Vor anderthalb Jahren ist die schwangere Kurdin Gazale Salame mit ihrer damals einjährigen Tochter aus Kemme abgeschoben worden. Ihr Mann und ihre zwei anderen Kinder blieben zurück. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hätte die 25-Jährige jetzt ein Anrecht auf Rückkehr zu ihrer Familie nach Deutschland. Der Landkreis Hildesheim hätte noch eine Berufung gegen das Urteil einlegen können. die Ausländerbehörde hat davon jedoch Abstand genommen. Jetzt mischt sich das niedersächsische Innenministerium in Hannover ein...
Erklärung von Andreas Vasterling, für Menschen für Menschen
Solidarität und Bleiberecht Hildesheim
Liebe Freundinnen und Freunde,
der Ehemann der vor 18 Monaten abgeschobenen Gazale Salame, Ahmed Siala und seine Unterstützer erlebten am heutigen Tag ein grausames Wechselbad der Gefühle.
Nachdem zunächst der Landkreis Hildesheim mit der Bekanntgabe seiner Entscheidung, daß Urteil des VG Hannover anzuerkennen und Ahmed Siala auch, wie vom VG gefordert, einen Aufenthaltstitel zu geben, was eine baldige Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern nach Deutschland möglich gemacht hätte, erfolgte unmittelbat darauf die Mitteilung, daß das Innenminisiterium via Weisung diese Entscheidung aufhob und nunmehr der Landkreis in Bezug auf das in dieser Sache ergangene Urteil Revision einlegt.
Wir sind im Kontext zum Umgang mit Flüchtlingen im Bundesland Niedersachsen schon so manche Abscheulichkeit gewöhnt. Bezüglich der Vorgänge um Gazale Salame und ihrer Familie, schon die Abschiebung der hochschwangeren Frau mit ihrer Tochter und die damit verbundene Trennung von ihrem Ehemann und ihrer zwei älteren Töchter schrie zum Himmel, doch nun haben wir das Gefühl, daß dem Faß der Boden ausgeschlagen wurde.
In dem am 21.06.2006 vor dem VG Hannover ergangenem Urteil wird eindeutig festgestellt, daß die Familie Siala als Flüchtlinge vor dem Bürgerkrieg aus dem Libanon eingereist ist und die aufgrund des Vorwurfs des Landkreis Hildesheim, die Familie sei aus der Türkei gekommen und besäße obendrein die türkische Staatsbürgerschaft, von diesem ergriffenen Maßnahmen als falsch und rückgängig zu machend deklariert.
Wir als Unterstützer der Familie Siala gehen nicht davon aus, daß das nunmehr zuständige Oberverwaltungsgericht in der Revisionsverhandlung zu keinem anderen Urteil kommen kann. Allerdings wird sich der Zeitraum der Familientrennung in unerträglichem Maß verlängern.
Schon jetzt ist der gesundheitliche Zustand der in Izmir lebenden Gazale Salame sehr schlecht, psychologische Gutachten belegen dies, doch auch die Verfassung von ihrem Ehemann und seinen beiden Töchtern hier im Kreis Hildesheim bietet Anlaß zur Sorge.
Während die Landrätin Frau Baule nach eingehender Prüfung des Urteils die Größe besaß, die Widerlegung der von ihrer Ausländerstelle vorgebrachten Abschiebungsgründe hinzunehmen und sich obendrein bemüht zeigt, die Folgen der Abschiebung durch eine schnelle Rückführung von Gazale Salame und ihrer zwei Töchter nach Deutschland zu mildern, erweist sich das Innenministerium unseres Bundeslandes als eiskaltes bürokratisches Monster, das sogar noch schlimmere Auswirkungen für die Famlie in Kauf nimmt, nur um einen Präzedenzfall in Bezug auf die Volksgruppe, der diese angehört, zu schaffen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Skandal, den wir als Unterstützer von Gazale und Ahmed nicht hinnehmen werden.
Diesbezüglich wissen wir uns nicht allein und rechnen fest mit der Unterstützung aller anderen Initiativen und Organisationen.
Andreas Vasterling, für Menschen für Menschen
Solidarität und Bleiberecht Hildesheim