Gaston Ebua ist ein selbstorganisierter politischer Aktivist und Menschenrechtskämpfer. Er ist innerhalb eines unabhängigen Netzwerkes politischer Flüchtlinge und Aktivisten - The VOICE Forum - in der Karavane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten. In Berlin ist er ein Repräsentant des Projektes The VOICE Refugee Forum. Während Gaston gegenwärtig als wohnhaft in Berlin registriert ist, verbietet die deutsche Ausländerbehörde in Darmstadt ihm dies insofern, als dass sie im auferlegt, seinen Wohnsitz ausschließlich in Darmstadt zu nehmen. Durch seine Arbeit in Berlin bekam er das bedingungslose Angebot für einen Studienplatz in Menschenrechten und Psychologie im September 2004 von der Roehampteon Universität in London.
Aufgrund der obengenannten Restriktion, die in Gastons Reisedokument gestempelt ist, wird er zukünftig Wohnsitzprobleme in Betracht ziehen müssen. Durch diese Restriktion kann er es sich nicht leisten, den Wohnsitz zu wechseln (selbst Ummeldung innerhalb Berlins nicht). Denn dies birgt das Risikos aufgefordert zu werden, nach Darmstadt zurückzukehren.
In London kann dies geschehen, da von ihm erwartet wird, eine vollständige englische Übersetzung all seiner Dokumente auszuhändigen. Die Erklärung, dass er in Berlin registriert ist und zur gleichen Zeit eine Restriktion für Darmstadt als einzigen Wohnsitz in seinen Reisedokumenten trägt, kann zum Problem werden. Sich in London aufhaltend und mit der Absicht, aus welchen Gründen auch immer nach Deutschland zurückzukehren, läuft er erneut Gefahr nach Darmstadt zurückgebracht zu werden. Er denkt, dass wenn er nach Deutschland zurückkehren muss, steht es deutschen Behörden nicht zu, die Entscheidung zu treffen, wo er sich aufzuhalten hat.
Außerdem stehen seine Studien in Verbindung mit seiner Arbeit innerhalb verschiedener Assoziationen in Berlin und anderen Teilen Deutschlands. Das erfordert, dass er nicht durch Beschränkungen in seiner freien Wohnwahl in Berlin eingeschränkt werden darf. Diese Restriktionen verursachen, dass sich die Vorbereitungen für seine Studien in Verbindung mit seiner Arbeit in Berlin sehr schwierig gestalten. Es ist erforderlich, dass Aufenthaltsbeschränkungen beendet werden. Er bittet deshalb um jegliche inanzielle Unterstützung, um die Klage gegen die Beschränkung auf Darmstadt als einzigem Wohnort, die ihn aus jeder anderen Stadt verbannen, vor Gericht zu bestreiten. Besonders vor dem Hintergrund, dass er gerne seine Studien in London beginnen würde, um in der Lage zu sein die Kursgebühren, die circa 1700 Euro pro Jahr plus geschätzte 350 Euros im Monat für Lebenserhaltungskosten betragen, aufzubringen.
Bitte senden Sie jeglichen unterstützenden finanziellen Beitrag an:
Gaston Ebua- Study rights: Berliner Sparkasse Kontonummer : 670219240 - BLZ 100 500 00
Für weitere Informationen lesen Sie bitte folgendes:
Seit August 2002 hat Gaston eine offizielle Beschwerde eingelegt. Mit der Hilfe einer Anwältin wurde diese Beschwerde als Klage anhängig am Verwaltungsgericht in Darmstadt. Die Beschwerde richtet sich gegen die diskriminierende Praxis der Ausländerbehörde in Darmstadt, welche durch den Bürgermeister repräsentiert wird. Gaston wurde in sehr feindlicher Weise von einem der Beamten angeschrien, welcher meinte, deutsch wäre die Amtssprache, und das obwohl ein Übersetzer präsent war. Ein anderer Beamter riß ihm in brutalerweise das Dokument aus den Händen, welches er noch unterschrieb. Als Gaston darauf bestand, als ein Zeichen der Würde die Unterschrift zuende zu führen, rief der Beamte die Polizei, um gegen ihn und den Übersetzer vorzugehen.
Die Ausländerbehörde von Darmstadt hat es ferner abgelehnt, ein kostenloses Deutsch-Sprachstudienprogramm, welches ein soziokultureller und politischer Beitrag ist, anzuerkennen. Dieses Programm wurde Gaston ebenfalls als Unterstützung seiner Arbeit in Berlin angeboten, um ihn für universitäre Studien in deutscher Sprache vorzubereiten. Leider war es wichtiger für die Ausländerbehörde Darmstadts auf der Restriktion zu bestehen, welche Darmstadt als einzigen Aufenthaltsort bestimmt.
Die Basis dieser Restriktion fußt auf einem internen ministeriellen Dekret des Bundeslandes Hessen, welches die freie Wahl des Wohnsitzes ohne jegliche Möglichkeit der Erlaubnis für unter der Genfer Konvention berücksichtigte Asylsuchende verbietet. Andere Asylbewerber, die nicht unter der Genfer Konvention berücksichtigt werden, sind andererseits mit ähnlichen Restriktionen konfrontiert. Ihnen wird durch direkte Gesetze (das als Apartheid anmutende Residenzpflichtgesetz) verboten, sich frei zu bewegen. Dies bedeutet wiederum, das sie sich nicht bewegen dürfen ohne einen besondere und selten gegebenen Apartheidserlaubnis.
