Bericht über den Prozess gegen Dr. Aghayev Magsud in Apolda
http://thevoiceforum.org/node/4322
Das Verfahren wegen angeblichem Missbrauch von Ausweispapieren gegen TheVoice-Aktivst Dr. Aghayev Magsud wurde vom Amtsgericht Apolda am 18. Januar 2017 eingestellt, die Kosten der Staatskasse auferlegt. Warum die Staatsanwaltschaft Erfurt das bereits eingestellte Verfahren auf Drängen der Ausländerbehörde Apolda wiederaufnahm und es zur mündlichen Verhandlung gekommen war, bleibt unklar.
Fast 20 Unterstützer*innen hatten sich am Mittwoch Vormittag im Amtsgericht Apolda eingefunden, um zu zeigen, dass sie gemeinsam mit dem Aktivisten Dr. Magsud Rückhalt kämpfen. Weil er Einspruch gegen den Strafbefehl vom November 2015 eingelegt hatte, wurde der angeklagte Sachverhalt zwar verhandelt, aber nicht aufgeklärt. Bereits die Tatsache, wie das Verfahren eingeleitet und wie es nach der Einstellung der Staatsanwaltschaft Erfurt wiederaufgenommen wurde, deutet auf behördliche und politisch motivierte Willkür hin.
Das Verfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren wurde auf Bestreben der Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Apolda Daniela Ernst eingeleitet, die der Polizei eine schriftliche Aussage des Aktivisten vorgelegt hatte, die er unterschrieben haben soll. Als Dr. Magsud diese Aussage getätigt haben soll, war kein Dolmetscher anwesend, der ihm den Sachverhalt hätte übersetzen können. Wie die handschriftliche Unterschrift auf das Dokument gelangte, kann sich der Aktivist nicht erklären. Zwar habe er etwas unterschrieben, aber nicht dieses Dokument, das letztlich zur Anklage führte. Wie kann das sein? Nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren im Juli 2016 eingestellt hatte, weil formal ein Verfahrenshindernis und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestand, kam es wie in der Hauptverhandlung von Richter Pfeifer festgestellt zu einem „Sinneswandel“ bei der Staatsanwaltschaft, die zur Wiederaufnahme führte. Es wurde bekannt, dass dies ebenfalls auf Bestreben der Ernst geschah, die als Vertreterin der Ausländerbehörde jedoch über keine Beschwerdebefugnis verfügte.
Verteidigerin Kristin Piertrzyk beantragte wie bereits im Vorfeld nochmals in der Hauptverhandlung sogleich, das Verfahren einzustellen, weil die für eine Wiederaufnahme notwendigen neuen Erkenntnisse nicht vorlagen. Sie machte in ihren Ausführungen klar, dass für das Handeln der Mitarbeiterin Ernst keine Rechtsgrundlage bestünde und das vermutete Missfallen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und das Gerichts keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme begründe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt stimmte dieser zu und schien nicht informiert über den bisherigen Verfahrensablauf und die entsprechende Gründe. Auch der vorsitzende Richter Pfeifer erkannte dies an und schloß sogleich die Beweisaufnahme, auf die sich die Mitarbeiterin Ernst mit einer Aussagegenehmigung ihrer Behörde im Gepäck vorbereitet hatte. Frau Ernst wurde nicht gehört. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung fielen kurz und knapp aus, ebenso wie die Entscheidung des Richters: Das Verfahren ist eingestellt, die Kosten sind von der Staatskasse zu tragen.
Unklar bleibt indes, wie die Behörden zusammenarbeiten und mit welcher Motivation. Die Unterstützer*innen sehen einen Zusammenhang dieser Schikane mit weiterer Willkür, da Dr. Magsud die ihm zustehende Verlängerung seines Aufenthalts von der Ausländerbehörde Apolda immer wieder strittig gemacht wird – trotz fehlender Rechtsgrundlage und eindeutiger Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Ausländerbehörde Apolda ist auch in anderen Fällen durch ih repressives Vorgehen in Erscheinung getreten, ein Beispiel ist die Aufforderung zur Ausreise gegenüber Minderjährigen, obwohl dies gesetzlich unzulässig ist.
Die Unterstützer*innen wollen weiter einen aufmerksamen Blick auf das Vorgehen in Apolda werfen und die Öffentlichkeit über die Geschehnisse informieren, nur so scheint Widerstand leistbar zu sein. Leidtragend sind jedoch in erster Linie die Betroffenen, die unter den gegebenen Umständen von Lageralltag und Residenzpflicht, ihren Aufenthalt in der Thüringschen Provinz fristen und den Schikanen der beteiligten Behörden ausgesetzt sind.
Dr. Magsud behält es sich ausdrücklich vor, wegen der hier einmal mehr gerichtlich festgestellten Verfolgungswillkür der Ausländerbehörde in Apolda und der Staatsanwaltschaft Erfurt rechtliche Schritte mit Schadensersatzforderungen einzuleiten, um deren rechtsbeugende Praxis behördlich manipulierter Nötigungen, Repressionen und Abschiebeandrohungen öffentlich anzuklagen und zu beenden. ( Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall entnehmen Sie bitte der Stellungnahme vom 10.1.17: http://thevoiceforum.org/node/4309 )
We watch you! Break Deportation!