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Presseartikel zu Abschiebungen nach Togo aus Mecklenburg-Vorpommern

http://www.nd-online.de/funkprint.asp?AID=86456&IDC=2&DB=
ND 01.03.06
Abschiebungen bei Nacht und Nebel?
Innenminister Gottfried Timm verteidigt Vorgehen der Behörden auch im Fall Mousbaou

Der 49-jährige Gottfried Timm ist Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern. Über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen, ein modernes Asylrecht und akzeptable Einwanderungsgründe sprach mit dem SPD-Politiker Birgit Gärtner.
ND: Die Abschiebung von Alassane Mousbaou am 31. Januar 2006 hat für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Wieso wurde der Togoer in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abgeschoben?
Timm: Das war keine Nacht-und-Nebel-Aktion, sondern eine geplante Abschiebung. Wenn das Flugzeug frühmorgens in Berlin-Tegel ab-fliegt, dann muss der entsprechende Abschübling vor Ort sein. Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den zuständigen Behörden. In diesem Fall ist es so gewesen, dass die Bundespolizei das Ticket gelöst hat, wir haben diesen Platz angeboten bekommen und Herrn Mousbaou rechtzeitig zum Flughafen gebracht. Das ist ein übliches Verfahren.

Ganz so üblich wohl nicht, denn die Anwältin von Herrn Mousbaou, Frau Noetzel, war völlig entsetzt, dass weder sie noch ihr Mandant über dieser Maßnahme vorher informiert wurden.
Es ist nicht üblich und nach dem Gesetz nicht zwingend, dass die Behörden vor einer Abschiebung die Prozessbevollmächtigen über diese Maßnahme informieren. Ich möchte noch einmal betonen: Das Verfahren wurde rechtmäßig und verantwortlich durchgeführt.

So verantwortlich, dass Herr Mousbaou jetzt in der Illegalität lebt und jederzeit befürchten muss, von den togolesischen Behörden aufgegriffen zu werden.
Da haben Sie mehr Erkenntnisse als ich. Wir haben das Auswärtige Amt gebeten, einen amtlichen Bericht zu erstellen, wie es Herrn Mousbaou ergangen ist, nachdem das Flugzeug in Togo gelandet ist. Dieser Bericht liegt uns allerdings noch nicht vor.

Wieso ist es so schwer für Diktaturflüchtlinge, als asylberechtigt anerkannt zu werden?
Die Gesetze regeln eindeutig, wer in Deutschland Asyl erhält und wie das entsprechende Asylverfahren verläuft. Der allgemeine Hinweis »Diktaturflüchtling« ist nicht ausreichend.

Haben wir in diesem Land, dessen blutige Geschichte einst der Anlass dafür war, das Asylrecht zu installieren, nicht eine besondere Verantwortung gegenüber Verfolgten?
Der Verantwortung werden wir gerecht, die BRD hat ein außerordentlich modernes Asylrecht. Wenn Sie diese mit anderen Ländern vergleichen, werden Sie das feststellen.

Gesetze fallen nicht vom Himmel und Sie sind sicher nicht Politiker geworden, weil Sie tun wollten, was andere Ihnen sagen. Vermutlich haben Sie eigene Ideen, die Sie umsetzen wollen?
Deshalb habe ich mich auch intensiv in die Debatte um das Zuwanderungsgesetz eingebracht. Wir können nicht alle Gründe für die Zuwanderung in das Asylrecht zwängen. Es muss möglich sein, dass zum Beispiel jemand als Investor kommt oder jemand ein Arbeitsverhältnis begründen möchte. In unserer modernen Gesellschaft benötigen wir rechtliche Instrumentarien, nach denen wir Arbeitsmigration regeln, wie andere Einwanderungsländer auch.

