Seit gut zwei Wochen wenden sich die BewohnerInnen des Asylbewerberheims in Katzhütte mittels öffentlicher Erklärung, Pressekonferenz, Einladung zum Besuch des Heimes und verschiedenen Protestaktionen an die Öffentlichkeit, um so auf die Unerträgliche Lebenssituation, zu der dieses Lager zwingt hinzuweisen und um die bedingungslose Schließung des Isolationslagers zu fordern.
Den Auftakt des Flüchtlingsprotestes in Katzhütte bildete
eine öffentliche Erklärung, in der die BewohnerInnen in neun Punkten die unerträgliche Lebenssituation des Lagers darlegen.
Am 11. März 2008 luden die BewohnerInnen schließlich zu einer
Pressekonferenz und einem öffentlichen Besuchstermin in ihren Wohnort – das Lager. Die Lagerleitung versuchte dies mittels eines Großaufgebots an Polizei zu verhindern, was ihr jedoch wegen der Entschlossenheit der BewohnerInnen nicht gelang.
In beiden Fällen hatte sich Herr Sbaih ein palästinensischer Flüchtling aus dem Lager mit seinem Namen und seiner Handy Nummer als Kontaktperson zur Verfügung gestellt.
Damit hat er nun den Zorn des Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt und des Thüringer Innenministeriums, die an der gezielten Ausgrenzung und Isolierung von Flüchtlingen festhalten wollen, auf sich gezogen. Am Montag den 17. März 2008 kam eine Abordnung des Landratsamtes zu ihm nach Katzhütte. Man zeigte ihm einen neuen palästinensischen Pass und deutete an, dass man ihm jetzt sehr schnell nach Jordanien abschieben wolle, ein für Sbaih fremdes Land, denn er kommt aus dem Westjordanland. Doch neben der Peitsche brachte das Landratsamt scheinbar auch noch das Zuckerbrot, indem man Sbaih nahe legte, einen Umverteilungsantrag in ein anderes Heim zu stellen, der in seinem Fall doch beste aussichten hätte. Man möchte ihn also, in der Hoffnung, die verbleibenden Flüchtlinge würden dann wieder in die staatlich erwünschte Lethargie zurück verfallen, aus dem Lager Katzhütte entfernen.
Doch damit nicht genug an Besuchen, die Herr Sbaih an diesem Tag bekam. Einige Stunden später kam der örtliche Leiter des Polizeireviers vorbei. Dieser Betonte, dass die Heimleitung künftig „von dem Hausrecht gebrauch machen werde“, d.h. Protestaktivitäten, Pressekonferenzen u.ä. künftig notfalls mit Gewalt verhindert werden würden, und dass er (den man schon im Vorfeld verantwortlich macht) dafür juristisch zur Rechenschaft gezogen werde - von empfindlichen Geld- bis hin zu Haftstrafen. Des Weiteren ermahnte er, dass Protestaktivitäten außerhalb des Geltungsbereiches der Hausordnung mindestens 48 Stunden vorher bei dem Landratsamt zu Genehmigen seien.
Trotz dieser Einschüchterungsversuche lassen sich die Flüchtlinge in Katzhütte nicht von ihrer Entschlossenheit abbringen, weiterhin für die Schließung des Isolationslagers zu kämpfen. Dabei wird es jedoch um so wichtiger, Solidarität mit den Katzhüttener Flüchtlingen zu üben. Eine Abschiebung von palästinensischen Flüchtlingen ins Westjordanland ist auf lange sicht nicht möglich, nach Jordanien jedoch denkbar. Zwar hat dieses Land bereits 1,8 Mio. Palästinensische Flüchtlinge aufgenommen und derzeit suchen dort hunderttausende von IrakerInnen Zuflucht vor Krieg und Besatzung. Doch mit entsprechenden Zahlungen und diplomatischem Druck, könnte Jordanien durchaus zur Einreise eines palästinensischen Flüchtlings aus Deutschland gebracht werden. Und der deutsche Staat lässt sich die Aufrechterhaltung seines Lagersystems bestimmt noch so einiges kosten…