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Ort Datum
An das
Verwaltungsgericht Minden
Fax: 0571 8886329
Keine Abschiebung für den Kameruner Menschenrechsaktivisten Ajaga Christopher Mbah
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben mit großer Besorgnis erfahren, daß Ajaga Christopher Mbah aus Südwest Kamerun in Abschiebehaft genommen wurde.
Ich bitte Sie daher DRINGEND, die Abschiebung bis zu einer erneuten und gründlichen Prüfung seines Falls auszusetzen.
Berichte von Amnesty International und anderen Menschenrechts-Organisationen sowie persönliche Berichte zeichnen ein katastrophales Bild der politischen Lage in Kamerun, insbesondere im südwestlichen Landesteil: das Verschwindenlassen von Menschen, Inhaftierungen ohne gerichtliche Verfahren und Folter sind Alltag.
Herr Ajaga Christopher engagierte sich in Kamerun und danach während des Asylverfahrens in Deutschland als politischer Aktivist gegen die Diktatur in Kamerun. Vor dem Hintergrund, daß sein Asylverfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, stellt sich die Frage, warum er im Abschiebehaft sitzt.
Herrn Ajaga droht bei einer Abschiebung unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. In den Berichten der Antifolter-Kommission der U.N können Sie entnehmen, daß die Regierung Kameruns systematische Folter zur Unterdrückung der Bevölkerung einsetzt. Im Falle seiner Abschiebung nach Kamerun erwartet Christoper Haft und Folter, die er vermutlich nicht überleben wird.
Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die europäische Menschenrechtscharta ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, politisches Asyl und humanitären Schutz verfolgten Menschen zu gewähren. Bei unvoreingenommener Betrachtung des beschriebenen Falles bedeutet dies, Herrn Ajaga ein Aufenthaltsrecht für Deutschland einzuräumen.
Ich appelliere an Sie, diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und dem Antrag von Christopher Ajaga auf Aussetzung der Abschiebung stattzugeben.
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Keine Abschiebung für den Kameruner Menschenrechsaktivisten Ajaga Christopher Mbah
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben mit großer Besorgnis erfahren, daß Ajaga Christopher Mbah aus Südwest Kamerun in Abschiebehaft genommen wurde.
Ich bitte Sie daher DRINGEND, die Abschiebung bis zu einer erneuten und gründlichen Prüfung seines Falls auszusetzen.
Berichte von Amnesty International und anderen Menschenrechts-Organisationen sowie persönliche Berichte zeichnen ein katastrophales Bild der politischen Lage in Kamerun, insbesondere im südwestlichen Landesteil: das Verschwindenlassen von Menschen, Inhaftierungen ohne gerichtliche Verfahren und Folter sind Alltag.
Herr Ajaga Christopher engagierte sich in Kamerun und danach während des Asylverfahrens in Deutschland als politischer Aktivist gegen die Diktatur in Kamerun. Vor dem Hintergrund, daß sein Asylverfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, stellt sich die Frage, warum er im Abschiebehaft sitzt.
Herrn Ajaga droht bei einer Abschiebung unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. In den Berichten der Antifolter-Kommission der U.N können Sie entnehmen, daß die Regierung Kameruns systematische Folter zur Unterdrückung der Bevölkerung einsetzt. Im Falle seiner Abschiebung nach Kamerun erwartet Christoper Haft und Folter, die er vermutlich nicht überleben wird.
Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die europäische Menschenrechtscharta ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, politisches Asyl und humanitären Schutz verfolgten Menschen zu gewähren. Bei unvoreingenommener Betrachtung des beschriebenen Falles bedeutet dies, Herrn Ajaga ein Aufenthaltsrecht für Deutschland einzuräumen.
Ich appelliere an Sie, diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und dem Antrag von Christopher Ajaga auf Aussetzung der Abschiebung stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
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