Sie haben am 6. Februar einen vorläufigen Abschiebestopp erlassen. Schon Wochen vorher gab es entsprechende Forderungen auch aus Ihrer Partei. Beispielsweise haben die Mitglieder des Petitionsausschusses einen Appell an Sie gerichtet. Sie haben lange gezögert. Was hat Sie letztendlich zu dem Sinneswandel veranlasst?
Ein solcher Appell ist mir nicht bekannt. Der Petitionsausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern hat mit mir gemeinsam diesen Abschiebefall ausführlich beraten. Gegenwärtig schieben unsere Behörden niemanden nach Togo ab, weil die Abschiebevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Dann gibt es also gar keinen Abschiebestopp?
Mecklenburg-Vorpommern hat die Abschiebung so lange ausgesetzt, bis das Auswärtige Amt den Lagebericht zu Togo aktualisiert hat. Wir haben die Zusage, dass dieses zügig geschieht. Hintergrund ist, dass von verschiedenen Seiten der Bericht zur Lage in Togo in Zweifel gezogen wurde.
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Keine Ruhe nach dem Putsch

Togoischer Menschenrechtler zu Gast in Bremen- Flüchtlingsorganisationen fordern dauerhaften Abschiebestopp

Bremen taz Auf dem Tisch im "Kapitel 8" liegen großformatige Fotos grausamer Verstümmelungen. Kein Anblick, den man lange erträgt. Für Simeon Clumson-Eklu sind solche Bilder Alltag.

Der Anwalt ist Vorsitzender der togoischen Liga für Menschenrechte (LTDH) und hat die Bilder mitgebracht. Flüchtlingsorganisationen haben ihn zu einer Vortragsreise nach Deutschland eingeladen. Die Fotos, erzählt er, zeigen Opfer der Proteste gegen den Putsch im vergangenen Jahr. Nach dem Tod des Diktators Eyedema hatte das Militär dessen Sohn Faure als neuen Machthaber eingesetzt. Brutal seien die Milizen der Regierungspartei gegen Protestierende vorgegangen, es habe Hunderte von Toten und Tausende Verletzte gegeben. Rund 45.000 Menschen seien in die Nachbarländer geflohen. Die Übergriffe gegen Gegner des Regimes hielten bis heute an, Verhaftungen und ungeklärte "Unfälle" seien sehr häufig. "Das schlimmste", sagt Eklu, "ist die ständige Angst davor, einfach 'verschwinden gelassen' zu werden." Er selber wechselt fast täglich seinen Aufenthaltsort, um sich vor Angriffen zu schützen.

Eklus Besuch in Deutschland kommt nicht von ungefähr. Das Auswärtige Amt arbeitet derzeit an einem neuen Bericht zur Lage in Togo. "Wir hoffen, dass es Eklus Angaben berücksichtigt und es endlich einen dauerhaften Abschiebestopp gibt", sagt Markus Saxinger, Flüchtlingsaktivist von der "Karawane". Nach der Verhaftung eines abgeschobenen Asylbewerbers in Togo hatte Mecklenburg-Vorpommern vorerst auf die geplante Abschiebung von 140 Togoern verzichtet. Nach Angaben des Flüchtlingsrates leben in Bremen viele togoische Flüchtlinge seit langem mit einer Duldung. Auch ihnen droht die Abschiebung. cja

taz Bremen vom 25.2.2006, S. 26, 58 Z. (TAZ-Bericht), cja
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Mecklenburg-Vorpommern setzt Abschiebungen nach Togo aus

http://de.wikinews.org/wiki/Mecklenburg-Vorpommern_setzt_Abschiebungen_n...

Schwerin (Deutschland), 08.02.2006 – Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommerns hat entschieden, bis zu einer neuen Einschätzung der Lage in Togo, vorläufig keine Asylbewerber mehr in das westafrikanische Land abzuschieben. Dies gab ein Ministeriumssprecher am 07.02.06 bekannt. In Mecklenburg-Vorpommern lebten nach Ministeriumsangaben am 31. Dezember vergangenen Jahres 853 Togolesen. 323 von ihnen seien ausreisepflichtig.

