Ömer Berber protestierte gegen die Haftbedingungen in der Türkei mit seinem Todesfasten, er wird in der Türkei gesucht. Obwohl er als anerkannter Flüchtling seit zwei Jahren in Frankreich lebt, wurde er bei der Fahrt zu einem antifaschistischen Kamp von der belgischen Polizei inhaftiert. Er soll in das Folterland Türkei ausgewiesen werden.
Togo Action Plus ruft zur Demonstration am 18. August 2005 in Halle(Saale) um 11:00 Uhr auf. Der Treffpunkt ist 10:30 Uhr am Bahnhof in Halle(Saale).
Wir fordern die Aufklärung über den Stand der Ermittlungen zu den Übergriffen auf das Goethe-Institut in Lomé in Togo (Westafrika) am 29. April 2005.
Auch nach den Wahlen am 24. April 2005 hatte sich an der militärischen Diktatur in Togo nichts geändert. Die Flüchtlingszahlen sind gestiegen. Wir fordern die Abschaffung der Diktatur und Vetternwirtschaft in Togo.
more info / weitere Informationen (auch auf farsi, english, griechisch) + Musterfaxe auf der Kampagneseite
Andre Aragoli wurde gestern Abend um 20:30 von Freunden am Frankfurter Hauptbahnhof empfangen. Die starke Unterstützung von Freunden und Gruppen, und die öffentliche Sensibilisierung führten zu seiner Freilassung.
Seit Montag dem 18.07.2005 sitzt Andre Aragoli in Abschiebehaft in der JVA Kassel. Im Falle einer Abschiebung droht Andre Aragoli, der aufgrund seiner Homosexualität aus dem Iran floh, im Iran die Todesstrafe. Am 20. Juli 2005 wurden gerade erst zwei jugendliche Homosexuelle in der Stadt Mashhad im Osten Irans hingerichtet.
Es ist nur noch eine Woche Zeit bis zum geplanten Neonaziaufmarsch in Duisburg Hamborn am 30. Juli 2005. Der Vorbereitungskreis um den Oberbürgermeister Adolf Sauerland musste seine Initiative ein „interkulturelles Fest“ in der Kreuzeskirche zu feiern, nach Einwänden muslimischer Vereine und anderer Organisationen zurückziehen. Stattdessen greift man nun auf Plan B zurück und veranstaltet eine Kundgebung vor dem Rathaus.
Der Protest, der mit dem Boykott der Essenspakete in einem Münchner Flüchtlingslager begonnen hatte, ist nach Landsberg gewandert. Bewohnerinnen und Bewohner des Flüchtlingslagers in Landsberg am Lech wehren sich seit letzter Woche mit einem Boykott der Essenspakete gegen die Versorgung mit Sachleistungen. Am Donnerstag, 14. Juli fand eine Protestkundgebung mit ca. 100 BewohnerInnen vor dem Eingang des Lagers statt.
Bericht vom letzten Verhandlungstag gegen die Kampagne "Latife bleibt"
Preußenstaat auf dem Rathausmarkt
Am 13. Juli ging nach drei Verhandlungstagen der Prozeß wegen angeblichen Widerstands gegen zwei Aktivisten der Kampagne „Latife bleibt“ mit den Plädoyers und dem Urteil zu Ende. Die Staatsanwaltschaft plädierte, die widersprüchlichen und undeutlichen Aussagen der Polizeibeamten ignorierend, erwartungsgemäß auf Verurteilung. Statt der ursprünglichen 50 bzw. 30 Tagessätzen forderte sie 40 bzw. 30 Tagesätze. Die Verteidigung antwortete auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, scheinbar einem anderen Prozeß beigewohnt zu haben, denn die Zeugenaussagen konnten den konkreten Vorwurf nicht nachweisen. Bedeutsamer war aber die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Denn wenn der Polizeieinsatz nicht rechtmäßig war, was in den Ausführungen der Verteidigung deutlich gemacht wurde, dann war die Verweigerung der Herausgabe des beschrifteten Bettuchs legitim. Die Weigerung der Verantwortlichen im Rathaus, die gesammelten Unterschriften "Latife bleibt" von den Schülern und SchülerInnen entgegen zu nehmen, führte zu spontanem verbalen Protest, der dann mittels Polizeieinsatz erstickt wurde. Weder die Entstehung des Protestes noch das Anliegen zu betrachten, sondern sich formal auf das sogenannte Bannmeilengesetz zu beziehen, zeugt von preußischem Obrigkeitsdenken. Die Auslegung des Bannmeilengesetzes als absolutes Verbot der Meinungsäußerung läßt den Preußenstaat auf dem Hamburger Rathausmarkt aufmarschieren. Im Zusammenhang "Preußischer Obrigkeitsstaat versus bürgerlich demokratische Staatsverfassung" zitierte die Verteidigung aus dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts von 1985, dem sog. "Brokdorfbeschluß". Hier entschieden die Verfassungsrichter, daß ein pauschales Demonstrationsverbot das Grundrecht verletze und begründeten weiter: "Das Recht, sich ungehindert mit anderen versammeln zu können, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit (und) der Unabhängigkeit des selbstbewußten Bürgers." Demonstrationen sind ein Moment der produktiven Unruhe, der öffentlichen Kritik und Kontrolle. Sie enhalten "ein Stück ursprünglicher-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren."
Presseerklärung vom 30. Juni 2005 AGIF - Föderation der ArbeiterimmigrantInnen aus der Türkei in Deutschland
Nachts gegen 03:00 Uhr wurden sechs jugendliche Migranten, die von einer Geburtstagsfeier zurückkamen, unter dem Vorwand einer Ausweiskontrolle von der Duisburger Polizei angehalten, brutal geschlagen und unter Gewahrsam genommen.