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Freiheit für Yabré Oumarou

The VOICE - Presseerklärung zur Faxkampagne, Jena 13.04.2007
Pressemitteilung in englisch
Stoppt die Abschiebung von Yabré Oumarou

Yabré Oumarou kam 1993 nach Deutschland. Drei Jahre befand er sich im Asylverfahren, bevor er 1996 heiratete. Seine Tochter Sophie kam im April 1996 zur Welt. Mit der Heirat erhielt Yabré Oumarou einen dreijährigen Aufenthaltstitel. Er fing an zu arbeiten, um sich um seine Frau zu kümmern, die arbeitslos war.

Wenige Monate später flog Oumarou nach Burkina Faso, um seine Eltern zu besuchen. Er nahm Altkleider mit sich, die er dort verschenken wollte. Konflikte mit seiner Frau diesbezüglich führten nach seiner Rückkehr zur Scheidung. 1999 verweigerte die Ausländerbehörde in Lingen (EMS) die Verlängerung seines Aufenthaltstitels; als Grund wurde angegeben, dass er geschieden sei. Nach einem Widerspruch vor Gericht erhielt er eine Duldung, die immer wieder
verlängert wurde. In Oktober 2005 entschied die Ausländerbehörde Lingen, Oumarou Yabré in seine Heimat Burkina Faso abzuschieben. Am 14. Juli 2006 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Abschiebehaft in der JVA Nürnberg.

Diese Situation ist besonders dramatisch im Hinblick auf seine Tochter, zu der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht nur Yabré Oumarou die Möglichkeit genommen, seine Tochter regelmäßig zu sehen, sondern es wird auch der 11-jährigen Tochter das Recht verweigert, Kontakt mit ihrem Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf,
mit beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Verhältnis die Eltern zueinander stehen. Als Mischlingskind braucht Sophie ihren Vater besonders um ihre schwarze und afrikanische Identität aufbauen zu können, was die Mutter ihr nicht geben kann.

Eine Abschiebung wäre daher nicht nur ein dramatischer Eingriff in das Leben von Yabré Oumarou, der nun seit 13 Jahren in Deutschland lebt und hier integriert ist, es wäre auch eine massive Beeinträchtigung der Rechte der Tochter.

Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen will.

Zwei Abschiebeversuche (am 26.02.2007 und am 04.04.2007) haben schon stattgefunden, die zum Glück an der massiven Gegenwehr von UnterstützerInnen scheiterten. Am 05.04.2007 wurde die Abschiebehaft zum vierten Mal um drei Monate verlängert. Die Anhörung fand ohne Anwalt
statt.

Oumarou Yabré ist nun schon seit neun Monaten in Abschiebehaft – dabei hat er sich keines Verbrechens schuldig gemacht. Dies muss als Verletzung grundlegender Menschenrechte betrachtet werden. Die unmittelbare und anhaltende Bedrohung durch Abschiebung ist für den Gefangenen psychische Folter.

Wir protestieren gegen die Verletzung der Menschenrechte von Flüchtlingen und MigrantInnen in Deutschland durch Abschiebehaft und Abschiebung. So wird dem Anspruch widersprochen, den Schutz grundlegender Menschenrechte gewährleisten zu wollen – die doch permanent durch Gerichtsurteile verletzt werden.

Wir appellieren an die moralische Courage der Menschen, an die Regierung und an die Gesellschaft, uns die Freiheit und die grundlegenden demokratischen Werte zu garantieren, die uns Sicherheit und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Wir, die Organisation The VOICE Refugee Forum, die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland und die Vereinigung der Burkina Faso Community in Franken-Nürnberg stehen daher ein für Yabré Oumarous unmittelbare Entlassung aus der Abschiebehaft und für sein dauerhaftes Bleiberecht. Wir fordern die entsprechenden Stellen auf ihre Möglichkeiten in der Auslegung der Gesetze so zu nutzen, dass sie wirklich
dem Wohl der Menschen dienen.

Abschiebung ist unmenschlich!
Abschiebung ist eine Verletzung der Menschenrechte!

Wir rufen Sie auf, uns durch Ihre Beteiligung an der Faxkampagne für Yabré Oumarou zu unterstützen. Bitte protestieren Sie gegen die Haft und die drohende Abschiebung von Yabré Oumarou. Bitte verlangen Sie seine sofortige Entlassung aus der Abschiebehaft und sein Bleiberecht. Senden Sie dazu Faxe oder Briefe an den
Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann – Fax: (0511) 120 99 6044

und der Ausländerabteilung Stadt Lingen (EMS),
Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen(EMS)
Tel: (0591) 91 44 370 , Fax: 0591-91 44 375
Email: a.hartke@lingen.de

Oumarou Yabré selbst ist zu erreichen unter dieser Adresse:
Yabré Oumarou, JVA Nürnberg, Mannerstr. 6, 90429 Nürnberg,
Tel: 0911-32102.

Wir verlangen einen Abschiebestopp für Yabré Oumarou und sein Bleiberecht!

Yabré Oumarou ist nur eines der wenigen Opfer, das uns bekannt ist.
Mehrere tausend Flüchtlinge sind bislang der deutschen Abschiebemaschinerie zum Opfer gefallen.

Co-ordination: The VOICE Refugee Forum,
Kontakt: Osaren Igbinoba, Tel. Mobil: 0049 (0) 176 24568988
E- mail: thevoiceforum [at] emdash.org

President: Vereinigung der Burkina Faso Community in Franken – Nürnberg,
Kontakt: Larba Nadieba, Tel: Tel. Mobil: 0049 (0) 1622144502
E -mail: Burkina@arcor.de

Bitte Spende an: The Voice e. V., Göttingen
Account nr: 127 829, Bank BLZ. nr: 260 500 01
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Bank name: Sparkasse Göttingen Stich: Yabré
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E-Mail: thevoiceforum@emdash.org, Internet:
www.thevoiceforum.org
Unter folgenden Stichworten wird die Organisation im Register aufgeführt sein:
Rassismus, Menschenrechte, Flüchtlinge & Migration, Asyl,Rechtsextremismus, Antifaschismus & Kolonialismus.
Gegründet: 1994, Arbeitsweise: Kampagnen,Aktionen, Vernetzung.
Publikationen: E-Newsletter

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