Stand 30.05.18, 13 Uhr:BREAKING: Der Haftbefehl gegen Adama wurde aufgehoben - sie ist frei #FreeAdama
Stand 30.05.18, 7 Uhr: Hochschwangere wehrt sich gegen Abschiebung
21-jährige sollte 2 Tage vor Beginn des Mutterschutzes, ohne Vater des ungeborenen Kindes mit ihrem fünfjährigen Sohn abgeschoben werden
Die hochschwangere Frau A. (21 Jahre alt) sollte heute früh zusammen mit ihrem fünfjährigen Sohn vom Flughafen München nach Italien abgeschoben werden; ohne Vater des ungeborenen Kindes. Ohne Gewissheit, was sie und ihren kleinen Sohn in Italien erwartet . Der errechnete Entbindungstermin ist am 13.7.2018, der gesetzliche Mutterschutz beginnt somit am 1.6.2018. Ab diesem Datum darf Frau A. nicht mehr abgeschoben werden.
Am frühen Mittwoch morgen fuhren ungefähr 30 Unterstützerinnen und Unterstützer von Frau A. spontan zum Flughafen München, um gegen die Abschiebung von Frau A. und ihrem Sohn zu demonstrieren und Fluggäste auf die bevorstehende Abschiebung Aufmerksam zu machen.
Kurz bevor Frau A. von der Polizei in das Flugzeug geführt wurde, warf Sie sich vor dem Treppenaufgang zum Flugzeug auf den Boden und wehrte sich gegen ihre Abschiebung. Daraufhin wurde Sie zusammen mit ihrem Sohn weggebracht. Noch ist unklar, wie die Behörden weiter vorgehen und wo Frau A sich im Moment befindet. Den Behörden bleibt noch einen Tag, um die Abschiebung zu vollenden.
Frau A. war seit dem 14.05.2018 wegen angeblicher Fluchtgefahr in Abschiebehaft in der JVA Erding, ihr Sohn wurde vom Jugendamt Deggendorf in Obhut genommen. Der Partner blieb im Transitzentrum Deggendorf zurück.
Am frühen Morgen des 14.05.2018 um 3.35 Uhr stürmte die Polizei das Zimmer von Frau A. Sie war unbekleidet und in Panik. Laut Polizei soll sie Widerstand geleistet und gedroht haben, aus dem Fenster zu springen. Für die geplante Abschiebung einer Hochschwangeren und ihres fünfjährigen Kindes bewachten mehrere Polizisten mit scharfen Hunden auf 2 Etagen der Unterkunft in Hengersberg die anderen Bewohner*innen, so dass diese nicht intervenieren konnten.
Ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung der Rechtsanwältin Petra Haubner wurde abgelehnt (siehe PM 28.05.2018 http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/hochschwangere-in-ab…). Der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie gilt anscheinend nicht für Dublin Abschiebungen. Die zuständige Richterin lehnte den Eilantrag ab mit der Begründung, solange das Kind noch nicht geboren sei, handele es sich bei Vater und Kind nicht um Familienangehörige im Sinne der Dublin-Verordnung. Eine familiäre Beziehung bestehe noch nicht. Die daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde am Dienstag abend als unzulässig abgelehnt. Der Rechtsstaat hat entschieden, Frau A. für die Abschiebung freizugeben.
Was ist das für ein Rechtsstaat, der den Schutz der Familie nicht mehr garantiert, der diese menschenfeindliche Abschiebung für rechtens erklärt. Der plötzlich sehr schnell und effektiv arbeitet, nur um noch 48 Stunden vor der dem gesetzlichen Mutterschutz eine Hochschwangere junge Frau mit kleinem Kind abzuschieben und eine Familie zu trennen. Es herrscht Bestürzung und Fassungslosigkeit. Die hochschwangere Frau A. musste sich selber zu Wehr setzen und hat in letzter Sekunde für sich, ihr ungeborenes Baby und ihren Sohn gekämpft.
„Wir sind entsetzt, dass es wirklich möglich ist, eine hochschwangere Frau auf den letzten Drücker abzuschieben. Das Leben eines ungeborenen Kindes wurde durch diesen Abschiebeversuch enorm gefährdet und ein fünfjähriges Kind großem Stress ausgesetzt mit noch nicht absehbaren Folgen. Das sollte strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir fordern die sofortige Freilassung der Familie und ein Abschiebeverbot.“, so Jana Weidhaase, Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats.
https://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/abschiebung-einer-schwa…
Stand Di. 20.05.18: Hochschwangere soll abgeschoben werden. Protestiert jetzt!