Sie dürfen ihren Landkreis oder ihr Lager nicht verlassen, wo sie regelmäßig registriert werden, in Vorbereitung auf ihre mörderischen Abschiebungen. Es gibt zusätzliche Strafingefangennahme, schwere Geldstrafen mit Zwangsarbeit für die Bewegung ohne Erlaubnis, bevor sie endgültig mörderisch abgeschoben werden durch den oben genannten Prozess. Beide beschriebenen Formen der Restriktion von Bewegungs- bzw. Niederlassungsfreiheit verweigern den betroffenen Personen jegliche Basis an Menschenrechten. Dies geschieht durch das Kontrollieren der Wahl des Wohnsitzes und/oder der Bewegung, um jede grundlegende Möglichkeit menschlicher Entwicklung zu beschränken und zu kriminalisieren. Es lässt ihnen nur den Mindestwert menschliche Wesen für Abschiebungen und möglichen Tod zu sein, nicht zu vergessen die unheilbare und versteckte psychologische, in Massen verursachte fortwährend aufrechterhaltene Geistesgestörtheit.
Die Administration von Darmstadt und das Gericht haben geschrieben, seitdem Gaston in Berlin registriert zur Gewährung sozialer Unterstützung ist. Trotz unveränderter Restriktion aus Darmstadt sollte die Anwältin den Fall zurückziehen. Dieses wurde abgelehnt, und die oben genannte Person fühlt sich sehr unsicher unter diesen Bedingungen. Als die Darmstädter Administration sich des Studienangebots aus London bewußt wurde, ordnete sie wiederum an, den Fall zurückzuziehen. Dies wurde zum wiederholten Male abgelehnt, da die oben genannte Person immer noch unsicher ist, da sie einer täglichen administrativen Bedrohung ausgesetzt ist, von Berlin nach Darmstadt zurückzukehren.
Es ist nicht vorstellbar, dass der gleiche ministerielle politische Befehl, welcher den Wechsel des Aufenthaltsortes verbietet, um einen freien Sprachkurs in einem integrierten Programm der Menschenrechte innerhalb politisch selbstorganisierter Assosiationen in Berlin zu besuchen, daran interessiert ist, Studien in London zu unterstützen, die zu dem gleichen Programm gehören.
Gaston hat erst vor kurzem die Einreiseerlaubnis für Großbritannien erhalten. Dies geschah in Folge anderer juristischer Kämpfe mit den U.K.-Vertretern am britischen Konsulat in Düsseldorf. Die juristische Unterstützung aus London war sehr kostenintensiv. Viermal wurde die Einreisebefugnis, ebenso wie eine Bewerbung, abgelehnt, womit umgegangen werden musste. Aus diesen Gründen sind fast keine finanziellen Mittel mehr zugänglich. Es ist notwendig, dass bevor Gaston nach London gehen kann, das Gericht in der Lage ist zu entscheiden, dass keine weiteren administrativen Konsequenzen gegen ihn unternommen werden, weder in Deutschland noch in London.
Diese Restriktionen, und mit ihr ihre Folgen, bleiben eine Form der stetigen staatlichen Exklusion und der Staatskriminalität. Eine solche Restriktion hat als Absicht, offiziell permanenten und persönlichen Rassismus durchzusetzen. Dies hat die Eliminierung und die permanente Abschiebung mit dem Verschwinden von Flüchtlingen und Migranten zum Ziel, ohne dass die zuständigen Autoritäten nachfolgend zur Verantwortung gezogen werden können. Die Autoritäten schmücken sich damit, Migranten und Flüchtlinge auf ihren Plätzen festzuhalten. Darum ist diese Praxis eine ethische Menschenrechtsdiskriminierung und ein Mißbrauch der Würde ebenfalls gegenüber den Motiven, die zu Konventionen der Menschlichkeit geführt haben. Politische Menschenrechtsassoziationen sind kein Eigentum des Staates und ein jeder und eine jede und ein jedes ist frei dort zu wohnen, wo auch immer es ihn, sie oder es hinzieht. Die selbstorganisierten Initiativen und Streiks werden fortfahren mit Protesten gegen Abschiebungen, Kolonialismus, Residenzplicht, Isolation, Lager, Gefängnisse, politische Gefangene, Verfolgungen, Polizeibrutalität, rassistische Kontrollen, Kriminalisierung, Ausländergesetze, Gerichte, Diskriminierung, Rassismus, Ausbeutung, multinationale Konzerne, Okkupationen und Militarisierung, Umweltzerstörung, sozialen Ausschluss, Sexismus, Postfaschismus und Neonazismus, Restriktionen der Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit, der freien Wahl des Aufenthaltortes hier und anderswo.
Jegliche kleine Unterstützung, die auf das oben genannte Konto beigetragen wird, ist hilfreich.
Kontakt: Antirassistische Initiative Yorck Str. 59 10965 Berlin. Mobile: 0173 188 97 22 ; Tel 030 - 785 72 81 Fax. 030 - 786 99 84. Email: actingrights@yahoo.com