Hintergrund ist die Abschiebung von Alassane Mousbaou. Nach Angaben seiner Anwältin Daniela Noetzel habe ihm das Militär nach seiner Ankunft in Togo vor einer Woche gedroht, ihn zu „eliminieren“. Seitdem halte er sich versteckt. Nach Angaben der „Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern“ sei durch das Auftreten der Togoischen Menschenrechtsliga verhindert worden, dass Alassane Mousbaou länger festgehalten wurde. Daniela Noetzel hofft auf eine baldige Verhandlung der Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter am Verwaltungsgericht Schwerin. Würde Alassane Mousbaou als Asylbewerber anerkannt, hätte er die Chance zur Rückkehr nach Deutschland. Die Anwältin wirft dem Ministerium eine falsche Einschätzung der Lage vor. So sei das Innenministerium davon ausgegangen, dass Alassane Mousbaou in Togo trotz seiner Tätigkeit als Exilpolitiker nicht gefährdet sei. Der Sprecher des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommer widerspricht dieser Aussage und argumentiert, dass der Spielraum des Innenministers bei Abschiebungen gering sei.

Die Abschiebung Mousbaous war zuvor auf Kritik gestoßen. Innenminister Gottfried Timm (SPD) war zuvor vom Petitionsausschuss dazu aufgefordert worden, die Abschiebung hinauszuzögern, so dass der Fall von Alassane Moussbaou hätte geprüft werden können. Auch Flüchtlingsorganisationen hatten gegen die Abschiebung von Abschiebung Mousbaou protestiert. Alassane Moussbaou wurde in der Nacht zum Dienstag aus der Justizvollzugsanstalt in Bützow abgeholt und über Paris nach Togo abgeschoben.

Anani Komi Adzrakou, ein anderer in Mecklenburg-Vorpommern lebender Togolese, der sich in einem Hungerstreik befand, wurde gestern in Folge des Abschiebestops aus der Abschiebehaft in Bützow entlassen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sich sein Zustand langsam wieder verbessert hat. Danach kehrte er in eine Ausländerunterkunft in Güstrow zurück.

In einem seit dem 18.01.2006 gültigen Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes heißt es, dass sich die Sicherheitslage in Togo „nach den teilweise erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen , bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war“ normalisiert habe.

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Mecklenburg-Vorpommern
Kuessner gegen Abschiebungen nach Togo

Hinrich Kuessner

Der frühere Landtagspräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Hinrich Kuessner, hat sich für ein generelles Bleiberecht von Asylbewerbern aus Togo in Deutschland ausgesprochen. In dem westafrikanischen Land würden politisch Aktive Menschen weiterhin verfolgt, sagte Kuessner nach einer Reise nach Togo. Der ehemalige Parlamentspräsident und Sozialminister ist Vorsitzender des Vereins Deutsch-Afrikanische Zusammenarbeit (DAZ).
Kuessner: Niemand kann für Sicherheit garantieren

Kuessner sprach sich vor allem gegen Abschiebungen von Togoern aus den neuen Bundesländern aus. "Es ist unbeschreiblich, dass ostdeutsche Politiker mit ihren Erfahrungen aus der DDR in eine Diktatur abschieben", sagte der SPD-Politiker. In Togo könne niemand für die Sicherheit der Abgeschobenen garantieren, auch nicht die deutsche Botschaft, wie von einigen Politikern behauptet werde.
Polizei arbeitet mit einheimischen Behörden zusammen

Als einen Skandal bezeichnete es Kuessner, dass die deutsche Polizei mit der Polizei in Togo zusammenarbeite. So sei am 10. Januar ein aus Bayern abgeschobener Asylbewerber von drei deutschen Polizisten auf dem Flughafen der Hauptstadt Lomé an die einheimische Polizei übergeben worden. Der Mann sei sofort verhaftet, verhört und geschlagen worden, sagte Kuessner.
40.000 Flüchtlinge in Nachbarländern

Zwar würden in Togo Oppositionszeitungen erscheinen und Führer oppositioneller Parteien könnten relativ unbehelligt agieren. Die Beobachter, die bei den Wahlen im Land 2005 massive Fälschungen nachgewiesen hätten, seien allerdings gefährdet. Die Abgeschobenen können sich nach Aussage von Kuessner nur durch eine Flucht in die Nachbarländer Ghana oder Benin retten. Nach Angaben des UN-Flüchtingshilfswerks UNHCR leben in beiden Ländern zurzeit 40.000 Flüchtlinge.
Diktatur unter Präsident Faure Gnassingbe
Faure Gnassingbegroße Bildversion anzeigen

Präsident Faure Gnassingbe ist seit Februar 2005 an der Macht. Er ist Nachfolger seines Vaters, der 1963 durch einen Putsch an die Macht kam und das Land 38 Jahre lang regierte. Togo gilt als eines der ärmsten Länder Afrikas. Die Bundesregierung hat aufgrund der politischen Situation und der unbefriedigenden Menschenrechtslage die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Togo seit 1993 ausgesetzt.

NDR
Stand: 15.02.2006 10:51

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Kuessner: Abgeschobener Asylbewerber versteckt sich in Togo

Lome/Greifswald (ddp-nrd). Ein aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschobener Asylbewerber muss sich nach Angaben von Ex-Landtagspräsident Hinrich Kuessner (SPD) in seinem Heimatland vor der Polizei verstecken. Der Mann sei Ende Januar bei seiner Ankunft auf dem Flughafen in Lome von Vertretern von Menschenrechtsgruppen empfangen worden und damit seiner sofortigen Verhaftung entgangen, sagte Kuessner am Freitag in Greifswald. Anschließend sei er aus Angst vor Verhaftung und Folter untergetaucht. Derartige Schicksale seien keine Einzelfälle, betonte Kuessner, der Vorsitzender des Vereins Deutsch-Afrikanische Zusammenarbeit (DAZ) ist. In der Regel würden abgeschobene Asylbewerber von deutschen Polizisten bis nach Togo begleitet und dort der Polizei übergeben. «Ich habe bei meinem kürzlichen Aufenthalt in Togo und Ghana persönlich mit einem Togoer gesprochen, dessen Asylantrag in Augsburg abgelehnt worden war», sagte Kuessner. Nach 18 Tagen Abschiebehaft war der Mann am 10. Januar in Begleitung von bayrischen Polizisten über Paris nach Togo gebracht und dort der Polizei übergeben worden. Der Mann sei verhaftet, verhört und geschlagen worden. Nach vier Tagen sei er freigekommen. Inzwischen verstecke er sich in Accra (Ghana).

Gewaltsame Abschiebungen nach Togo seien eine Verletzung der Menschenrechte, sagte Kuessner. Die Polizei in Togo arbeite für ein Terrorregime, das im vergangenen Jahr Hunderte Menschen verhaftet und umgebracht sowie mehr als 100 000 Menschen zur Flucht in die Nachbarländer veranlasst habe.

Kurz notiert

Freitag, 10 Februar 2006
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Meldung Deutsche Presse Agentur vom 2006-02-07 17:29

Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Abschiebungen nach Togo

Schwerin (dpa) - Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns will vorläufig keine Asylbewerber mehr nach Togo abschieben. Es warte ab, bis das Auswärtige Amt in Berlin eine neue Einschätzung der Lage in dem Land abgebe, teilte ein Ministeriumssprecher am Dienstag mit.

Hintergrund ist die Abschiebung von Alassane Mousbaou. Nach Angaben seiner Anwältin Daniela Noetzel hat ihm das Militär nach seiner Ankunft vor einer Woche in dem westafrikanischen Staat gedroht, ihn zu «eliminieren». Seitdem halte er sich versteckt.

Noetzel sagte, sie hoffe auf eine baldige Verhandlung der Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter am Verwaltungsgericht Schwerin. Dies würde Mousbaou die Chance geben, wieder nach Deutschland einzureisen.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die Verantwortlichen in Deutschland würden es sich mit Abschiebungen nicht leicht machen. Der Innenminister habe jedoch keinen Handlungsspielraum gehabt. In Mecklenburg-Vorpommern lebten nach Ministeriumsangaben am 31. Dezember vergangenen Jahres 853 Togoer. 323 von ihnen seien ausreisepflichtig.

dpa vo yymv ks
071729 Feb 06
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http://www.svz.de/newsmv/MVPolitik/01.02.06/3164300/3164300.html (Verbreitungsgebiet im Westen MV’s)

