Strafprozeß gegen Flüchtlinge wegen umgefallenen Zauns vor dem Amtsgericht Bersenbrück am 28. April, 11 Uhr. ProzeßbeobachterInnen erwünscht!
Wegbeschreibung zum Gericht
Ein Zaun, der um ein Lager besteht, in dem Flüchtlinge leben müssen, von dem aber behördlicherseits behauptet wird, daß er nicht deswegen da ist, weil hier jemand eingesperrt wird, ist eine Provokation. Freiwillig lebt in einem Lager niemand.
Der Zaun um das Abschiebelager Bramsche-Hesepe herum ist schon öfter mal umgefallen, bisher leider immer nur symbolisch, oder auch mal ganz pragmatisch, um frei aus dem Lager ein- und ausgehen zu können, ohne die Kontrolle der Security an der Pforte und ohne den Umweg über diese Pforte.
Auch Ende November 2006 verschwand ein Teil des Zauns, der das Abschiebelager umgibt. Wer auch immer dafür verantwortlich zu machen ist, es geschah aus Wut über dieses Symbol der Ausgrenzung, welches auch für die gesamte menschenunwürdige Unterbringung steht.
Zur Vorgeschichte:
Am Dienstag, den 21. November traten die BewohnerInnen des Lagers Hesepe einen unbefristeten Boykott des Kantinenessens an, nachdem sie am Mittwoch, den 8. November einen eintägigen Warnboykott durchgeführt hatten. Sie forderten einen humanen Umgang und eine Verbesserung der Lebensbedingungen. Bis heute wurde von Seiten der Verantwortlichen nicht auf die Forderungen reagiert.
Die Proteste der Flüchtlinge wurden von mehreren Demonstrationen in Bramsche und Osnabrück begleitet. Unter anderem fand am 29. November eine Demonstration in Bramsche statt und am Donnerstag, den 30. November wurde zur Zeit des Dienstschlusses für das Personal für eine Stunde das Tor des Lagers in Bramsche blockiert, so daß ca. 50 Angestellte das Gelände vorübergehend nicht verlassen konnten.
In der Nacht zuvor fiel ein Teil des Zaunes, der das Lager umgibt, um, eindeutig eine symbolhafte Aktion, die die Ausgrenzung der Flüchtlinge wenigstens bildhaft aufheben sollte. Zu diesem Zeitpunkt war der Zaun sowieso nur ein einziges geflicktes Loch.
Dennoch wurde Anzeige erstattet gegenüber Bewohnern des Lagers. Und dieser Anzeige folgt nun tatsächlich ein Strafprozeß vor dem Amtsgericht Bersenbrück. Offensichtlich scheint, daß die Beschuldigten in dem Prozeß nicht nach der Fragestellung ausgesucht wurden, wer diese Tat begangen haben könnte, sondern einzig danach, welcher der Flüchtlinge sich an dem Boykott und an den politischen Aktionen beteiligt hat. Entsprechend unklar sind einige Sachverhalte der Anschuldigung.
Der Gegenstand des Verfahrens und das Verfahren überhaupt, ist ein Politikum.
Deshalb fordern wir dazu auf, den Prozeß zu besuchen und Solidarität mit den angeklagten Flüchtlingen zu zeigen. Der Prozeß findet statt am Montag, den 28. April, um 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Bersenbrück.
Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück