English / Bilder
Nach vier Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht in Parchim endete am 06.07. 2006 der Sammelprozeß gegen den Menschenrechtsaktivisten Akubuo A. Chukwudi mit einem Freispruch, mit vier Einstellungen und einer Verurteilung.
Der gesamte Prozeßverlauf wurde von Akubou benutzt, um Anklage gegen die Behörden und Institutionen des Landkreis Parchim zu erheben. In detaillierten Schilderungen legte Akubuo die extremen Lebensbedingungen und die alltäglich erfahrenen Erniedrigungen der Flüchtlinge in der Region dar. Viele der zur Prozeßbeobachtung anwesenden FlüchtlingsaktivistInnen haben gleiche Erfahrungen in den Landkreisen, in denen sie gezwungen sind zu leben, gemacht. Der von Akubuo im Landkreis Parchim erfahrene Extremismus gegen Flüchtlinge ist kein lokaler, sondern ein bundesweiter. Er beschreibt stellvertretend das umfassend organisierte System des staatlichen Rassismus und seinen Auswirkungen auf das Handeln und Verhalten breiter Bevölkerungsschichten.
Nach der Verlesung der Anklageschrift konfrontierte Akubuo das Gericht von Beginn an offensiv mit hunderten von Beschwerden und Anklagen, die er in seinem erzwungenen 11-jährigen Aufenthalt im Landkreis Parchim an die verantwortlichen Stellen gerichtet hatte. Aus zwei Koffern breitete er in einer mehreren Meter langen Reihe die Dokumentationen von einem Jahrzehnt Kampf um Würde und Menschenrecht auf dem Gerichtsboden aus.
Akubuo beschreibt seinen Kampf für seine Rechte und die der anderen Flüchtlinge als eine permanente Auseinandersetzung auf allen Ebenen. Unzählige Male hatte er sich bezüglich der “Dschungelheime”, der Diskriminierung durch das Gutscheinsystem, der Korruption, der Misshandlungen an die Behörden, an den Bürgermeister, den Landrat, die Polizei, etc. gewandt, ohne dass sich etwas geändert hätte. Diese Ignoranz zwang ihn zu deutlicheren und direkten Aktionen, um das Unrecht sichtbar zu machen.
Nach vielen Jahren des Widerstands und der Öffentlichkeitsarbeit wurden in Mecklenburg-Vorpommern die Dschungelheime, deren unmenschliche Situation von Akubuo denunziert wurde, geschlossen und das Gutscheinsystem abgeschafft.
Anstatt dies als einen Fortschritt an Menschlichkeit zu sehen und ihm für seinen Einsatz zu danken, wird er weiterhin mit Strafverfahren verfolgt, erklärte Akubuo im Gericht.
Weder die Richterin noch die Staatsanwältin konnten etwas dagegen halten. Gleich zu Beginn wurden 4 Verfahren aus den Jahren 1999 bis 2001 eingestellt. Die Anklagen bezogen sich auf Auseinandersetzungen in den Supermärkten, die das Gutscheinsystem angenommen hatten und auf Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt und der Ausländerbehörde.
Übrig blieben eine Anklage aus dem Jahr 2003 und eine aus dem Jahr 2004, die verhandelt wurden.
Ein rassistisch motivierter Angriff auf Akubuo und einem Freund von ihm vor einer Diskothek, bei dem Akubuo in Notwehr einen der Angreifer verletzte, führte zu einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung gegen ihn. Das Verfahren gegen einen der Rassisten, der selbst in Anwesenheit der Polizei Akubuo noch mit der Faust in sein bereits verletztes Gesicht schlug, wurde nach kurzer Zeit eingestellt, wo hingegen Akubuo, das Opfer des Angriffes, selber angeklagt wurde. Nach der Vernehmung von drei Zeugen, die offensichtlich selbst zum Kreis der Angreifer gehörten, plädierte dann auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch.
