Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Sektion Nord / Koordinationskreis Hamburg
Tel: 0049-(0)40-43 18 90 37
C/o Brigittenstraße 5
Fax: 0049-(0)40-43 18 90 38
20359 Hamburg
mail: free2move@nadir.org /www.thecaravan.org
An:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Tel: 03018-17-0
Fax: 03018-17-3402
Herr Steinmeier Bundesaußenminister
Herr Bantle Referent zu Syrien im Auswärtigen Amt
Hamburg, 13. Februar 2009
Betreff: Rückenahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien
Bezug: Ihr Antwortschreiben vom 25. April 2008 zu Menschenrechten in Syrien
Sehr geehrter Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bantle,
sehr geehrter Herr Steinmeier,
es ist nun Dringlichkeit geboten, ihr Antwortschreiben vom 25. April 2008 auf unserer Schreiben bezüglich der Haft der syrischen Oppositionellen der „Damaskus-Erklärung“ aufzugreifen.
Die Bundesregierung hat begonnen die Abschiebungen von Syrischen Frauen, Männern und Kindern vorzubereiten. Über das Bundesinnenministerium wurde Syrien zu einem Rücknahmeabkommen gedrängt, was über 8.000 syrische Regime- Flüchtlinge in Deutschland betrifft.
Was Menschen aus Syrien zur Flucht treibt, beschreiben Sie in Ihrem Schreiben: „... die Bundesregierung und insbesondere auch Bundesaußenminister Steinmeier sehen die Menschenrechtslage und die Situation der Bürgerrechtler in Syrien mit großer Sorge. ..“
Ihr Lagebericht vom 05. Mai 2008 formuliert klarer: "Schon im normalen Polizeigewahrsam sind körperliche Misshandlungen an der Tagesordnung. Insbesondere bei Fällen mit politischem Bezug wird physische und psychische Gewalt in erheblichem Ausmaß eingesetzt. Die Misshandlungen dienen dabei der generellen Gefügigmachung ebenso wie der Erzwingung von Geständnissen, der Nennung von Kontaktpersonen und der Abschreckung. In den Verhörzentralen der Sicherheitsdienste ist die Gefahr körperlicher und seelischer Misshandlung noch größer. Hier haben weder Anwälte noch Familienangehörige Zugang zu den Inhaftierten, deren Aufenthaltsort oft unbekannt ist."
Kurz gesagt, Sie selbst konstatieren, dass die syrische Regierung und ihre Sicherheitskräfte willkürlich Gewalt und Terror gegen die eigene Bevölkerung einsetzt. In besonders hohen Maße sind Oppositionelle (je weniger bekannt, desto gefährdeter) und die kurdische Minderheit in Syrien betroffen. Kurden und Kurdinnen in Syrien generell von der rassistischen Politik des Regimes verfolgt. Der syrische Staat betrachtet sie bestenfalls als Bürger zweiter Klasse. Über 200.000 (voanews.com vom 2. September 2005) Kurden in Syrien sind staatenlos. Das gilt auch für viele der von den Abschiebeankündigungen betroffenen syrisch-kurdischen Flüchtlinge in Deutschland.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sagen, dass Sie sich für die Menschenrechte einsetzen. Diese enden aber nicht an der deutschen Grenze. Die Menschenrechte gelten genauso hier in Deutschland, das nach Internationalem Recht, nach den Genfer Konventionen und nach dem Asylrecht verpflichtet ist, den Flüchtlingen aus Syrien eine sicheren Aufenthalt und Schutz zu gewähren. Nach dem Internationalen Staatenlosenabkommen ist Deutschland verpflichtet, den staatenlosen syrischen Kurden einen sogenannten Staatenlosenpass auszuhändigen, der ihnen bis auf die Staatszugehörigkeit gleiche Rechte garantiert.
