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Brief an Frau Leutheusser-Schnarrenberger bzgl. Rückführungsabkommen mit Syrien

By azadi, 6 November, 2009

Betr. Rückführungsabkommen mit Syrien

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

 

mit Bestürzung habe ich erfahren, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der arabischen Republik Syrien ein Abkommen über die „ Rückführung von illegal aufhältigen Personen“ geschlossen hat, das seit Beginn 2009 in Kraft ist. Als illegal aufhältig bezeichnet werden:

1.Ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige;
2.ausreisepflichtige Staatenlose;
3.Staatenlose, bei denen im Asylverfahren nur die Ziffern 3 und 4 (Ausreisepflicht und Abschiebungsandrohung) aufgehoben worden war;
4.Staatenlose, die mangels Rückführbarkeit eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erhalten haben;
5.Nicht aus Syrien stammende Durchreisende - etwa aus den Nachbarländern Libanon, Türkei, Irak, Jordanien.
Die Tatsache, dass nicht nur Geduldete, sondern auch Staatenlose, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, entgegen dem Namen des Abkommens nunmehr abschiebungsgefährdet sind, ergibt sich daraus, dass Voraussetzung für die bisherige Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG die tatsächliche Unmöglichkeit einer Ausreise war.
Nachdem Syrien nunmehr Staatenlose übernimmt, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass diese aus Syrien in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, Art. 2 Abs. 2 des Abkommens, fällt die Voraussetzung für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weg.
Insoweit ist zu befürchten, dass Ausländerbehörden gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnisse nachträglich befristen bzw. nicht verlängern werden.
Syrien übernimmt gemäß Art. 2 Abs. 1 und 2 Rückführungsabkommen alle Personen,
1.bei denen in Syrien die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde;
2.die im Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis von Syrien sind, die länger gültig sind als in Deutschland erteilte Aufenthaltstitel;
3.die syrische Staatsangehörige sind oder
4.die als Staatenlose oder Drittstaatsangehörige unmittelbar vor der Einreise nach Deutschland durch Syrien durchgereist, nach Syrien eingereist sind oder sich in Syrien aufgehalten haben.
Zur Feststellung, ob jemand zu dieser Personengruppe gehört, wird eine Anfrage an die syrischen Behörden gestellt. Erfolgt keine Antwort so gilt das laut Abkommen als Zustimmung!

Damit hat die Bundesrepublik Deutschland mit Syrien ein Abkommen geschaffen, was dem von Dublin II in etwa entspricht, obwohl es außerhalb der EU-Grenzen liegt, und obwohl die Menschenrechte in Syrien täglich mit den Füßen getreten werden.
Dies kann sowohl den Lageberichten des auswärtigen Amtes über die Innenpolitik in Syrien, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Syrien/Inn… als auch dem Lagebericht von Amnesty International http://www.amnesty.de/jahresbericht/2009/syrien entnommen werden, in dem die Rede ist von Folterungen und Misshandlungen, Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen, Todestrafe, Unterdrückung und Kontrolle der Meinungsfreiheit, Verschwindenlassen und Straflosigkeit, der Diskriminierung der kurdischen Minderheit, sowie der Inhaftierung zahlreicher politischer Gefangener.

Für viele Flüchtlinge aus Syrien bedeutet dieses Abkommen eine existenzielle Bedrohung.

Es ist eines Landes nicht würdig, das für sich in Anspruch nimmt, Menschenrechte hochzuhalten und im übrigen die Genfer Konventionen unterzeichnet hat.

Erst in jüngster Zeit und auf der Basis des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens fand die Abschiebung von Frau Abta Houran, 25 Jahre alt, yezidisch verheiratet und im fünften Monat schwanger, statt. Sie wurde laut Zentralrat der Yeziden sofort nach ihrer Ankunft in Damaskus inhaftiert und befand sich ist nach der Abschiebung am Donnerstag, dem 06. August, bis zum folgenden Sonntag in Haft. Es konnte mit Mühe eine Entlassung erreicht werden. Laut Zentralrat entspricht dieser Ablauf typischen Vorgehensweise.

Seit 2001 lebte hier die jesidische Familie Cindo. Die abgelehnten Asylbewerber, Angehörige einer kurdischen Volksgruppe, wurden nach Damaskus abgeschoben - und saßen für 3 Wochen in Syrien im Gefängnis.

Laut Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wurden die 55-jährige Witwe Sexa Cindo, ihre 22-jährige Tochter Fatima und drei Söhne im Alter von 19 bis 21 am Flughafen verhaftet. Sie sollen in Deutschland an antisyrischen Demonstrationen teilgenommen haben. Das erfüllt laut GfbV den Tatbestand der "Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland"

Zuletzt traf es Khalid Kenjo. Der Kurde wurde am 1. September abgeschoben und verschwand kurz darauf in Syrien nach einer Vorladung beim Geheimdienst. Erst vier Wochen später konnte er im Gefängnis mit einem Anwalt sprechen (taz vom 12. 10.). Auch Kenjo soll "falsche Informationen über Syrien" verbreitet haben.

Diese Fälle sollen sich nun mit diesem Abkommen massenhaft wiederholen. Schon jetzt gibt es auf der Grundlage des Abkommens zahlreiche Widerrufsverfahren und Abschiebedrohungen. Die ersten Abschiebungen haben stattgefunden, mit den beschriebenen Ergebnissen.

Ich möchte sie deshalb bitten, sich im Parlament und Ausschüssen für eine Rücknahme dieses Abkommens einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

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