Prozess gegen die Einweisung eines Flüchtlings ins Abschiebelager
Montag, 20.03.06, um 13.00 Uhr
Schönebecker Straße 67 a, Magdeburg
Am 20. März wird nach über zwei Jahren endlich die Klage des Flüchtlings T. verhandelt, mit der dieser die gegen ihn ergangene „Wohnsitzauflage“ aufheben lassen will.
Durch diese ist er bereits seit 2002 dazu gezwungen im Abschiebelager Halberstadt zu leben. Da er keinen engagierten Anwalt hatte, wusste er nichts von der Möglichkeit gegen die „Wohnsitzauflage“ Widerspruch einzulegen.
Im November 2003 stellten wir Kontakt zu einer Anwältin her. Sie bemühte sich seitdem darum, dass es zur Verhandlung des Falles kommt. Die Gewährung von Prozesskostenbeihilfe verweigerten die Gerichte bisher.
Während T. zunehmend unter den psychischen Folgen des Aufenthalts im Abschiebelager litt (Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen etc.), scheiterte ein Versuch die Klage im Juni 2005 vorzuziehen.
Die angebliche „intensive Betreuung“ im Abschiebelager Halberstadt reduziert sich seit einem Jahr darauf, dass T. bei der Verlängerung seiner ein bis zwei Tage gültigen Duldung bei der Ausländerbehörde immer wieder ein Schreiben vorgelegt bekommt, auf dem er eine Herkunft bestätigen soll, die die Ausländerbehörde ihm unterstellt.
Jetzt, nach zweieinhalb Jahren, wird die Klage gegen die „Wohnsitzauflage“ im Abschiebelager Halberstadt leben zu müssen endlich verhandelt.
Erfolgreiche Klagen gegen Auflagen zur Wohnsitznahme in einem Abschiebelager gab es bereits in mehreren Bundesländern, so in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg hob im Dezember 2005 erstmals den Bescheid eines Landkreises auf, der einem Flüchtling eine Wohnsitzauflage erteilt hatte (Az.: 5 A
120/05 MD). Derzeit sind in Sachsen-Anhalt weitere derartige Klagen neben der des Flüchtlings T. anhängig.
Präzedenzurteile können es ermöglichen in Zukunft einfacherer und in größerer Zahl gegen Bescheide zur Wohnsitznahme im Abschiebelager vorzugehen. Darüber hinaus erleichtern sie die Öffentlichkeitsarbeit zugunsten von Flüchtlingen und können diese ermutigen sich für ihre Rechte einzusetzen. Die Möglichkeit aus dem Abschiebelager herauszukommen durchbricht die Hoffnungslosigkeit der Situation, in die sie durch das Leben im Lager, ein Leben ohne Perspektive, geraten sind.
Deshalb kommt zum Prozess am 20.03.06 nach Magdeburg! Mit unserer Präsenz bekunden wir das Interesse der Öffentlichkeit und erhöhen damit die Chancen auf ein faires Verfahren.
Für die ersatzlose Schließung des Abschiebelagers Halberstadt!
Magdeburg