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Abou-Raouf Tschadjobo und Yakoybou Alfagnao aus Togo dürfen nicht abgeschoben werden!

Protestbrief zum Download

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben mit großer Besorgnis erfahren, daß Herr Abou-Raouf Tschadjobo und Herr Yakoybou Alfagnao aus Togo in Abschiebehaft genommen wurden.
Die politische Situation im westafrikanischen Togo ist seit dem Militärputsch 1963 unverändert von Terror gegen die Bevölkerung gekennzeichnet. Berichte von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen sowie persönliche Berichte zeigen ein katastrophales Bild der politischen Situation in Togo: Das Verschwindenlassen von Menschen, Inhaftierungen ohne Prozess und Folter sind an der Tagesordnung.
Der in Nürtingen lebende Abou-Raouf Tschadjobo war in Togo gegen diese politischen Verhältnisse aktiv. Er floh 1992 nach Deutschland und beantragte Asyl. Sobald es ihm erlaubt war, verdiente er für sich und seine Frau den Lebensunterhalt selbst. Sein Arbeitgeber schätzt ihn sehr und würde ihn auch gerne weiter beschäftigen. Nach Togo zurück kann er keinesfalls.
Yakoybou Alfagnao, der in Stuttgart lebt, ist der Sohn eines ermordeten oppositionellen Politikers. Sein Bruder wurde nach dem Tod des Vaters verschleppt und ist bis heute verschwunden. Nachdem er persönlich bedroht wurde, war Yakoybou Alfagnao in akuter Lebensgefahr und so floh er als Minderjähriger mit 16 Jahren nach Deutschland. Seit fünf Jahren lebt und arbeitet er hier. Auch sein Arbeitgeber setzt sich für ihn ein. Seine Verlobte und er möchten heiraten und warten seit fünf Monaten auf die Fertigstellung der Heiratspapiere.
Im deutschen Exil setzten sich Abou-Raouf Tschadjobo und Yakoybou Alfagnao aktiv für eine Demokratisierung in Togo ein. Sie sind aktive Mitglieder der demokratischen Partei P.D.R. (Partie pour la Democratie et du Renouveau) und der A.T.L.M.C. (Association Togolaise de Lutte contre la Manipulation de Conscience).
Bei beiden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Hier waren sie nur geduldet. Obwohl sie hier jahrelang ohne rechtliche Sicherheit und mit der ständigen Angst vor Abschiebung lebten, versuchten sie sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen. Am Montag, den 12. Juli 2004 wurden Abou-Raouf Tschadjobo und Yakoybou Alfagnao in Abschiebehaft in Rottenburg und
Mannheim genommen.
Ungeachtet der unerträglichen Lage in Togo verfolgt das Land Baden-Württemberg eine rigorose Abschiebepraxis. Es ist bekannt, dass abgeschobene Togoer nach ihrer Ankunft brutalen Verhören unterzogen werden und viele von Ihnen kurze Zeit später spurlos verschwinden. Dieses Schicksal droht auch Abou-Raouf Tschadjobo und Yakoybou Alfagnao
im Falle der Abschiebung.
Eine Abschiebung würde größte Gefahr für ihr Leben bedeuten!
Es darf keine Abschiebungen nach Togo geben!
Wir appellieren eindringlich an Sie, die Abschiebung von Herrn Abou-Raouf Tschadjobo und Herrn Yakoybou Alfagnao zu stoppen, sie aus der Abschiebehaft zu
entlassen und ihnen unter humanitären Gesichtspunkten einen Aufenthaltsstatus zu gewähren.

Faxen Sie die Unterschriftenliste bitte an die darin aufgeführten Adressen oder senden Sie sie an
C.A.R.A. Stuttgart (Caravan Antiracist Action) c/o Infoladen, Ludwigstr 110a, 70197 Stuttgart. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung

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Comments

Am Montag, 12.7. wurden in Stuttgart zwei Togoer in Abschiebehaft genommen.
(http://www.baz110.de/modules.php?name=News&file=article&sid=89). Einer der beiden wurde letzten Donnerstag aus der Abschiebehaft in Mannheim üeber Frankfurt und Amsterdam nach Togo abgeschoben.

Nur 10 Tage dauerte die Abschiebehaft. Dann wurde nach Togo abgeschoben. Der Anwalt erfuhr erst von der Abschiebung, als die Maschiene bereits in Frankfurt am starten war. Er versuchte beim zustaendigen Richter alles noch zu stoppen. Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aber das war dem Richter egal. Er meinte lediglich, es sei jetzt halt zu spaet. Auch fuer den Zwischenstop in Amsterdam, wo die Maschiene 2 Stunden Aufenthalt hatte, sei es zu spaet. Auch obwohl der Anwalt Rechtsmittel eingelegt hat, und das
Verfahren somit juristisch noch nicht abgeschlossen ist. Das schien dem Richter alles egal zu sein.
Es waren insgesamt vier Abschueblinge in der Maschiene (zusammen mit den anderen Fluggaesten, wahrscheinlich eine Maschiene der KLM). 2 aus Algerien und 2 aus Togo. Dem Menschen aus Stuttgart wurde in Frankfurt vom BGS mit einer Zwangsmedikation (Beruhigungsspritze) gedroht, falls er Widerstand leisten werde.
Aktuell ist die Situation so, dass er bei einem Zwischenstop in Ghana die Maschiene verlassen konnte. Auf dem Weg nach Togo kam er in eine
Polizeikontrolle von der Togolesischen Polizei. Er hatte keine Papiere bei sich, die waren ja noch in dem Flugzeug und wurde daraufhin mitgenommen. Das war am Samstag. Seither ist er verschwunden.
Es wird weitehin versucht, irgend etwas ueber seinen Verbleib herauszubekommen. Fakt ist jedenfalls, dass er seit der Festnahme durch die Polizei mit niemand mehr Kontakt hatte.

Togo ist (nicht nur) zur Zeit ein beliebtes Abschiebeland. Ungeachtet der politischen Situation dort wird weitehin abgeschoben. Weitere Abschiebungen werden folgen. Deshalb benötigt es weiterhin Öffentlichkeit. Eine Unterschriftenkampagne zu den zweien konkreten Fällen gibt es im Netz zum download (http://www.baz110.de/download/Petition_Tschadjobo_Alfagnao.pdf).
Obwohl einer der beiden jetzt abgeschoben ist, oder gerade deswegen ist es
umso wichtiger, die Verantwortlichen Behoerden unter Druck zu setzen. Das
kann auch in Form von Anrufen geschehen. Darueber freut sich bestimmt Frau
Hoehn, vom Regierungspraesidium Stuttgart (0711-9043152). Sie hat ganz
konkret fuer die beiden die Abschiebemassnahmen veranlasst, ist also eine
Verantwortliche). Ausserdem ist sie fuer viele Togolesische Flüchtlinge
verantwortlich.
Quelle: de.indymedia.org

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