PDS wirft Timm Rechtsverletzung vor
Abschiebung eines Togoers sorgt für Unmut

Bützow/Schwerin (ddp) • Trotz der Proteste von Flüchtlingsorganisationen hat ges-tern die Abschiebung eines Togoers aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow begonnen. Der Mann sei von Berlin nach Paris geflogen worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Der Weiterflug nach Togo sei geplant. Der Mann werde von einem Arzt bis nach Afrika begleitet. Die Ausländerbehörde habe am Montag von einem Mediziner die Flugtauglichkeit des Togoers überprüfen lassen und eine Erlaubnis bekommen. Der Mann befand sich aus Protest gegen die geplante Abschiebung seit mehreren Tagen in einem Hungerstreik.
Der Ministeriumssprecher verteidigte das Vorgehen. Die Rechtsvorschriften ließen keine anderen Handlungsmöglichkeiten zu, sagte er. Es sei eine gerichtliche Anordnung vollzogen worden.
Der Abgeordnete Gerd Walther von der Fraktion der Linkspartei.PDS forderte unverzügliche Aufklärung. Innenminister Gottfried Timm (SPD) sei vor zwei Wochen im Petitionsausschuss des Landtags gebeten worden, die Abschiebezeit bis zum 30. April auszuschöpfen, um die Behandlung des Sachverhaltes zu ermöglichen. Es sei eine Nichtachtung des ersten Ausschusses des Landtages, heimlich still und leise, das geltende Recht verletzend, über Nacht Tatsachen zu schaffen, kritisiert Walther. Einen Kranken ohne vorherige Information abzuschieben, sei ein klarer Bruch von Menschenrechten.
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Mittwoch, 01. Februar 2006 | Mecklenburg-Vorpommern (Verbreitungsgebiet im Norden MV’s)
Togoer trotz Hungerstreik abgeschoben

Schwerin (dpa) Die in Mecklenburg-Vorpommern umstrittene Abschiebung des Togoers Alassane Moussbaou ist gestern erfolgt. Der Mann, der seit dem 22. Januar im Hungerstreik war, wurde nach Angaben des Innenministeriums am Morgen aus dem Land gebracht. Die Linkspartei.PDS übte daran Kritik und bezeichnete die Praxis dieser Abschiebung als einen klaren Bruch von geltenden Menschenrechten. Der zweite von der Abschiebung bedrohte Togoer, Anani Komi Adrzakou, befinde sich weiterhin im Gefängnis.

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http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.nachrichten.m-v&id=79456 (Verbreitungsgebiet im Osten MV’s) Artikel vom 01.02.2006

Abschiebung trotz Protestes

Bützow/Schwerin (ddp). Trotz der Proteste von Flüchtlingsorganisationen hat gestern die Abschiebung eines Togoers aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow begonnen. Der Mann sei am Morgen von Berlin nach Paris geflogen worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Der Weiterflug nach Togo sei geplant.
Der Mann werde von einem Arzt bis nach Afrika begleitet. Die Ausländerbehörde habe am Montag von einem Mediziner die Flugtauglichkeit des Togoers überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis bekommen. Der Mann befand sich aus Protest gegen die geplante Abschiebung seit mehreren Tagen in einem unbefristeten Hungerstreik.

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Schweriner Volkszeitung 12.01.2006

Petitionsausschuss will Abschiebepraxis prüfen

Experten sollen über Lage in Togo aussagen
Schwerin (dpa) • Der Petitionsausschuss des Landtags hat Innenminister Gottfried Timm (SPD) einstimmig gebeten, die am Dienstag gescheiterte Abschiebung eines im Land lebenden Togoers vorerst auszusetzen. Das teilte der Obmann der Linkspartei.PDS im Ausschuss, Gerd Walther, gestern mit. Der Ausschuss wolle sich mit der Einschätzung der Lage in Togo beschäftigen und die Abschiebepraxis prüfen.
"Es ist nicht hinzunehmen, dass die Einschätzung des Auswärtigen Amtes immer noch im direkten Widerspruch zur Einschätzung verschiedener Menschenrechtsorganisationen steht", sagte Walther. Dazu sollen Experten angehört werden. Geladen werden soll dabei auch der ehemalige Landtagspräsident Hinrich Kuessner (SPD), der sich in der Entwicklungshilfe für Afrika engagiert. Unterdessen fordern PDS-Bundestagsabgeordnete von Innenminister Timm die Durchsetzung eines Abschiebestopps für Migranten aus Togo. Das Auswärtige Amt müsse eine aktuelle Einschätzung der Menschenrechtslage und der Situation in Togo erarbeiten, erklärten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Pau und derBundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch, in Berlin. Bis diese erstellt ist, sollten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf einen bundesweiten Abschiebestopp für Migranten aus Togo einigen.
Die Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers Allassane Moussbaou war wegen seines Widerstands gescheitert. Der Mann befindet sich nach Angaben des Schweriner Ministeriums wieder in Abschiebehaft.

