Jetzt soll der Nigerianer auch noch dafür verurteilt werden
Kundgebung vor dem Amtsgericht München
Dienstag, 10. Oktober, ab 11 Uhr
Prozess gegen Sunny Pius Ebilueye
Dienstag, 10.Oktober, ab 13 Uhr
Amtsgericht München, Nymphenburgerstr. 16 (U1 Stiegelmaierplatz)
Das Verfahren um die Misshandlung des KARAWANE-Aktivisten Sunny P. Ebilueye durch zwei Burgauer-Polizisten geht weiter. Doch während die Polizisten selbst nichts mehr zu befürchten haben, ist der Menschenrechtsaktivist wegen „Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft“ angeklagt. Verliert er den Prozess muss er wahrscheinlich für 50 Tage ins Gefängnis – und alles wegen einer angeblich „unleserlichen Unterschrift“ auf einem gültigen Fahrschein. Die Flüchtlingsgruppe KARAWANE ruft zu Protesten auf.
Hintergrund
Sunny Ebilueye hatte sich am 15.8.2005 zusammen mit seiner Verlobten ein Bayernticket gekauft, auf dem der Nigerianer seinen Namen notiert hatte. Dennoch behauptete der Schaffner, der Fahrschein sei „wegen Unleserlichkeit der Unterschrift“ nicht gültig und forderte ihn auf, den Zug zu verlassen. Der Asylbewerber wollte sich das nicht bieten lassen, was damit endete, dass der Schaffner die Polizei rief und den Zug in Burgau anhalten ließ.
Zwei Polizeibeamte zogen Sunny gewaltsam aus dem Zug, schlugen ihn nieder, legten ihm Handschellen an und brachten ihn auf die Polizeiwache. „Meine Brille ging bei der brutalen Behandlung durch die Polizei zu Bruch“, erklärt der Menschenrechtsaktivist. Zwei Stunden lang musste er mit auf den Rücken gefesselten Händen in der Arrestzelle ausharren. „Die Polizisten ließen mich stundenlang nicht auf die Toilette gehen“, berichtet Sunny. Erst die Intervention seiner Verlobten führte dazu, dass Herr Ebilueye schließlich um 21 Uhr 30 frei gelassen wurde.
Heute, ein Jahr später, hat dieser skandalöse Vorfall immer noch ein juristisches Nachspiel: Während die Staatsanwaltschaft Memmingen das Strafverfahren gegen die Burgauer Polizisten, die Sunny Ebilueye wegen Körperverletzung angezeigt hatte, eingestellt hat, steht Sunny nun wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Geldstrafe von 750 Euro. Zudem verlangt die Deutsche Bahn von ihm 191,13 Euro Schadensersatz für die Verzögerung des Zuges in Burgau. Diesen Betrag kann er niemals zahlen, da er dem Asylbewerberleistungs-gesetz unterliegt und als einziges Bargeld 40 Euro „Taschengeld“ im Monat erhält. Zahlt er bei einer Verurteilung jedoch nicht, kommt es nach Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen.
Sunny Ebilueye ist fest entschlossen, sich gegen den Versuch zu wehren, ihn für das, was ihm angetan wurde, zu kriminalisieren. Für Interviewanfragen steht Herr Ebilueye gerne bereit.