Wenn der syrische Staat der deutschen und anderen Botschaften gegenüber äußert, dass „das schlichte illegale Verlassen (des Landes) nicht als ein ernstes Verbrechen angesehen werde", so ist dies genau, was Deutschland und andere Länder, deren Flüchtlingspolitik in erster Linie in der Asylverweigerung und der Abschiebung besteht, dazu brauchen, um diese Praxis zu begründen und durchzuführen. Formale Argumentationen ihres Ministeriums, dass die Asylverfahren der Betroffenen bereits negativ entschieden wurden, spricht niemanden frei von der Verantwortung und der Schuld für das Leid der Abgeschobenen. Wir erinnern uns schmerzhaft an den Fall von Hussein Daoud. Er war im Dezember 2000 aus Deutschland abgeschoben worden. Am Flughafen in Damaskus wurde er festgenommen und verschwand für zwei Jahre in syrischen Gefängnissen und erlitt schwere Folter. Sein Antrag auf politisches Asyl war damals abgelehnt. Er hatte Syrien wegen seiner Verfolgung, deren Grund seine Mitgliedschaft in der demokratischen kurdischen Einheitspartei gewesen war, verlassen.
Genau dies ist die Situation der heute in Deutschland betroffenen Flüchtlinge.
Eine weitere Parallele im Fall Hussain Daoud betrifft die Passbeschaffung. Er versuchte über seinem Bruder in Syrien Passpapiere zu bekommen. In einem Brief teilte ihm sein Bruder mit, dass es nicht möglich sei, von den syrischen Behörden Passpapiere zu erhalten. Unklar blieb, wie die Bezirksregierung an Papiere für Hussein Daoud gekommen ist. Laut Aussage eines Mitarbeiters der ZAST Braunschweig hatte sich die Bezirksregierung wahrscheinlich über die Deutsche Botschaft in Syrien Papiere für Herrn Daoud beschafft, um ihn nach Syrien abzuschieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir warnen eindringlich davor die Flüchtlinge aus Syrien mit der Abschiebung zu bedrohen. Nicht nur, dass viele sich in Deutschland längst, soweit ihnen die staatlichen Reglementierungen und Sanktionen dies erlaubten, integriert haben. Viele Kinder kennen nur dieses Land und das Land, in das ihnen die Abschiebung droht ist heute nur ein ferner, Angst machender Ort.
Die syrisch-kurdischen Exilorganisationen zusammen mit syrischen Oppositionellen haben bereits erste Proteste gegen das menschenrechtsverletzende Abschiebeabkommen organisiert. Auf unserer jüngsten bundesweiten Konferenz erläuterten die Menschenrechtsaktivisten und scharfen Gegner der Praktiken des syrischen Staates, Abdel Hamid Osman und Maraun Osman, die angespannte Lage angesichts der Pläne der Bundesregierung. Wir unterstützen mit allen uns verfügbaren Mitteln die notwendigen Proteste der syrischen Flüchtlinge. Wir rufen die fortschrittliche Öffentlichkeit zu massivem Engagement auf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie beendeten ihr Antwortschreiben vom 25. April 2008 mit den Sätzen: „ Bundesaußenminister Steinmeier wird auch in Zukunft in seinen Gesprächen mit syrischen Regierungsmitgliedern diese Fragen nachdrücklich ansprechen. Der Einsatz zivilgesellschaftlicher Gruppen, wie der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Amnesty International oder Human Rights Watch sind hierbei eine wichtige Unterstützung.“
Sie beim Wort nehmend fordern wir nun ihren Einsatz gegen die Pläne des Innenministeriums und der Ausländerbehörden – gegen die Abschiebungen nach Syrien.
Andernfalls wäre auch Ihr Antwortschreiben an uns - ähnlich wie es die Sicht hochranginger Polizeiangehöriger bezüglich der Kampagne gegen Rechtsextremismus „Hingucken“ in Sachsen-Anhalt war – nur für die „Galerie“.
In Erwartung Ihrer Antwortschreiben
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag für die Karawane der Flüchtlinge und MigrantInnen
Ralf Santana Lourenco
Aufruf Der kurdischen Organisationen in Deutschland
Weiterer Mord an kurdischen Rekruten in der syrischen Armee
Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum zum Deutsch – Syrische Abschiebeabkommen,
20.02.2009 in Goettingen
- Protest gegen syrisch-deutschen Rückübernahmeabkommen - Kundgebung, Demonstration und Hungerstreik in Berlin