "Gesetze nehmen auf Menschlichkeit keine Rücksicht" . Karl Heinz Ehlers (CDU) greift persönlich an: Die Mutter habe "erst ihre Kinder im Stich gelassen und spekuliert jetzt auf den Sieg der Menschlichkeit über die Aktenlage."-" Da habe ich kein Mitleid." Ganz klar wird gestellt, es geht nicht um Menschlichkeit, aber es geht auch nicht um andere Gesetze, wie Kinderschutz, Fürsorgerecht der Eltern usw.. Wie anfangs erwähnt: Sondergesetze für Ausländer brechen alle anderen Grundrechte und Gesetze, definitiv eine rassistische Rechtsauffassung.
Am gleichen Tag stand noch ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung. Es war die Vorstellung der Intiative der CDU mit dem Titel "Wehr dich", die der Stärkung des Selbstbewußtseins bei Jugendlichen dienen soll, eine Realsatire, angesichts der Vorgänge vor dem Rathaus. Ca. 70 Schüler und Schülerinnen und eine Handvoll Unterstützer wollten 2000 Unterschriften für das Bleiberecht von Latife der Bürgerschaft übergeben. Statt die Unterschriften entgegenzunehmen oder eine Delegation der SchülerInnen zu empfangen, wurde die Polizei rausgeschickt, um die Anwesenden auf die gegenüberliegende Seite des Rathausplatzes zu verbannen. Mit Unverständnis und Unmutsäußerungen wurde, um einer Eskalation durch die Polizeikräfte vorzubeugen, zögernd Folge geleistet. Auf der anderen Seite angekommen, fand die Eskalation dann doch statt. Ein Beamter stürzte sich ohne Vorwarnung auf ein zusammengelegtes Transparent, das ein Aktivist in der Hand hielt und versuchte es an sich zureißen. Fünf Personen mußten ihre Personalien rausgeben und bekamen später Bußgelder wegen Verstoß gegen das Bannmeilengesetz und beinahe zwei Jahre später gab es dann noch Strafbefehle wegen Widerstand, weswegen wir heute hier vor Gericht stehen.
Wir wollen nochmal zurück kommen auf die Kampagne für Latifes Recht. Die Unterschriften konnten etwas später von einem Schülervertreter dem Bürgerschaftsabgeordneten Rolf Polle übergeben werden. Latifes Anwalt und auch die Schülerinnen und Schüler machten eine Eingabe beim Petitionsausschuß am 30. Oktober 2003. Dieser sollte in 3-4 Wochen entschieden werden: etwas Luft für Latife und für die Kampagne war gewonnen. Doch bereits am 3. November kam die Nachricht an die Schule, dass über die Eingabe im Ausschuß bereits heute verhandelt werde. Überrascht aber nicht gelähmt, reagierten die SchülerInnen sofort und riefen zu einer Kundgebung und Unterschriftensammlung in der Innenstadt auf. Wieder wurden hunderte Unterschriften gesammelt und noch am gleichen Nachmittag beim Petitionsausschuß eingereicht. Die Entscheidung wurde vertagt. Später wurde entschieden, daß Latife ihre Ausbildung beenden darf, aber danach Deutschland verlassen muß. Auch daß ist eine Erfahrung nicht nur in Latifes Fall: Wenn genug Druck in der Öffentlichkeit aufgebaut werden kann und die Unmenschlichkeit dieses Systems genügend Menschen erreicht, die dann auch die Zivil Courage haben sich einzusetzen, dann sehen sich die Verantwortlichen gezwungen, ein Stück nachzugeben.
Aber damit ist die Geschichte nicht zu Ende. Das System arbeitet weiter, mit seinen Gesetzen, die keine Menschlichkeit kennen und seinen Exekutivorganen, die dem Gesetz folgend ihren Job machen. Dass die Gesetze keine Menschlichkeit kennen, erleben nicht alle Menschen. Es hängt davon ab, woher sie kommen und welche gesellschaftliche Stellung sie haben.
"Eingreifen und Zivilcourage zeigen!" - Dazu rufen heute Politiker und Politikerinnen immer wieder mal gerne auf. Nachdenkliche, mahnende und ermunternde Reden sind zu hören. Viele Artikel, einzelne Bücher und Fernsehbeiträge sind zu diesem Thema erschienen. Es gibt pädagogische Projekte und praktische Trainings, flächendeckende Aktionen der Polizei und Preisverleihungen an mutige Mitbürger und Mitbürgerinnen, die zivilcouragiertes Denken und Handeln verstärken wollen. Aber sollen die Ermunterungen zu zivilcouragiertem Handeln tatsächlich gesellschaftliches Verantwortungsbewußtsein fördern, oder dienen sie nur dazu den Bürger enger an den Staat zu binden und verkommen zum Zierwerk eines faulenden Systems? Heißt bspw. geforderte Zivil Courage gegen rechts dann gegen die die "Deutschland den Deutschen" rufen oder gegen die die "Kinder statt Inder" rufen? Was passiert, wenn wir dem 16 jährigen Schüler Hadin aus Norderstedt, dessen Vater jetzt in Abschiebehaft sitzt und dessen schwer traumatisierte Mutter mit seinen drei kleinen Geschwister abgeschoben wurden, helfen? Hadin ist seit dem 25.05.2005 zur Fahndung ausgeschrieben. Er lief weg, als Polizei und Beamte der Ausländerbehörde nachts um vier Uhr in die Asylunterkunft eindrangen. Hadin zu helfen, ist das zivilcouragiertes Handeln oder eine schwere Straftat beispielsweise nach Paragraph 92 ff Ausländergesetz (Hilfe zu illegalem Aufenthalt)
Es scheint nicht so einfach mit der Zivil Courage, insbesondere wenn sie sich gegen das Interesse des Staates richtet.
Deutlicher ist da dann schon das Widerstandsrecht, das als Rechtsgrundsatz bereits seit der Antike existierte:
Das Widerstandsrecht ist das Recht Einzelner, bestimmter Bevölkerungsgruppen oder des ganzen Volkes, der Obrigkeit oder der Regierung den Gehorsam zu verweigern und Widerstand zu leisten, wenn diese die Rechte der Untertanen oder Staatsbürger verletzen und mit anderen Mitteln keine Abhilfe zu schaffen ist.
Widerstand existiert und noch viel mehr Widerstand ist notwendig - gegen die herrschende Flüchtlingspolitik, gegen ein System der Ausgrenzung und Selektion, gegen Rassismus und Sozialraub sowie gegen Militarisierung und Kriegseinsätze. In diesem Sinne sind wir ein Teil dieses Widerstandes, und leisten Widerstand, aber im Sinne des konkreten Tatvorwurfes auf dem Rathausmarkt ist der Vorwurf schlichtweg falsch.
Wir möchten unsere Erklärung beenden, indem wir noch einmal unseren Respekt und unsere Freude über das entschlossene Handeln der Mitschüler und Mitschülerinnen von Latife ausdrücken.
Hamburg, 06.06.2005