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Erklärung der Nebenklage im Fall Oury Jalloh

By markus, 2 April, 2006

Verschleppung der Anträge kritisiert

Bei uns drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass das Strafverfahren von dem Landgericht Dessau verschleppt werden soll.

Der Tod von Oury Jalloh liegt nun schon annähernd 15 Monate zurück. Am 6.5.2005 hat die Staatsanwaltschaft Dessau gegen 2 Polizeibeamte Anklage erhoben. Diese Anklage ist bis heute nicht zugelassen worden. Statt dessen hat das Langericht Dessau erst am 17.10.2005, also fünfeinhalb Monate später, einen Beschluß gefaßt, wonach durch die Staatsanwaltschaft vor der Entscheidung über die Frage, ob die Anklageschrift zugelassen wird, weitere Beweiserhebungen durchzuführen habe.

Wenn das LG Dessau der Auffassung ist, dass die Anklageschrift bislang noch nicht zugelassen werden kann, so ist bereits dies von unserer Seite aus nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft hat nach unserer Auffassung umfang-reiches Belastungsmaterial gegen die beiden Beschuldigten zusammenge-tragen, wonach eine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben ist. Vollends unverständlich bleibt jedoch, warum das LG mehr als 5 Monate be-nötigt, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass hier noch weitere Ermittlungen erfoderlich sind. Seit diesem Zeitpunkt sind nunmehr weitere 5 Monate ins Land gegangen, ohne dass die Ermiitlungen zum Abschluß gebracht worden sind.

Eine ähnliche Verzögerung des LG Dessau ist bei der Bearbeitung der Anträge auf Zulassung der Eltern des Herrn Jalloh als Nebenkläger und unserer Bei-ordnung als Vertreter der Eltern zu beobachten. Bereits am 08.03.2005 wurde der Antrag auf Zulassung der Nebenklage der Frau Mariama Djombo Diallo als Mutter des Herrn Jalloh gestellt, am 30.9. 2005 erfolgte ein entsprehender Antrag des Herrn Diallo als Vater. Trotz diverser Erinnerungen hat es das LG Dessau bis heute noch nicht einmal für nötig befunden, über diese Anträge zu entscheiden. Es ist nicht erkennbar, welche Gründe das Gericht für diese Ver-schleppung der Anträge hat. Will man die Eltern hier nicht im Verfahren als Prozeßbeteiligte haben? Möchte das LG Dessau keine Nebenklagever-treterInnen in dem Verfahren haben? Geht es darum, einen Prozeß, der von einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung begleitet wird, so in die Länge zu ziehen, bis das Interesse der Öffentlichkeit gesunken ist? Will man hier die Nebenklage aus dem Verfahren heraushalten, um sich ein aufwendiges Ver-fahren, in dem versucht wird, sämtliche Ungereimtheiten, die es weiterhin zu den Geschehnissen am 7.1.2005 in der Polizeiwache Dessau gibt, zu ersparen?

Die Eltern des Herrn Jalloh haben einen Anspruch auf die zügige Durchführung des Verfahrens und auf umfassende Ermittlungen der Todesursache ihres Sohnes. Wir hoffen sehr, dass dieser Anspruch dem LG Dessau auch mit der Demonstration am 01. April 2006 in Dessau klar gemacht wird und die Öffent-lichkeit den Fortgang des Verfahrens weiterhin aufmerksam beobachten wird.

RA`in Regina Götz
RA Ulrich von Klinggräf

Berlin, 31. März 2006

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