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19.12.05
*Flüchtlinge aus Togo müssen bangen*
*Mecklenburg-Vorpommern bemüht sich um Abschiebungen*

Von Birgit Gärtner

Allassane Moussbaous, einem politischen Aktivisten aus Togo, der seit
dem 2.12.2005 in Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebehaft sitzt, droht
die Abschiebung. Er ist kein Einzelfall.

Allassane Moussbaou floh im Mai 2001 aus Togo nach Deutschland, wo er sich seitdem in der Exil-Opposition engagiert. Seine politischen Aktivitäten bedeuten eine akute Gefahr für das eigene Leben, da die Regierung Togos sich brennend für Regimegegner im Exil interessiert und sie bei Aktionen filmen und fotografieren lässt.
Nach dem Tod des Machthabers Gnassingbé Eyademas im Februar 2005 nahm dessen Sohn Faure seine Stelle ein. Auch er agiert mit blutigem Terror gegen die Bevölkerung. Menschenrechtsorganisation sprechen von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Togo. Hunderte kamen dabei in den letzten Monaten ums Leben, Zigtausende flohen in die Nachbarländer Benin und Ghana. Das Auswärtige Amt stellte 300 000 Euro€ zur Verfügung, um zum Beispiel das Rote Kreuz bei der Errichtung von Flüchtlingslagern zu unterstützen. Trotzdem wollen die mecklenburgischen Behörden Flüchtlinge nach Togo abschieben. Der Flüchtlingsrat des Landes spricht von 700 Personen, von denen »die Hälfte derzeit von Abschiebung bedroht« sei.
Togo steht nach der Türkei auf Platz zwei der Liste der Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in Mecklenburg-Vorpommern, allein 2004 wurden 136 registriert.
Anfang Juni 2005 wurden die togolesischen Flüchtlinge zur Identitätsprüfung mit dem Ziel der Ausstellung von Reisedokumenten beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten in Horst vorgeladen und zum Teil zwangsweise vorgeführt, so dass der umgehenden Abschiebung nun nichts im Wege stehen dürfte. Flüchtlingsorganisationen rufen deshalb zu Protestaktionen auf.
Anfang Dezember hielt sich zum wiederholten Male eine guineische Delegation in Hamburg auf, um so genannte ausweislose Afrikaner zu begutachten, diese möglichst als Guineer zu identifizieren und ihnen Reisedokumente auszustellen. Die guineische Botschaft wurde dabei nicht hinzugezogen, trotz ihrer Hoheit über die Ausstellung von Reisepapieren.
Laut Innensenator Udo Nagel (parteilos) wurden dabei 263 »ausreisepflichtige« Afrikaner aus zwölf Bundesländern vorgeführt, von denen 192 identifiziert worden seien. 59 von ihnen sollen abgeschoben werden.
Notfalls setzen sich die Abschiebebehörden auch über geltendes Recht hinweg. Der Hamburger Ausländerbehörde brachte das in der vergangenen Woche eine Strafanzeige ein, weil sie drei Personen nach Afghanistan abschieben ließ, obwohl das Oberverwaltungsgericht einen Abschiebeschutz verordnet hatte.

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Schwerin: Protest gegen Abschiebung togolesischer Flüchtlinge

Schwerin (epd). Flüchtlingsinitiativen haben am Dienstag vor dem Schweriner Innenministerium mit Transparenten, Trompetenmusik, Sprechchören und Trauerflor gegen die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Togo demonstriert. Zudem übergaben sie rund 350 Protestunterschriften an Vertreter des Ministeriums.