Die andere Sache, die verhandelt wurde, war eine Anklage gegen Akubuo wegen versuchten Raubs mit anschließender fahrlässiger Körperverletzung im Aldi-Markt. Akubuo beschrieb dabei eindrücklich die Diskriminierung und Erniedrigung der Flüchtlinge durch das Gutscheinsystem, das ständig zu Streit und Auseinandersetzungen mit den Angestellten in den Supermärkten führte, da diese den Anweisungen ihrer Zentrale folgend maximal 10% des Wechselgelds herausgaben. Durch diese Zahlungsweise wird ein Einkauf nach den Bedürfnissen des Käufers unmöglich gemacht. VerkäuferInnen nahmen Waren aus den Einkaufswagen der KäuferInnen oder taten zusätzliche Waren hinein, um auf die maximal 10% Wechselgeld zu kommen. Es gab auch Angestellte, die ihr eigenes Korruptionsgeschäft mit den Gutscheinen aufzogen. Sie zahlten für Gutscheine 70% Bargeld, die sie dann später einlösten und somit 30% Gewinn machten.
Akubuos Kampf für die Abschaffung der Gutscheine störte, diejenigen die ihr lukratives Nebengeschäft in Gefahr sahen.
Auch in diesem Verfahren stellte sich schnell heraus, dass der Vorwurf des versuchten Raubes eine Erfindung des Aldi-Markts war. Akubuo hatte seine Waren mit zwei zwanzig Euro Gutscheinen bezahlen wollen. Die Verkäuferin verweigerte das Wechselgeld auszubezahlen und begann Gegenstände aus dem Einkaufswagen zu nehmen, um die Summe auf einen zwanzig Euro Gutschein zu reduzieren. Es kam logischerweise zum verbalen Streit. Akubuo entschloss sich auf das Wechselgeld zu verzichten und wollte mit dem Einkaufswagen und seinen Waren den Kassenbereich verlassen. Die Verkäuferin riss den Wagen zu sich und Akubuo ließ nicht los, dabei soll sich die Kassiererin gestoßen und verletzt haben. Mehrere Personen mischten auf Seite der Verkäuferin mit. Akubuo ließ den Wagen, nahm seine Gutscheine und ging. Privat gemachte Fotos zeigten blaue Flecken an der rechten Körperseite der Verkäuferin.
Alle Zeugen von Akubuo befragt, ob sie ihn des Diebstahls oder des Raubs beschuldigen, verneinten. Damit hätte auch dieses Verfahren mit Freispruch enden müssen.
Allerdings wurde dann deutlich, dass das Gericht den Prozess nicht ohne eine Verurteilung beenden will. Aus dem versuchten Raub wurde eine versuchte Nötigung gemacht und die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Strafe von 30 Tagessätzen zu 11 Euro. Akubuos Anwältin, Gabriele Heinecke, legte dem Gericht dar, dass, nachdem sich herausgestellt hat, dass kein Raubversuch vorlag, sich die Rollen vertauscht haben. Die Verkäuferin habe sich der versuchten Nötigung schuldig gemacht, da der Angeklagte seine Waren bezahlt hat und sie somit sein Eigentum sind und niemand ihn darin hindern darf sein Eigentum mit sich zu nehmen.
Dieser offenkundigen Logik verweigerte sich die Richterin und sprach ein Urteil von 15 Tagessätzen zu 11 Euro wegen versuchter Nötigung mit fahrlässiger Körperverletzung aus.
Akubuo und seine Verteidigerin behalten sich den Weg in die höhere Instanz vor.
Akubuo hat seinen unermüdlichen Kampfeswillen um Gerechtigkeit auch in den vier Tagen vor dem Amtsgericht Parchim gezeigt und deutlich gemacht wie schwierig aber auch wie notwendig und gerechtfertigt dieser Kampf ist. Nicht der Entrechtete, der sich zur Wehr setzt sondern der, der Entrechtung in Gesetze gießt und zur Praxis bringt ist schuldig.
Der Kampf gegen Abschiebung, Diskriminierung und staatlichen Rassismus geht im Landkreis Parchim, in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland weiter.