Bericht vom letzten Verhandlungstag gegen die Kampagne "Latife bleibt"
Preußenstaat auf dem Rathausmarkt
Am 13. Juli ging nach drei Verhandlungstagen der Prozeß wegen angeblichen Widerstands gegen zwei Aktivisten der Kampagne „Latife bleibt“ mit den Plädoyers und dem Urteil zu Ende. Die Staatsanwaltschaft plädierte, die widersprüchlichen und undeutlichen Aussagen der Polizeibeamten ignorierend, erwartungsgemäß auf Verurteilung. Statt der ursprünglichen 50 bzw. 30 Tagessätzen forderte sie 40 bzw. 30 Tagesätze. Die Verteidigung antwortete auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, scheinbar einem anderen Prozeß beigewohnt zu haben, denn die Zeugenaussagen konnten den konkreten Vorwurf nicht nachweisen. Bedeutsamer war aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Denn wenn der Polizeieinsatz nicht rechtmäßig war, was in den Ausführungen der Verteidigung deutlich gemacht wurde, dann war die Verweigerung der Herausgabe des beschrifteten Bettuchs legitim. Die Weigerung der Verantwortlichen im Rathaus, die gesammelten Unterschriften "Latife bleibt" von den Schülern und SchülerInnen entgegen zu nehmen, führte zu spontanem verbalen Protest, der dann mittels Polizeieinsatz erstickt wurde. Weder die Entstehung des Protestes noch das Anliegen zu betrachten, sondern sich formal auf das sogenannte Bannmeilengesetz zu beziehen, zeugt von preußischem Obrigkeitsdenken. Die Auslegung des Bannmeilengesetzes als absolutes Verbot der Meinungsäußerung läßt den Preußenstaat auf dem Hamburger Rathausmarkt aufmarschieren. Im Zusammenhang "Preußischer Obrigkeitsstaat versus bürgerlich demokratische Staatsverfassung" zitierte die Verteidigung aus dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts von 1985, dem sog. "Brokdorfbeschluß". Hier entschieden die Verfassungsrichter, daß ein pauschales Demonstrationsverbot das Grundrecht verletze und begründeten weiter: "Das Recht, sich ungehindert mit anderen versammeln zu können, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit (und) der Unabhängigkeit des selbstbewußten Bürgers." Demonstrationen sind ein Moment der produktiven Unruhe, der öffentlichen Kritik und Kontrolle. Sie enhalten "ein Stück ursprünglicher-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren."
Allein nach den Ausführungen über bürgerlich demokratisches Recht im "Brokdorfbeschluß" müßten die Angeklagten freigesprochen werden.
Die angeklagten Aktivisten bezeichneten den Polizeieinsatz im Herbst 2003 auf dem Rathausmarkt als staatliche Demonstration der Ignoranz und der Macht. Der nach fast zwei Jahren stattfindende Prozeß wegen "Zerren an einem Bettlaken" verdeutlicht den staatlichen Verfolgungswillen gegenüber Menschen, die eine menschenrechtsverletzende, rassistische und kriminelle Flüchtlings- und Asylpolitik bekämpfen und zur Verteidigung der Menschenrechte aufrufen. Nicht Gerichtsprozesse und Strafverfolgung werden ihr Handeln stoppen, sondern eine Veränderung der Politik dahingehend, Menschen als Menschen zu betrachten und zu behandeln.
Die Richterin, die bereits zu Anfang des Prozesses geneigt war, das Verfahren einzustellen, wollte nicht gegen das Verurteilungsinteresse der Staatsanwaltschaft opponieren. Während sie das Ganze als Bagatelle bezeichnete, verhängte sie schlußendlich Geldstrafen von 25 Tagessätzen a 8 Euro bzw. 15 Tagessätze a 16 Euro, was jeweils der Hälfte der ursprünglichen Strafbefehle ausmacht. Diese "Bagatelle" wurde viel Zeit und Geld kostend drei Tage lang verhandelt; ein Preußenmichel wer hier nichts merkt.
Hamburg, 15.07. 2005
free2move@nadir.org
Prozeßerklärung und Bericht siehe ältere Nachrichten "Zivil Courage gegen Abschiebung soll mit Bettuch in der Bannmeile zugedeckt werden" auf dieser Seite