Die #Lufthansa muss die #Abschiebung mit dem Flug LH1852, morgen (30.05.18) um 7 Uhr von München nach Mailand der hochschwangeren Adama und von ihrem 5-jährigen Sohn sofort stoppen! Faxt, emailt, twittert, ruft dort an soviel ihr könnt, und beschwert euch. Eine entsprechende Vorlage und Kontaktinfos findet ihr hier: https://de.scribd.com/document/380458674/36352
21-jährige soll 2 Tage vor Beginn des Mutterschutzes abgeschoben werden / Fünfjähriger Sohn vom Jugendamt in Obhut genommen / Flüchtlingsrat: „Gipfel menschenunwürdiger ‚christsozialer’ Politik“
Die hochschwangere Frau A. (21 Jahre alt) war in Hengersberg, einer Außenstelle des Transitzentrum Deggendorfs, untergebracht, zusammen mit ihrem fünfjährigen Sohn und ihrem Partner, der auch der Vater ihres ungeborenen Kindes ist. Der errechnete Entbindungstermin ist am 13.7.2018, der gesetzliche Mutterschutz beginnt somit am 1.6.2018. Ab diesem Datum darf Frau A. nicht mehr abgeschoben werden.
Am frühen Morgen des 14.05.2018 um 3.35 Uhr stürmte die Polizei ihr Zimmer. Frau A. war unbekleidet und in Panik und verstand nicht, was um sie herum vorging. Laut Polizei soll sie Widerstand geleistet und gedroht haben, aus dem Fenster zu springen. Hierbei ist zu beachten, dass für diese Abschiebung mehrere Polizisten auf 2 Etagen der Unterkunft in Hengersberg mit scharfen Hunden andere Bewohner*innen abschirmten und sicherten, dass Geflüchtete nicht intervenieren können. Eine Flucht von Frau A. wäre also schlichtweg unmöglich gewesen.
Aufgrund dieser angeblichen Fluchtgefahr kam Frau A. in Abschiebehaft in die JVA Erding. Ihr Sohn wurde vom Jugendamt Deggendorf in Obhut genommen, ihr Partner blieb im Transitzentrum Deggendorf zurück.
Frau A.s Anwältin, Petra Haubner aus Passau, stellte beim VG Regensburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung, da der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie höher steht, als die Abschiebung nach Italien. Die zuständige Richterin lehnte den Eilantrag jedoch ab mit der Begründung, solange das Kind noch nicht geboren sei, handele es sich bei Vater und Kind nicht um Familienangehörige im Sinne der Dublin-Verordnung, da noch keine familiäre Beziehung bestehe. Wenn der Vater ein Bleiberecht in Deutschland erhalte, könne Frau A. nach Geburt des gemeinsamen Kindes ja einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Heute wurde eine Verfassungsbeschwerde in dem Fall eingereicht, in der verschiedene Grundrechtsverletzungen angeprangert werden.
Die Abschiebung von Frau A. und ihrem Sohn nach Italien ist für den 30. Mai 2018 geplant, ganze zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes. Ob dieses Zeichens des Rechtsstaats, der eine solche menschenfeindliche Abschiebung für rechtens erklärt, herrscht Fassungslosigkeit.
IMMA e.V. (Initiative für Münchner Mädchen) und der Bayerische Flüchtlingsrat kritisieren die Inhaftierung und die geplante Abschiebung und fordern ihre sofortige Aussetzung. „Hochschwangere Frauen auf den letzten Drücker abzuschieben, Familien zu zerreißen und das Leben eines noch ungeborenen Kindes zu gefährden, um die Ausreiseverpflichtung entschlossen und gegen alle Widerstände durchzusetzen, ist der Gipfel menschenunwürdiger christsozialer Politik“, hält Jana Weidhaase, Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats, den verantwortlichen Behörden und Gerichten vor. „Das ist das Ergebnis des massiven Abschiebedrucks, den die bayerische Staatsregierung ausübt, und der Gipfel des Verrats christlich sozialer Werte. Herr Herrmann: Stoppen Sie diese Abschiebung! Sofort!“