Nach Angaben der Antirassistischen Initiative Rostock sind seit vergangenem August mindestens fünf Togolesen aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden. Das Innenministerium teilte auf Anfrage mit, dass sich drei junge, ledige und kinderlose Flüchtlinge, die am Dienstag abgeschoben werden sollten, der Abschiebung entzogen hätten. Sie seien nicht wie gefordert in der Gemeinschaftsunterkunft erschienen. Ihnen drohe nun die Abschiebehaft. (21.12.2005)

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Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp nach Togo

20.12.2005: Schwerin/MVr Vor dem Schweriner Innenministerium soll
heute eine Protestaktion gegen Abschiebungen nach Togo stattfinden.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern forderte Innenminister Timm auf, von seinem Recht Gebrauch zu machen, Abschiebungen in das afrikanische Land zu verhindern. Ungeachtet von Protesten waren im Sommer drei Togoer aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden. Die Linkspartei.PDS, die antirassistische Initiative Rostock und der frühere Landtagspräsident Kuessner hatten unter Verweis auf die politischen Verhältnisse in Togo die Abschiebepraxis kritisiert.

MVregio Landesdienst ddp/sn

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NDR-Regional für Mecklenburg-Vorpommern (20.12.05)

Proteste in Schwerin gegen Abschiebung nach Togo

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern und die Antirassistische Initiative Rostock haben am Dienstag gegen die drohende Abschiebung von 300 Togoern in ihre Heimat protestiert. Im Innenministerium in Schwerin wurden 300 Unterschriften gegen die Abschiebung abgegeben. Die Initiatoren der Protestaktion befürchten, dass derzeit die Ausweisung von drei Menschen konkret geplant sei. Zudem seien aus dem
Abschiebegefängnis in Bützow zwei Togoer mit unbekanntem Zeil abgeholt worden. Für weitere 43 Togoer bestehe "akute Gefahr", von den Behörden abgeholt zu werden, so die Initiative. Innenminister Gottfried Timm lassen sich die Abschiebungen aufgrund der Rechtslage aber nicht verhindern.

Linkspartei unterstützt Aktion

Die Linkspartei unterstützte die Protestaktion. Wer einzelne Menschengruppen von der Gewährung der unteilbaren Menschenrechte ausschließe, gefährde den Schutz dieser Rechte insgesamt, sagte Landesvorstandsmitglied Wolfgang Dietrich am Montag. Eine Studie des Bielefelder Sozialwissenschaftlers Wilhelm Heitmeyer belege den
Zusammenhang zwischen sozialen Ängsten der Bevölkerung und Intoleranz gegenüber sozial Benachteiligten sowie von Minderheiten wie Migranten.
Daher seien konkrete Schritte zur Integration dieser Menschen und auch von Asylsuchenden dringlich. Eine Konzeption der Landesregierung, die dem Landtag Anfang 2006 vorgelegt werden soll, müsse auf die kulturelle, rechtliche und soziale Gleichstellung der Migranten gerichtet sein, forderte Dietrich.

Abgabe einer Unterschriftenliste

Die Antirassistische Initiative bezeichnete die Handlungsweise der zuständigen Behörden als unmenschlich und die Politik als gleichgültig. Die Menschen würden auf gewaltsame Weise und unter Missachtung grundlegender Menschenrechte in die Hände des diktatorischen Regimes in Togo ausgeliefert.

Abschiebungen bereits im Sommer

Ungeachtet von Protesten waren im Sommer drei Togoer aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden. Die Linkspartei, die Antirassistische Initiative Rostock und der frühere Landtagspräsident Hinrich Kuessner hatten unter Verweis auf die politischen Verhältnisse in Togo die Abschiebepraxis kritisiert. Den Flüchtlingen drohe in ihrer
Heimat Verfolgung und Tod.

1.000 Togoer in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit knapp 1.000 Flüchtlinge aus dem westafrikanischen Land. Das Innenministerium hatte mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen, nach der die Abschiebungen nicht zu verhindern seien. Die Ermessensspielräume seien angesichts des Beschlusses der Innenministerkonferenz sehr eng. Laut Auswärtigem Amt müssten die Togoer nicht mit Verfolgung rechnen. Die Antirassistische Initiative sieht die Situation in dem westafrikanischen Land anders. Zwar habe sich die Lage dort nach den Wahlen im Frühjahr 2005 beruhigt, doch drohten den Menschen immer noch Repressionen von Armee und Milizen.

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